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IGNORED

IPSC Handgun - Regelfrage


Horst Wittmann

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Howdy - darf ich mit einer Double Action Pistole in der Standardwertung - wie gewohnt - Double Action starten?

Oder -

Muss ich mit gespanntem Hahn und eingelegter Sicherung starten?

Und -

Wo steht dazu etwas im Regelwerk?

Danke -

Mit viel DVC

Horst

Geschrieben
Horst:

http://www.ipsc.org/pdf/RulesHandgun.pdf

8.1. Handgun Ready Conditions

8.1.2.2. “Double action” – chamber loaded, hammer fully down or decocked.

http://www.ipsc.de/pdf/shb_ipsc_kw.pdf

8.1 Handgun Ready Conditions (Bereit-Zustände von Kurzwaffen)

8.1.2.2 „Double Action“ – Patronenlager geladen, Hammer voll abgeschlagen oder per Decocker entspannt.

Hmm - wieweit beantwortet das meine Fragen?

:-) Horst

Geschrieben
Howdy - darf ich mit einer Double Action Pistole in der Standardwertung - wie gewohnt - Double Action starten?

Wenn du in der Standartwertung schiesst, muss du mit Single Action starten. D.h. Waffe geladen, Hahn gespannt und die Sicherung eingelegt.

Mit Double Action kannst du nur in der Productionwertung schiessen, sofern sich deine Waffe auch in der Production-List wiederfindet.

Steht alles im IPSC-Regelwerk.

Geschrieben

Horst:

Du möchtest mit deiner PD-Waffe in der SD starten, so gilt:

8.2.1 die Kurzwaffe gemäß der Parcoursbeschreibung vorbereitet und in Übereinstimmung mit den Anforderungen der jeweiligen Division ist. -> IPSC-Box

8.1.2 (8.1.2.1 , 8.1.2.2 , 8.1.2.3 , 8.1.2.4), welche Waffe hast du denn und hat sie einen Entspannhebel ?

Geschrieben

Hallo Horst!

Regelwerk 8.1.5.3 sagt bei "Seletive Action" eindeutig entweder Single Action oder Double Action!

Du hast die Qual der Wahl - nicht wie der RO glaubt.

Ach Ja du bist ja in D unterwegs also brav glauben was der RO sagt - auch wenn er gerade letzte Woche den Surt bestanden hat :ridiculous:

DVC

aus dem schönen land im Süden

ISE

Wie ich sehe gibt es viele Dummschwätzer :gaga:

Geschrieben
Hallo Horst!

Regelwerk 8.1.5.3 sagt bei "Seletive Action" eindeutig entweder Single Action oder Double Action!

Du hast die Qual der Wahl - nicht wie der RO glaubt.

Ach Ja du bist ja in D unterwegs also brav glauben was der RO sagt - auch wenn er gerade letzte Woche den Surt bestanden hat :ridiculous:

DVC

aus dem schönen land im Süden

ISE

Wie ich sehe gibt es viele Dummschwätzer :gaga:

Horst - dem Charme nach lebst Du jetzt in Fronkreich :-)

Gruß zurueck aus dem sonnigen Südschweden

Mit viel DVC

Horst

Geschrieben
Wenn du in der Standartwertung schiesst, muss du mit Single Action starten. D.h. Waffe geladen, Hahn gespannt und die Sicherung eingelegt.

Mit Double Action kannst du nur in der Productionwertung schiessen, sofern sich deine Waffe auch in der Production-List wiederfindet.

Steht alles im IPSC-Regelwerk.

wo im regelwerk steht genau DAS ?

Geschrieben
Appendix D4 - Punkt 17.

...der erste Schuss muss in Double Action abgegeben werden.

Und wo steht, dass du in der Standard Division der erste Schuss in Single Action abgegeben werden muss?

BBF

Geschrieben
darf ich mit einer Double Action Pistole
"Seletive Action"

Double Action oder "Selective Action" , welches von den beiden hat die Waffe ?

Geschrieben
Und wo steht, dass du in der Standard Division der erste Schuss in Single Action abgegeben werden muss?

BBF

... nunja. Nach dem Regelwerk greift Appendix D2 Punkt 16. mit dem Verweis auf 8.1 (8.1.2.1 , 8.1.2.2 , 8.1.2.3 , 8.1.2.4). Siehe Beitrag von SC.

Irgendwie hatte ich in Erinnerung: Production -> Double Action; Standard -> Single Action. Wahrscheinlich, weil die Parcourbeschreibung bei uns immer so ausgelegt war.

