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IGNORED

Anzahl der Kurzwaffen in A Schrank mit B Innenfach


BBF

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mir wurde mitgeteilt, dass mein A Schrank mit B Innenfach nicht für meine Fünfte Kurzwaffe (+ 1WS) ausreicht würde. Nun ist der Schrank verschraubt und hat ein Eigengewicht von 115kg so das die 200kg Wegnahmegewicht erreicht sind. Musste hier die Grenze nicht bei 10 KW liegen?

BBF

Geschrieben
Mir wurde mitgeteilt, dass mein A Schrank mit B Innenfach nicht für meine Fünfte Kurzwaffe (+ 1WS) ausreicht würde. Nun ist der Schrank verschraubt und hat ein Eigengewicht von 115kg so das die 200kg Wegnahmegewicht erreicht sind. Musste hier die Grenze nicht bei 10 KW liegen?

BBF

Servus

also mir ist bekannt dass man fünf Kurzwaffen in einen B- Schrank unterbringen darf, denke jedoch dass Wechselsysteme

als "Waffe" gelten (also 6 KW) und deshalb ein weiterer B- Schrank (od. 0- Schrank) notwendig ist.

Geschrieben

Die Grenze ist 5 Kurzwaffen. Je nach Behörde zählen Wechselsysteme und -läufe mal als Waffe, mal nicht. Deshalb lieber nachfragen was die eigene Behörde will. Das Waffengesetz lässt sich hier wohl in beide Richtungen interpretieren.

Geschrieben
Servus

also mir ist bekannt dass man fünf Kurzwaffen in einen B- Schrank unterbringen darf, denke jedoch dass Wechselsysteme

als "Waffe" gelten (also 6 KW) und deshalb ein weiterer B- Schrank (od. 0- Schrank) notwendig ist.

Bei B Schränken gilt: Liegt das Gewicht des Behältnisses oder eine gleichwertige Verankerung gegen Abriss über 200 kg, dürfen bis 10 Kurzwaffen darin aufbewahrt werden, liegt es unter 200 kg, dann dürfen nur 5 Kurzwaffen darin aufbewahrt werden.

Quelle: http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenre...B_Poster_A3.pdf

Hier steht dann auch, dass bei A Schrank mit B Innenfach nur 5KW zulässig sind. Was ich technisch nicht nachvollziehen kann ist, dass hier die 200kg Grenze nicht vorhanden ist. Was soll es, werde ich mir halt noch einen B Schrank kaufen und in den nächsten Jahren mit weiteren Waffen füllen.

Bekommen halt meine Kinder weniger zu essen.

BBF

Geschrieben

Diese Unterscheidung B-Schrank maximal 10 Kurzwaffen gegenüber B-Innenfach mit A-Schrank dran nur 5 Kurzwaffen kann ich nicht im Gesetz oder der Verordnung finden. Dennoch findet es sich in vielen "Darstellungen" vom DSB, Frankonia und andere. Eine Quelle für diese Einschränkung kenne ich nicht.

Die Quelle ist hier:

(4) Werden Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, in einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht, aufbewahrt, so ist es für die Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden.

Wenn ich keine Munition dazu packe, dann greift diese Spezialregelung nicht.

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