kuemmelfloh Posted June 28, 2011 Share Posted June 28, 2011 Moin, das" Bekommen" einer WBK Grün scheint mir in der Region Hannover sehr schwierig zu sein. Ich habe alle erforderlichen Unterlagen beisammen und weiß nicht so recht was ich als Begründung des Antrags aufführen soll. Antrag ist noch nicht abgegeben. Ausführungen von anderen Sportschützen klingen nicht positiv. Hier der Text den die Region als Merkblatt zum Antrag beifügt. .....In der Begründung des Antrages auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 14 Abs. 2 WaffG hat der Sportschütze selbst seine Beweggründe darzulegen, warum er eine (weitere) Kurz- oder Selbstlade-Langwaffe benötigt. Ein Verweis auf die beigefügte Vereinsbescheinigung oder beispielsweise der Eintrag „Leistungssteigerung“ reicht nicht aus. Die Teilnahme am Schießsport setzt eine ernsthafte, leistungssportliche Betätigung und schießsportlichen Leistungswillen voraus. Ein allgemeines Interesse an der Verbesserung der eigenen Schießfertigkeit oder die Teilnahme an Schießwettbewerben, denen keine überörtlichen Regeln zu Grunde liegen, sowie Schießen zur Pflege des Kontaktes mit anderen Vereinen und Institutionen reichen nicht aus. Wer kann mir ein wenig auf die Sprünge helfen?? Was kann ich schreiben damit das nicht wie das Horneberger Schießen ausgeht? Gruß Kuemmelfloh Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sinu7 Posted June 28, 2011 Share Posted June 28, 2011 So wie ich das verstehe meinen die das für Waffen auf Grün, die über das Grundkontingent hinaus gehen. Für das Grundkontingent können die den genannten - sagen wir mal "Firlefanz" über die wirklich erforderlichen Unterlagen hinaus - doch garnicht verlangen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Webster Posted June 28, 2011 Share Posted June 28, 2011 So wie ich das verstehe meinen die das für Waffen auf Grün, die über das Grundkontingent hinaus gehen. Für das Grundkontingent können die den genannten - sagen wir mal "Firlefanz" über die wirklich erforderlichen Unterlagen hinaus - doch garnicht verlangen. Über das Grundkontigent hinaus wäre es aber §14 Absatt 3 und nicht 2 wie hier von der Behörde geschrieben. Deswegen steht das "weitere" auch in Klammern denke ich mal. @kuemmelflog: Du brauchst keine Begründung des Antrages abzugeben. Die Verbandsbescheinigung ist laut Waffengesetz ausreichend um das Bedürfnis nachzuweisen. Wenn sich die Behörde weigert einfach einen Bescheid verlangen und den Anwalt machen lassen. Unglaublich was sich manche Behörden rausnehmen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Chris_86 Posted June 28, 2011 Share Posted June 28, 2011 Naja, der Verweis auf §14 (2) WaffG lässt eher darauf schließen, dass das nix mit "Grundkontingentüberschreitung" zu tun hat, sondern eher dass diese Behörde eine "besondere" Begründung wünscht - praktisch ohne rechtliche Grundlage. Ich würde kurz und knapp schreiben, dass Du Sportschießen nach den überörtlichen Regeln des ["Dein Verband"] möchtest. Mehr nicht. (Eigentlich ist auch das schon zu viel!) Edit: Webster war schneller.... grml Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wildcat Ernie Posted June 28, 2011 Share Posted June 28, 2011 Hallo! Ob dir das hilft, musst Du selbst entscheiden: Ich habe in meinen Erstantrag auf die Frage nach dem Grund für den Antrag folgendes reingeschrieben: "Ich möchte mit den Waffen, für die ich die Erlaubnisse beantrage, Schießsport betreiben. Ich möchte damit trainieren und an Wettkämpfen - auch international - teilnehmen." Das hat auch reibungslos geklappt. Keine Nachfragen. Ok, ich komme jetzt nicht aus Hannover, sondern aus dem Rhein-Sieg-Kreis.... In Zusammenhang mit der Bescheinigung des Bedürfnisses durch den Verband dürfte das aber doch gar kein Thema sein, oder? Beste Grüße, Roland Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuppW Posted June 28, 2011 Share Posted June 28, 2011 Auch NRW. Im Antragsformular: Aus welchem Grund beantragen Sie die waffenrechtliche Erlaubnis? Antworteintrag: Bedürfnis als Sportschütze nach § 14 Abs. 2 WaffG, Bescheinigung des Verbandes liegt bei 3 Tage später war die grüne WBK mit Voreintrag wieder da. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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