Buffon Posted May 25, 2011 Share Posted May 25, 2011 Hallo miteinander, ich habe kürzlich eine gebrauchte Pistole gekauft. Der eGun Verkäufer schrieb mir heute, die Pistole bereits heute umtragen lassen zu haben. Der Sachbearbeiter sagte ihm, dass ich die Pistole mit dem heutigen Datum (25.05.) eintragen lassen soll. Der Verkäufer kommt aber erst Samstag zur Post, um die Pistole aufzugeben, so dass, wenn alles gut läuft, die Pistole am 31.05. bei mir ist. Wisst ihr, ob die 14 Tage, die ich Zeit habe, die Waffe eintragen zu lassen, ab heute läuft oder ab dem Datum der Zustellung? Vielen Dank schon mal. Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted May 25, 2011 Share Posted May 25, 2011 Du hast ab dem Zeitpunkt, an dem Du das Paket in den Händen hältst, 14 Tage Zeit die Waffe eintragen zu lassen. Wichtig: Hebe Dir Belege über Postzustelldatum etc. auf! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted May 25, 2011 Share Posted May 25, 2011 Das Waffenrecht kennt keinen Eigentumsübergang, sondern nur Erwerb im Sinne von Ausübung der tatsächlichen Gewalt. Soll heißen: Im Sinne des Waffenrechts erwirbst Du eine Waffe, wenn Du sie in die Hand nimmst. Wann und ob dabei Geld fließt ist absolut egal, streng genommen sogar ob Du Eigentümer der Waffe bist oder nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
zum_zweiten Posted May 25, 2011 Share Posted May 25, 2011 Bezüglich des Erwerbsmoments im Versand finde § 34 WaffG, genauer: Absatz 1, letzter Satz. Damit wäre der Moment der Überlassung und auch des Erwerbs kommenden Samstag :-) Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted May 25, 2011 Share Posted May 25, 2011 Bezüglich des Erwerbsmoments im Versand finde § 34 WaffG, genauer: Absatz 1, letzter Satz. Damit wäre der Moment der Überlassung und auch des Erwerbs kommenden Samstag :-) Sicher? Wieso?! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted May 26, 2011 Share Posted May 26, 2011 Bezüglich des Erwerbsmoments im Versand finde § 34 WaffG, genauer: Absatz 1, letzter Satz. Damit wäre der Moment der Überlassung und auch des Erwerbs kommenden Samstag :-) Womit klar wäre, wann der SPEDITEUR die Waffe erwirbt! Der Käufer erwirbt sie zu dem Zeitpunkt, wenn der Spediteur im das Paket in die Hand drückt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Buffon Posted May 26, 2011 Author Share Posted May 26, 2011 Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten. Die Lösung mit dem Tag der Zustellung erscheint ja auch logisch. Aber bei den Gesetzen weiß man ja nie so genau. Der Volksmund sagt ja bekanntlich: 2 Juristen, drei Meinungen :-). Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
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