Jochen. Posted June 27, 2011 Share Posted June 27, 2011 Hallo, folgende Situation: Eine KW auf grün, sowie einen offenen Voreintrag (KK KW). Den offenen Voreintrag lasse ich aber verfallen, da ich es mir anders überlegt habe. Wenn ich jetzt eine neue KW beantrage und der Voreintrag steht noch drin, benötige ich dann bereits WK Nachweise? Wahrscheinlich schon, oder? Ich könnte damit ja jederzeit eine passende KW kaufen gehen. Falls ja, dann lasse ich nämlich nächsten Monat beim Eintragen gleich den Voreintrag streichen. Gruß Jochen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wossi Posted June 27, 2011 Share Posted June 27, 2011 Interessante Situation. Ich würde wahrscheinlich erst einmal telefonisch beim Verband, der dir das neue Bedürfnis ausstellen soll, nachfragen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Reimemonster Posted June 27, 2011 Share Posted June 27, 2011 Ich würd's wie Wossi machen. Sage dem Verband, dass du den Voreintrag verstreichen lässt, das sollte meistens reichen. Denn man bedenke die Folgen: "Verarschst" du den Verband, war das das letzte Bedürfnis, das dir ausgestellt wurde Edit: Verein weg, Verband dazu Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted June 27, 2011 Share Posted June 27, 2011 Lass doch den Voreintrag austragen. bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
2nd_Amendment Posted June 28, 2011 Share Posted June 28, 2011 Mit dem Voreintrag hast du bereits ein subjektives Recht auf die Eintragung der Waffe ohne erneute Bedürfnisprüfung, wenn diese innerhalb der Jahresfrist erworben wurde und den Vorgaben des Vorteintrags entspricht (VG Düsseldorf, Urt. v. 04.03.2010, Az. 22 K 4969/08). Bei einem dritten KW-Voreintrag auf Grundkontingent wäre die Behörde demnach verpflichtet, die KW einzutragen, selbst wenn ein Bedürfnis nicht besteht. Die Behörde könnte dann erst nachträglich die Erlaubnis widerrufen. Um gar nicht erst in so eine missliche Lage zu kommen, wird die Behörde wahrscheinlich den dritten KW-Voreintrag verweigern und einen speziellen Bedürfnisnachweis zur Überschreitung des Gundkontingents verlangen. Ich würde es so machen wie von knight vorgeschlagen und im Einvernehmen mit der Waffenbehörde den alten Voreintrag aufheben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flohbändiger Posted June 28, 2011 Share Posted June 28, 2011 und im Einvernehmen mit der Waffenbehörde den alten Voreintrag aufheben. Oder mal bei der Behörde nachfragen, ob der Voreintrag abgeändert werden kann. Braucht ggf. eine Bedürfnisbescheinigung für die neue Waffe und ist u.U. preiswerter als ein komplett neuer Voreintrag. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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