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Brauche Nachhilfe bei egun


Flintenweib

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Hallo zusammen,

ich hab mich hinreissen lassen und zwei erlaubnispflichtige Teile bei egun ersteigert. Und wie es scheint, gleich zweimal ins Klo gegriffen.

Beide Verkaeufer melden sich auch nach mehrmaligem Anschreiben nicht, obwohl Versand nach Nordamerika angezeigt wurde. Einer schickte mir eine, wahrscheinlich generierte mail, das er von Febr. bis Maerz leider nicht da ist !! Haeh!!??

Hat einer einen Tipp, wie ich mich verhalten soll? Muss ich noch irgendwie aktiv werden? Geld hab ich noch keines ueberwiesen.

Passiert sowas oefter bei egun? Viele antworten auf Anfragen auch ueberhaupt nicht, wie mir aufgefallen ist.

Danke vorab.

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Hallo zusammen,

ich hab mich hinreissen lassen und zwei erlaubnispflichtige Teile bei egun ersteigert. Und wie es scheint, gleich zweimal ins Klo gegriffen.

Beide Verkaeufer melden sich auch nach mehrmaligem Anschreiben nicht, obwohl Versand nach Nordamerika angezeigt wurde. Einer schickte mir eine, wahrscheinlich generierte mail, das er von Febr. bis Maerz leider nicht da ist !! Haeh!!??

Hat einer einen Tipp, wie ich mich verhalten soll? Muss ich noch irgendwie aktiv werden? Geld hab ich noch keines ueberwiesen.

Passiert sowas oefter bei egun? Viele antworten auf Anfragen auch ueberhaupt nicht, wie mir aufgefallen ist.

Danke vorab.

Solange Du kein Geld überwiesen hast, ist doch alles o.k.

Warte einfach ab, wenn sich der Verkäufer nicht meldet, gehst Du den offiziellen Weg bei eGun.

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Ich hatte schon ein paar mal das Problem, dass die bei egun hinterlegte emailadresse eines Verkäufers zwar über den "Nachricht an x senden" Button in der Auktion funktioniert, aber nicht über den eigenen email account. Am besten einfach den "Verkäufer meldet sich nicht" Button benutzen. Da kannst du sicher sein, dass der Verkäufer auch tatsächlich davon erfährt.

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Also gemeldet haben sich beide und mit einem scheint auch soweit alles klar zu sein. Wobei auch da der Infoaustausch nur schleppend vorangeht. Telefon-Nummern scheint auch keiner austauschen zu wollen, ginge vielleicht alles was einfacher.

Aber der 2. weigert sich bislang, eine Exporterlaubnis einzuholen, was nun wirklich kein grosser Akt ist. Ich muss mir wohl doch einen dt. Haendler suchen, der da einspringt.

Lasst euch gesagt sein: nicht nur die Amis stellen sich manchmal zickig an, wenn es um Exporte geht ! (...grummel)

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Also gemeldet haben sich beide und mit einem scheint auch soweit alles klar zu sein. Wobei auch da der Infoaustausch nur schleppend vorangeht. Telefon-Nummern scheint auch keiner austauschen zu wollen, ginge vielleicht alles was einfacher.

Aber der 2. weigert sich bislang, eine Exporterlaubnis einzuholen, was nun wirklich kein grosser Akt ist. Ich muss mir wohl doch einen dt. Haendler suchen, der da einspringt.

Lasst euch gesagt sein: nicht nur die Amis stellen sich manchmal zickig an, wenn es um Exporte geht ! (...grummel)

Hallo,

was mir schon passiert ist, der Verkäufer hatte seine eMail Adresse geändert und bei eGun lief alles noch auf seine alte Adresse.

Mir hat damals die Hilfe Funktion den richtigen Ablauf gezeigt.

viel Glück

Siegfried_der2

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Aber der 2. weigert sich bislang, eine Exporterlaubnis einzuholen, was nun wirklich kein grosser Akt ist. Ich muss mir wohl doch einen dt. Haendler suchen, der da einspringt.

Wenn Du was bei eGun verkaufen willst, kannst Du nur anklicken: Inland - nur EU - oder Ausland. Nordamerika ist keine Option.

Und wenn Du was von einem privaten deutschen Anbieter gekauft hast, ist der mit dem erforderlichen Behördenkram hier mit Sicherheit überfordert!

Kleinere Geschäfte, die nur in die EU exportieren ebenfalls.

