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IGNORED

Sammelthread Kontrollgebühren


Knieper

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Geschrieben

Leider habe ich unter dem Suchbegriff "Kontrollgebühr" nicht allzuviel gefunden, was mich weitergebracht hätte, daher analog zum Sammeltröt "Waffensteuer" meine Frage:

Wo wird in welcher Höhe eine Kontrollgebühr erhoben bzw. in welchen Fällen wird sie erhoben?

Es gibt ja nun mehrere Gebührenmodelle. Entweder wird jeder kontrollierte LWB zur Kasse gebeten oder nur der, bei dem es Beanstandungen gab oder nur derjenige, der sich bisher nicht kooperativ bei der Erbringung der Bringschuld gezeigt hat.

Ich brauche diese kleine Erhebung für die JHV des Hegerings.

Geschrieben
Hessen beabsichtigt, EUR 75,- für die Kontrolle zu nehmen; Vorlage ist das "Brandenburger Modell".

Eine Unterscheidung nach mit/ohne Beanstandung war nicht zu ersehen.

Wie, in Hessen gibt es doch eine schwarz/gelbe Regierung. Was ist denn da los? :huh:

Geschrieben

@ mad-jack

Die Info stammt aus dem Entwurf der Kostenverordnung, in den ich kurz Einsicht hatte.

Datiert war der allerdings schon vom Januar 2011 und nahm Bezug auf das "Modell Brandenburg".

Die Regelüberprüfung wird da ebenfalls mit EUR 25 "Spende an die notleidende Staatskasse" bedacht.

Ausstellung einer roten WBK künftig EUR 240.- (bisher EUR 204,52), Änderung des Sammelthemas IIRC

EUR 150,- , Eintrag einer weiteren Waffe in die gelbe WBK IIRC EUR 15.-.

@Theo

Auch die Hessischen Landkreise und Kommunen brauchen Geld.

Geschrieben

Aus dem Schwäbischen (Beisp.):

Der Landkreis Ludwigsburg verlangt offenbar 90 € pro Kontrolle.

Die Stadt Vaihingen a.d. Enz (Große Kreisstadt mit eigener Waffenbehörde) will 42,50 € je Kontroll-Stunde verlangen.

Ob dort tatsächlich bereits Gebühren festgesetzt (und, noch interessanter, ob sie widerspruchslos gezahlt) wurden,

ist mir nicht bekannt.

Bei vielen Landkreisen/Städten, also Waffenbehörden, ist in Ba.-Wü. allerdings derzeit die Tendenz zu erkennen, dass nur dann

Gebühren erhoben werden sollen, wenn der Waffenbesitzer vorab bzw. durch Festellungen bei der Kontrolle Anlass für eine

Kontroll- bzw. Nachkontrolltätigkeit gibt. Also vernünftiger Weise keine Gebührenerhebung, wenn "anlasslos".

Nach einer Erhebung des Landesjagdverbandes Ba.-Wü. beabsichtigen wohl etwa ein Siebtel der Waffenbehörden in Ba.-Wü.,

für anlasslose Kontrollen Gebühren festzusetzen.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
...

Wo wird in welcher Höhe eine Kontrollgebühr erhoben bzw. in welchen Fällen wird sie erhoben?

...

In Mannheim noch unentschieden.

Eigentlich war geplant, eine Gebühr (150,-) nur bei Verstößen zu verlangen.

In der letzten Sitzung des Hauptausschusses hat aber die rot-grüne Mehrheit einen Antrag an den Gemeinderat erwirkt, generell EUR 70,- zu kassieren, auch wenn keine Verstöße festgestellt werden.

Übermorgen, am 23.03., wird der Gemeinderat endgültig darüber entscheiden.

Da naturgemäß auch dort Rot/Grün die Mehrheit hat, sehe ich schwarz für die Abstimmung. <_<

Gruß

Sigges

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