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IGNORED

WBK- Erstantrag


kuemmelfloh

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Moin,

das" Bekommen" einer WBK Grün scheint mir in der Region Hannover sehr schwierig zu sein. Ich habe alle erforderlichen Unterlagen beisammen und weiß nicht so recht was ich als Begründung des Antrags aufführen soll. Antrag ist noch nicht abgegeben. Ausführungen von anderen Sportschützen klingen nicht positiv.

Hier der Text den die Region als Merkblatt zum Antrag beifügt.

.....In der Begründung des Antrages auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 14 Abs. 2 WaffG hat der

Sportschütze selbst seine Beweggründe darzulegen, warum er eine (weitere) Kurz- oder Selbstlade-Langwaffe benötigt.

Ein Verweis auf die beigefügte Vereinsbescheinigung oder beispielsweise der Eintrag „Leistungssteigerung“

reicht nicht aus.

Die Teilnahme am Schießsport setzt eine ernsthafte, leistungssportliche Betätigung und schießsportlichen Leistungswillen

voraus. Ein allgemeines Interesse an der Verbesserung der eigenen Schießfertigkeit oder die Teilnahme

an Schießwettbewerben, denen keine überörtlichen Regeln zu Grunde liegen, sowie Schießen zur Pflege des Kontaktes

mit anderen Vereinen und Institutionen reichen nicht aus.

Wer kann mir ein wenig auf die Sprünge helfen??

Was kann ich schreiben damit das nicht wie das Horneberger Schießen ausgeht?

Gruß Kuemmelfloh

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So wie ich das verstehe meinen die das für Waffen auf Grün, die über das Grundkontingent hinaus gehen. Für das Grundkontingent können die den genannten - sagen wir mal "Firlefanz" über die wirklich erforderlichen Unterlagen hinaus - doch garnicht verlangen. ^_^

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So wie ich das verstehe meinen die das für Waffen auf Grün, die über das Grundkontingent hinaus gehen. Für das Grundkontingent können die den genannten - sagen wir mal "Firlefanz" über die wirklich erforderlichen Unterlagen hinaus - doch garnicht verlangen. ^_^

Über das Grundkontigent hinaus wäre es aber §14 Absatt 3 und nicht 2 wie hier von der Behörde geschrieben. Deswegen steht das "weitere" auch in Klammern denke ich mal.

@kuemmelflog: Du brauchst keine Begründung des Antrages abzugeben. Die Verbandsbescheinigung ist laut Waffengesetz ausreichend um das Bedürfnis nachzuweisen. Wenn sich die Behörde weigert einfach einen Bescheid verlangen und den Anwalt machen lassen. Unglaublich was sich manche Behörden rausnehmen.

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Naja, der Verweis auf §14 (2) WaffG lässt eher darauf schließen, dass das nix mit "Grundkontingentüberschreitung" zu tun hat, sondern eher dass diese Behörde eine "besondere" Begründung wünscht - praktisch ohne rechtliche Grundlage.

Ich würde kurz und knapp schreiben, dass Du Sportschießen nach den überörtlichen Regeln des ["Dein Verband"] möchtest. Mehr nicht. (Eigentlich ist auch das schon zu viel!)

Edit: Webster war schneller.... grml ;)

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Hallo!

Ob dir das hilft, musst Du selbst entscheiden:

Ich habe in meinen Erstantrag auf die Frage nach dem Grund für den Antrag folgendes reingeschrieben:

"Ich möchte mit den Waffen, für die ich die Erlaubnisse beantrage, Schießsport betreiben.

Ich möchte damit trainieren und an Wettkämpfen - auch international - teilnehmen."

Das hat auch reibungslos geklappt. Keine Nachfragen.

Ok, ich komme jetzt nicht aus Hannover, sondern aus dem Rhein-Sieg-Kreis....

In Zusammenhang mit der Bescheinigung des Bedürfnisses durch den Verband dürfte das aber doch gar kein Thema sein, oder?

Beste Grüße,

Roland

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Auch NRW.

Im Antragsformular:

Aus welchem Grund beantragen Sie die waffenrechtliche Erlaubnis?

Antworteintrag:

Bedürfnis als Sportschütze nach § 14 Abs. 2 WaffG, Bescheinigung des Verbandes liegt bei

3 Tage später war die grüne WBK mit Voreintrag wieder da.

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