Für den Versand von EWB-pflichtigen Teilen liegst Du mit Deinem "was wirklich kein großer Akt ist" völlig falsch!

Nebenbei nicht nur für EWB-pflichtige Teile, aber das weiß kaum jemand.

Hier muss zuerst einmal eine Ausfuhrgenehmigung bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eingeholt werden.

Es gibt Ausnahmen, z.B. KK Gewehre und -Teile.

Diese BAFA Genehmigung einzuholen ist für einen Privatmann fast unmöglich.

Danach ist eine Zolldeklaration erforderlich.

Das ist nur möglich, wenn der Exporteur eine eigene Zollnummer hat, und dort, beim Zoll registriert ist.

Du siehst, alles nicht so einfach, wenn man es doppelt nimmt.

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...Für den Versand von EWB-pflichtigen Teilen liegst Du mit Deinem "was wirklich kein großer Akt ist" völlig falsch!

Nebenbei nicht nur für EWB-pflichtige Teile, aber das weiß kaum jemand.

Hier muss zuerst einmal eine Ausfuhrgenehmigung bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eingeholt werden.

Es gibt Ausnahmen, z.B. KK Gewehre und -Teile.

Diese BAFA Genehmigung einzuholen ist für einen Privatmann fast unmöglich.

Danach ist eine Zolldeklaration erforderlich.

Das ist nur möglich, wenn der Exporteur eine eigene Zollnummer hat, und dort, beim Zoll registriert ist.

Du siehst, alles nicht so einfach, wenn man es doppelt nimmt.

Ich bedaure, wenn ich dir da widersprechen muss, denn ich habe bereits mehrere Gewehre von Deutschland importiert. Bislang ausschliesslich von Privatpersonen.

Die Privatperson beantragt telefonisch oder online bei der BAFA die Ausfuhrgenehmigung. Das ist keineswegs unmoeglich, sondern dauert ein paar Minuten.

Die Zolldeklaration besteht in Form des Paketaufklebers mit der Inhaltsangabe sowie der Bearbeitungsnummer der Ausfuhrgenehmigung. Eine eigene Zollnummer war in keinem der Faelle erforderlich.

Durch meine vorherige Registrierung bei der kanad. Waffenbehoerde konnten die Leute mit dieser Kopie die Waffe aus ihrer WBK austragen lassen.

Dann gingen die Pakete auf die Reise und wurden mir ganz normal an meine Privatadresse zugestellt.

Wenn das alles nun ein grosser Akt ist, dann weiss ich es wirklich nicht.

Aber vielleicht ist es genau diese Fehlinformation bzw. Voreingenommenheit, das meinen derzeitigen Verkaeufer zoegern laesst. Nur - sich jetzt wieder nicht mehr melden, bringt irgendwie keinen weiter. Und das nervt am meisten.

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Erzähl das bloß niemandem von der BAFA!

Du löst sonst einen Lachanfall aus.

Du hast möglicherweise dort gefragt, ob Du ein KK Gewehr ins nicht EU Ausland schicken darfst, und hast die Auskunft bekommen: Du darfst.

KK Gewehre sind nicht BAFA genehmigungspflichtig. (Außer in Embargoländer)

Auch für EU-Länder ist die BAFA nicht zuständig.

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Erzähl das bloß niemandem von der BAFA!

Du löst sonst einen Lachanfall aus.

Du hast möglicherweise dort gefragt, ...

Ich frage mich, wieso du hier jemandem was unterstellst sowie Erfahrungen, die andere gemacht haben einfach nicht akzeptieren willst. Und ja, offensichtlich machen du und evtl. deine Kollegen etwas falsch.

Ich habe mehrere GK Gewehre aus Dtl. bekommen, nix mit KK. Von verschiedenen Privatpersonen. Wie Spike schrieb, kurzer Anruf, sehr netter Sachbearbeiter by the way und in 2 min war alles klar.

Davon mal ganz abgesehen wuerde sich die BAFA doch ins eigene Knie schiessen. Die muessen doch fuer jede Waffe froh sein, die Deutschland verlaesst.

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Ich frage mich, wieso du hier jemandem was unterstellst sowie Erfahrungen, die andere gemacht haben einfach nicht akzeptieren willst.

Ganz einfach, auf Grund dieser Diskussion hier habe ich heute mal mit meinem Gesprächspartner bei der BAFA telefoniert.

Hätte ich besser nicht gemacht. Aber ich bin auch nicht allwissend, und wollte sicher gehen, dass ich hier keine Halbwahrheiten schreibe.

