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IGNORED

Zählt ein Voreintrag bereits aufs Kontigent?


Jochen.

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Hallo,

folgende Situation:

Eine KW auf grün, sowie einen offenen Voreintrag (KK KW).

Den offenen Voreintrag lasse ich aber verfallen, da ich es mir anders überlegt habe. Wenn ich jetzt eine neue KW beantrage und der Voreintrag steht noch drin, benötige ich dann bereits WK Nachweise?

Wahrscheinlich schon, oder? Ich könnte damit ja jederzeit eine passende KW kaufen gehen.

Falls ja, dann lasse ich nämlich nächsten Monat beim Eintragen gleich den Voreintrag streichen.

Gruß Jochen

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Mit dem Voreintrag hast du bereits ein subjektives Recht auf die Eintragung der Waffe ohne erneute Bedürfnisprüfung, wenn diese innerhalb der Jahresfrist erworben wurde und den Vorgaben des Vorteintrags entspricht (VG Düsseldorf, Urt. v. 04.03.2010, Az. 22 K 4969/08).

Bei einem dritten KW-Voreintrag auf Grundkontingent wäre die Behörde demnach verpflichtet, die KW einzutragen, selbst wenn ein Bedürfnis nicht besteht. Die Behörde könnte dann erst nachträglich die Erlaubnis widerrufen. Um gar nicht erst in so eine missliche Lage zu kommen, wird die Behörde wahrscheinlich den dritten KW-Voreintrag verweigern und einen speziellen Bedürfnisnachweis zur Überschreitung des Gundkontingents verlangen.

Ich würde es so machen wie von knight vorgeschlagen und im Einvernehmen mit der Waffenbehörde den alten Voreintrag aufheben.

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