BBF Posted April 22, 2011 Share Posted April 22, 2011 Mir wurde mitgeteilt, dass mein A Schrank mit B Innenfach nicht für meine Fünfte Kurzwaffe (+ 1WS) ausreicht würde. Nun ist der Schrank verschraubt und hat ein Eigengewicht von 115kg so das die 200kg Wegnahmegewicht erreicht sind. Musste hier die Grenze nicht bei 10 KW liegen? BBF Link to comment Share on other sites More sharing options...
Commerzgandalf Posted April 22, 2011 Share Posted April 22, 2011 Wenn der Schrank unverankert ist dann dürfen 5 KW drinne liegen. Wenn der Schrank verankert ist und du 200kG Aufbringen musst um ihn aus der Verankerung zu holen dann dürfen bis zu 10 KW drinne liegen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
hagrud Posted April 22, 2011 Share Posted April 22, 2011 Mir wurde mitgeteilt, dass mein A Schrank mit B Innenfach nicht für meine Fünfte Kurzwaffe (+ 1WS) ausreicht würde. Nun ist der Schrank verschraubt und hat ein Eigengewicht von 115kg so das die 200kg Wegnahmegewicht erreicht sind. Musste hier die Grenze nicht bei 10 KW liegen?BBF Servus also mir ist bekannt dass man fünf Kurzwaffen in einen B- Schrank unterbringen darf, denke jedoch dass Wechselsysteme als "Waffe" gelten (also 6 KW) und deshalb ein weiterer B- Schrank (od. 0- Schrank) notwendig ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
hexoplast75 Posted April 22, 2011 Share Posted April 22, 2011 Die Grenze ist 5 Kurzwaffen. Je nach Behörde zählen Wechselsysteme und -läufe mal als Waffe, mal nicht. Deshalb lieber nachfragen was die eigene Behörde will. Das Waffengesetz lässt sich hier wohl in beide Richtungen interpretieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Commerzgandalf Posted April 22, 2011 Share Posted April 22, 2011 Jedoch schreibt BBF das der Schrank das 200KG Limit erreicht und somit dürfen 10 KW drin gelagert werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
BBF Posted April 22, 2011 Author Share Posted April 22, 2011 Servusalso mir ist bekannt dass man fünf Kurzwaffen in einen B- Schrank unterbringen darf, denke jedoch dass Wechselsysteme als "Waffe" gelten (also 6 KW) und deshalb ein weiterer B- Schrank (od. 0- Schrank) notwendig ist. Bei B Schränken gilt: Liegt das Gewicht des Behältnisses oder eine gleichwertige Verankerung gegen Abriss über 200 kg, dürfen bis 10 Kurzwaffen darin aufbewahrt werden, liegt es unter 200 kg, dann dürfen nur 5 Kurzwaffen darin aufbewahrt werden. Quelle: http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenre...B_Poster_A3.pdf Hier steht dann auch, dass bei A Schrank mit B Innenfach nur 5KW zulässig sind. Was ich technisch nicht nachvollziehen kann ist, dass hier die 200kg Grenze nicht vorhanden ist. Was soll es, werde ich mir halt noch einen B Schrank kaufen und in den nächsten Jahren mit weiteren Waffen füllen. Bekommen halt meine Kinder weniger zu essen. BBF Link to comment Share on other sites More sharing options...
hexoplast75 Posted April 22, 2011 Share Posted April 22, 2011 Diese Unterscheidung B-Schrank maximal 10 Kurzwaffen gegenüber B-Innenfach mit A-Schrank dran nur 5 Kurzwaffen kann ich nicht im Gesetz oder der Verordnung finden. Dennoch findet es sich in vielen "Darstellungen" vom DSB, Frankonia und andere. Eine Quelle für diese Einschränkung kenne ich nicht. Die Quelle ist hier: (4) Werden Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, in einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht, aufbewahrt, so ist es für die Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden. Wenn ich keine Munition dazu packe, dann greift diese Spezialregelung nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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