Über die Geschichte von Spike, hat der sich halb tot gelacht.

Wenn Du bei der BAFA anrufst, und dich dort erkundigst, ob Du ein KK Gewehr nach Kanada schicken darfst, bekommst Du die Auskunft, ja darfst Du.

Wenn Du dort fragst, ob Du eine Großkaliberwaffe in EU-Länder verschicken darfst, bekommst Du die Auskunft, dass dafür die örtliche Waffenbehörde zuständig ist.

Nach meinem heutigen Telefonat kann ich mit Sicherheit sagen, dass es keine Sonderregelungen für einen privaten Export und schon gar nicht eine telefonische Genehmigung, oder ein telefonischer Antrag möglich ist.

Wenn Du im Internet den Antrag bei der BAFA stellst, geht das nicht ohne vorherige Registrierung und Zollnummer.

Und für alle Waren, die von der BAFA genehmigungspflichtig sind, ist zwingend auch eine Zolldeklaration erforderlich.

Das war früher einmal möglich, indem Du mit der BAFA Genehmigung und der Waffe zum Zoll gefahren bist.

Dort hat dann ein freundlicher Beamte die Zollpapiere ausgefüllt.

Heute geht das nur noch über das Internet.

Und auch da musst Du auch angemeldet sein, und eine Zollnummer haben.

Ich halte es durchaus für möglich, dass ein Sachbearbeiter auf Grund Deiner Papiere eine Waffe aus einer WBK austrägt.

Das ist zwar nicht richtig, aber die können auch nicht alles wissen.

Und es ist auch durchaus möglich, dass ein Paket mit einer Waffe als Inhalt Deutschland verlässt, ohne das es beim Zoll auffällt.

Die Priorität des Zolls liegt bei den eingehenden Sendungen.

Ich mache Exporte in Drittländer jetzt schon seit 4 Jahren, und habe Kontakt zu Kollegen, die auch regelmäßig in Drittländer exportieren.

Wir alle machen Grundlegend alle falsch?

Und die Privatleute, die es mal geschafft haben ihre Waffen ohne die eigentlich erforderlichen Papiere ins Ausland zu schaffen, haben es richtig gemacht?

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...ich kann Rainers Aussagen nur bestätigen.

Habe das erst vor einigen Wochen mit einem Verkauf eines Halbautomaten in die Schweiz erlebt.

Ich hab ja schon viel erlebt, aber der Papierkram hat alle meine bisherigen Waffenverkäufe in den Schatten gestellt.

Hat sich alles in allem etwa vier Wochen hingezogen.

BULLDOG

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Über die Geschichte von Spike, hat der sich halb tot gelacht.

Wenn Du bei der BAFA anrufst, und dich dort erkundigst, ob Du ein KK Gewehr nach Kanada schicken darfst, bekommst Du die Auskunft, ja darfst Du.

Wenn Du dort fragst, ob Du eine Großkaliberwaffe in EU-Länder verschicken darfst, bekommst Du die Auskunft, dass dafür die örtliche Waffenbehörde zuständig ist.

Nach meinem heutigen Telefonat kann ich mit Sicherheit sagen, dass es keine Sonderregelungen für einen privaten Export und schon gar nicht eine telefonische Genehmigung, oder ein telefonischer Antrag möglich ist.

GK Gewehr nach Kanada !! Kein KK und auch nicht in ein EU-Land.

Lieber Rainers-Messerwelt, ich glaub nicht, das sich Bestimmungen innerhalb der letzten 6 Wochen geaendert haben. Wer auch immer dein humorvoller Gespraechspartner bei der BAFA war, deine Auskunft hier stellt mich als Luegner dar und dagegen verwahre ich mich. Die Exporterlaubnis wurde telefonisch beantragt und zwar von verschiedenen unabhaengigen Personen. Ebenso die Austragung aus der WBK anhand meiner kanad. Registrierung und Befoerderung per Postpaket.

Ich halte es durchaus für möglich, dass ein Sachbearbeiter auf Grund Deiner Papiere eine Waffe aus einer WBK austrägt.

Das ist zwar nicht richtig, aber die können auch nicht alles wissen.

Und es ist auch durchaus möglich, dass ein Paket mit einer Waffe als Inhalt Deutschland verlässt, ohne das es beim Zoll auffällt.

Naja, steht ja auch nur gross auf der Zollerklaerung auf dem Paket drauf.