Geschrieben
Appendix D2 Punkt 16.

da geht es um die Überprüfung der ungeladene Waffe + Magazin(e) inwieweit diese den Kriterien der SD entsprechen und nicht dem Ready-Zustand auf der Stage.

Geschrieben

Das ist abhängig von der Waffe (Bedingung wie oben gegeben: Sie ist in der Prod. List gelistet):

Wie Isegrimm schon zitiert hat: Laut 8.1.2.3 darf mit einer Waffe, die sowohl SA als auch DA beherrscht, wahlweise gestartet werden,

wobei der Schütze bestimmen kann. Einzige Einschränkung: Eine externe Sicherung muss vorhanden und eingelegt sein!

Würde ich mit meiner X5 Allround mit gespanntem Hammer starten, müsste mich jeder RO zu Recht wegen 10.5 disqualifizieren.

Geschrieben
Das ist abhängig von der Waffe (Bedingung wie oben gegeben: Sie ist in der Prod. List gelistet):?????

Wie Isegrimm schon zitiert hat: Laut 8.1.2.3 darf mit einer Waffe, die sowohl SA als auch DA beherrscht, wahlweise gestartet werden,

wobei der Schütze bestimmen kann. Einzige Einschränkung: Eine externe Sicherung muss vorhanden und eingelegt sein!

Würde ich mit meiner X5 Allround mit gespanntem Hammer starten, müsste mich jeder RO zu Recht wegen 10.5 disqualifizieren.

Hmmm

- soweit, so gut.

??? Darf ich denn mit einer nicht in der Productionliste aufgeführten "Selective Action-Waffe" in Standard im Double ACTION Modus starten?

zum Beispiel HK-EXPERT.

Neugierige Gruesse

Horst

Geschrieben
Hmmm

- soweit, so gut.

??? Darf ich denn mit einer nicht in der Productionliste aufgeführten "Selective Action-Waffe" in Standard im Double ACTION Modus starten?

zum Beispiel HK-EXPERT.

Neugierige Gruesse

Horst

Geht sie in die BOX, ja !

Geschrieben

Darfst du auf jeden Fall (Edit: Natürlich dürfen andere Regeln wie Boxmaße das nicht verhindern ;) ). Ich verstehe die Regeln hier so, dass dir ein "Maximum" an Vorbereitung erlaubt wird: Spannen und sichern.

Das darfst du - weniger aber auch!

Andere Situation, gleiches Thema: Du startest ja meist mit geladener Waffe. Der RO darf dich nicht darauf hinweisen, wenn du es unterlässt,

die Pistole durchzurepetieren (aus welchem Grund auch immer!). Da es nicht sicherheitsrelevant ist, hat der RO es zu unterlassen.

Das ist dann "dein Pech" - oder, wenn du es absichtlich machst: Deine Sache!

Edit2: Regel 8.1.2.3 ist hier eigentlich eindeutig:

„Selective Action“ - Patronenlager geladen, Hammer voll abgeschlagen

oder per De-cocker entspannt, oder Hammer gespannt

und externe Sicherung eingelegt.[...]

Dies wird in den Regeln nur durch die Division "Production" eingeschränkt!

Geschrieben
Darfst du auf jeden Fall (Edit: Natürlich dürfen andere Regeln wie Boxmaße das nicht verhindern ;) ). Ich verstehe die Regeln hier so, dass dir ein "Maximum" an Vorbereitung erlaubt wird: Spannen und sichern.

Das darfst du - weniger aber auch!

Andere Situation, gleiches Thema: Du startest ja meist mit geladener Waffe. Der RO darf dich nicht darauf hinweisen, wenn du es unterlässt,

die Pistole durchzurepetieren (aus welchem Grund auch immer!). Da es nicht sicherheitsrelevant ist, hat der RO es zu unterlassen.

Das ist dann "dein Pech" - oder, wenn du es absichtlich machst: Deine Sache!

>>>> the Israelian Way <<<

Edit2: Regel 8.1.2.3 ist hier eigentlich eindeutig:

Dies wird in den Regeln nur durch die Division "Production" eingeschränkt!

Das ist jetzt aber für die "strengen RO" frustrierend - nix zu verbieten :-(

Ich habe bei meinem RO-Ausbilder Peter B. noch gelernt - "Im Zweifel für den Schuetzen - Ihr seid Begleiter und keine Bestrafer..."

scheinbar gabs da ne Trendwende - so schnell, wie hier Verbote ausgesprochen werden - auch ohne entfernteste Regelkenntnisse...

Na ja - die Beantworter sind sicher keine RO's!

Danke für Eure Mühe - ich hoffe, dass es geholfen hat!

Mit viel DVC aus'm Süden

Horst

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