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IGNORED

B-Waffenschrank-Verankerung gegen Abriss


badenkracher

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Forum,

ist es korrekt, dass in einem Waffenschrank (Würfel) Sich.Stufe B,

VDMA 24992 , in dem max. 5 Kurzwaffen aufbewahrt werden, keine

Abrissvorkehrung getroffen werden muss??

Besten Dank vorab!

Gruß

badenkracher

Geschrieben
Wo anzumerken ist, das einige SB(SB) anderer Meinung sind.

Es kommt drauf an, was in der Dokumentation / Anleitung zum B-Tresor drinsteht.

Wenn er "B" nur hat, wenn er auch angeschraubt ist, dann muß er angeschraubt werden. Kenne ich von mehreren B-Würfeln.

Wenn das nicht drin steht (z.B. bei etwas massiveren Langwaffenschränken), dann muß er es nicht.

Geschrieben
Es kommt drauf an, was in der Dokumentation / Anleitung zum B-Tresor drinsteht.

Wenn er "B" nur hat, wenn er auch angeschraubt ist, dann muß er angeschraubt werden. Kenne ich von mehreren B-Würfeln.

Wenn das nicht drin steht (z.B. bei etwas massiveren Langwaffenschränken), dann muß er es nicht.

Wie oft denn noch. Die VDMA Vorschrift kennt ein Verankern nicht. B hat er wenn er nach dieser VDMA Vorschrift gebaut worden ist. Eine Sicherheitsstufe "Kraft Verankerung" gibt es, zumindest bei Sicherheitsstufe A und B nicht. Entweder er wird nach bestimmten Vorschriften gefertigt und hat damit die erforderliche Sicherheitsstufe oder nicht.

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