Ich mache Exporte in Drittländer jetzt schon seit 4 Jahren, und habe Kontakt zu Kollegen, die auch regelmäßig in Drittländer exportieren.

Wir alle machen Grundlegend alle falsch? Moeglich. Oder es bestehen bei Gewerbetreibenden andere Regelungen, das waere nicht der einzige Fall in Dtl.

Und die Privatleute, die es mal geschafft haben ihre Waffen ohne die eigentlich erforderlichen Papiere ins Ausland zu schaffen, haben es richtig gemacht?

Scheinbar ja. Sonst haette ich die Kniften nicht hier.

Ich weiss jetzt auch nicht so genau, worum es hier eigentlich geht. Ums Recht behalten oder diskreditieren? Du hast deine Erfahrungen, ich hab meine Erfahrungen. Punkt. Mach du weiter so, wie bisher, dann ist doch alles ok.

Und ich werde egun zu den Akten legen und weiter von Privatleuten kaufen, mit denen ich ueber andere Wege in Kontakt trete. Und das ganz umkompliziert mit telefonisch eingeholter Exporterlaubnis und so weiter und so fort.

Have a good day, :hi:

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Lieber Rainers-Messerwelt, ....Wer auch immer dein humorvoller Gespraechspartner bei der BAFA war, deine Auskunft hier stellt mich als Luegner dar und dagegen verwahre ich mich.

Liebes "Flintenweib" ich stelle hier weder Dich, noch sonst irgend wen an Lügner hin!

Solltest Du diesen Eindruck haben, tut es mir leid.

Du bekommst von mir eine PN mit Namen und Telefonnummer des humorvollen Gesprächspartners bei der BAFA.

Gerne kannst Du Dich dort erkundigen.

Wenn Du dann der behördlichen Auskunft genau so wenig traust wie mir, dann ist das Deine Sache.

Ich weiss jetzt auch nicht so genau, worum es hier eigentlich geht. Ums Recht behalten oder diskreditieren?

Damit stellst Du mich doch jetzt als Lügner hin! Oder nicht?

Mach doch mal halblang.

Muss das denn jetzt so ausarten?

Du fühlst Dich von mir als Lügnerin bezichtigt, beschimpfst mich als Rechthaber und wirfst mit diskeditieren vor.

Wenn so gegenseitiger Informationsaustausch mit Dir aussieht, verzichte ich lieber.

Have a good day, :hi:

Das wünsche ich Dir auch, und zwar genau so, wie es von Dir gemeint war.

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Ging bei mir um einen Drilling, also keinen KK und der ging nach Andorra, also nicht EU (was ich zunächst nicht wusste, dachte die sind dabei, wegen dem Euro...). Ich habe bei der BAFA angerufen und habe der Dame mein Anliegen erklärt. Daruafhin hat sie mir via email ein Fromular geschickt, dass ich ihr zurückgeschickt habe, wofaufhin ich die nötigen Papiere wieder vie email bekommen habe... vieleicht einfach Glück gehabt.

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Könnte es sich hier einfach um ein "Frage 3 verschiedenen Beamte und du erhälst mindestens fünf verschiedene Auskünfte" Problem handeln?

Vielleicht je nachdem wer das bearbeitet ist der eine pedantischer als der (die) andere oder versteht die Vorschriften anders. Oder auch einfach aus persönlichen Gründen "z´wider" wie man hier sagt.

Wie Spike sagt: der einen Sachbearbeiterin ist vielleicht einfach sonnenklar dass ein Privater keine Zollnummer hat und das Feld darf freibleiben (oder es wird eine Einweg Zollnummer für die Transaktion von der BAFA gemacht die sie dann selber eintragen, wer weiss?) , Genehmigung erfolgt trotzdem. Der andere im Nebenraum ist Pedant und würde eine freibleibende Zeile in einem Formular nicht überleben, deswegen gehts bei ihm nicht. (Bzw. er ist eben der Meinung das MUSS auf jeden Fall da rein wärend der ander weiss: das KANN man da reinschreiben, sofern vorhanden)

Hört sich zum lachen an, ist es aber nicht. Wers nicht glaubt, hat einfach noch zu wenig mit Beamten zu tun gehabt im Leben.

Mein Gott, wem erzähl ich das: je nach Sachbearbeiter im Waffenbüro bei euch trägt auch der eine Anstandlos eine Pumpe mit Sluglauf auf gelb ein und der andere nicht und beide sind der Meinung das richtige zu tun.

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