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IGNORED

Waffenvorzeigen gem WaffVwV bei Nachschau


Glückspieler

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Aber es gab eben auch Ausnahmen, daß bestimmte Waffen keine

Nummer zugeteilt bekommen haben.

Sollen also diese Ausnahmen wegfallen?

Nicht gab, es GIBT diese Ausnahmen immer noch. Für den Waffensammler: § 24 Abs. 1 Satz 4 WaffG !

Nur wenn dieser an einen anderen Berechtigen, der kein Bedürfnis nach § 17 WaffG hat, überlässt, muss die Waffe in aller Regel nachträglich mit einer fortlaufenden Nummer gekennzeichnet werden (§ 25 Abs. 2 WaffG).

Geschrieben
Gehen wir von der unbedeutenden Kleinigkeit aus, dass so eine Waffe ja nicht plötzlich wie Manna vom Himmel fällt, sondern dem Besitz als Nicht-Hersteller logischer Weise ein Überlassen voraus geht, sagt der § 12 BeschG für alle praktischen Belange etwas völlig anderes:

Mittlerweile sind 99% aller Aussagen im Unterforum hier für die waffenrechtliche Mülltonne.

Und wenn die Waffe aus Altbesitz mit militärischen Beschusszeichen stammt, die bekanntlich nicht als amtliches Beschusszeichen gültig sind?

Oder Altbesitz historisch ohne Beschuss?

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