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IGNORED

Neu Beschuß?


Sachs3466

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Was hat es mit dem Neubeschuß auf sich ich dachte Das alle Waffen Beschossen wurden auch schon Vor 1945 ?

und die alten auch ausländischen Beschußzeichen ja gelten ?? Ausnahme USA

Warum kann ich dann keinen Schweizer ohne Neubeschuß erwerben ?? auf gelbe WBK???

Sogar alte Vorderlader haben Beschußzeichen ???

Geschrieben
Auch deutsche Militärwaffen benötigen zusätzlich einen zivilen Beschuß.

Das ist leider nicht richtig!

Militärwaffen müßen keinen zivilen Beschuß haben, hatten diesen übrigens auch nie!

Geschrieben

:confused: hola amigo Mattes,

nach meinem Kenntnissstand sind nur Militärbeschusszeichen aus dem 3. Reich NICHT zivil gültig, d.h. alles was WAA Abnahmestempel hat MUSS extra noch zivil beschossen werden.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben
nach meinem Kenntnissstand sind nur Militärbeschusszeichen aus dem 3. Reich NICHT zivil gültig,

Das ist richtig!

d.h. alles was WAA Abnahmestempel hat MUSS extra noch zivil beschossen werden.

Warum? Weshalb, wer sagt das?

Aber, falls Du diese Waffen sportlich schießen möchtest, ja dann benötigen diese ein zivilen. Beschuß!

Geschrieben
Übrigens hat mir mein SB vor einer Zeit gesteckt, daß mehrere Verfahren gegen Händler laufen, die P08, C06 etc angeboten haben ohne Neubeschuß "nur an Sammler mit roter WBK" oder ähnlichen Blödsinn getextet haben.

Ach ja, da hat wieder irgend jemand was über vier Ecken gehört . . . !

Geschrieben
Aber, falls Du diese Waffen sportlich schießen möchtest, ja dann benötigen diese ein zivilen. CIP-Beschuß!

so ists richtig! (zumindest für D-land)

gruß alzi

Geschrieben
Alles, was nach dem 1.1. 1891 hergestellt worden ist, benötigt einen zivilen Beschuß.

Auch deutsche Militärwaffen benötigen zusätzlich einen zivilen Beschuß.

Das gilt für Vorderlader- wie für Hinterlader gleichermaßen.

Anerkannt wird alles, was in der C.I.P. ist - und die Schweiz ist da nicht drin, also muß alles, was nach 1891 hergestellt wurde und aus der Schweiz kommt, neu beschossen werden.

Ohne Ausnahmen.

Ganz einfach.

Steht im Beschußgesetz, das seit 1891 gilt.

Edit: das gilt für Schußwaffen, die nicht verändert worden sind.

Bei jeder Änderung an wesentlichen Teilen ist ein Neubeschuß notwendig, auch bei Waffen von vor 1891.

(Diesmal hab ich's nicht vergessen, das dranzuhängen.)

Ach so ist das das heist aber dann auch das es eigentlich keine Waffen ohne Neubeschuß geben dürfte da ja annähernd jede Waffe schon einmal verkauf wurde dann müsste jede Sammlerwaffe beschoßen sein??

Wen nicht was kostet ein Beschuß Zb in München oder Ulm

Geschrieben
Wen nicht was kostet ein Beschuß Zb in München oder Ulm

kommt auf Waffe / Kalbier an...

aktuell: Schweizer 1889, umgebaut auf .22lfb, Beschussamt Ulm

20 euro Gebühren, 2,-- Euro Beschussmittel (Munition), konnte darauf waren (nach Voranmeldung)

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