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IGNORED

Nummerngleiches Wechselsystem?


Topgun001

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Geschrieben

Hallo

vor ab möchte ich noch sagen das ich über dieses Thema viele Threads schon gelesen habe und unterschiedliche Meinungen gehört habe aber noch nicht schlau daraus geworden bin.

Habe als Ersterwerber 2 WBK`s beantragt (gelb/grün).

Habe auf die gelbe WBK einen Repitierer gekauft und auf die grüne WBK eine Pistole 9mm mit Wechselsystem 22lfb im Werk bestellt .

Pistole und Wechelsystem sind nummergleich.

Jetzt war ich letzte Woche im Landratsamt um die WBK´s abzuholen die sagten mir das ginge nicht Wechselsystem zähle als Waffe genau wusste sie es auch nicht ich solle doch Montags kommen um mit den sachverständigen Vorgesetzten dieses abzuklären.Ausserdem hätte ich kein Bedürfnissbescheinigung über das Wechselsystem vom Dachverband.

Meine Fragen:

1.Zählt ein Wechselsystem als zweite Waffe auch wenn sie nummerngleich mit der Pistole ist?

2. Ist Auslegungssache Landratsamt zu Landratsamt (Land Bayern) oder ist es irgendwo im Gesetz verankert?

3.Braucht man vom Dachverband extra ein Bedürfnissbescheinigung für ein Wechselsystem?

Sage schon mal vieln Dank im vorraus.

Geschrieben
Pistole und Wechelsystem sind nummergleich.

Ausserdem hätte ich kein Bedürfnissbescheinigung über das Wechselsystem vom Dachverband.

Meine Fragen:

1.Zählt ein Wechselsystem als zweite Waffe auch wenn sie nummerngleich mit der Pistole ist?

3.Braucht man vom Dachverband extra ein Bedürfnissbescheinigung für ein Wechselsystem?

Für ein Wechslesystem im gleichen oder kleineren Klaiber bedarf es keiner Befürwortung wenn das 9mm System befürwortet ist. Der Erwerb des Wechselsystem ist dann erlaubnisfrei, aber eintragungspflichtig.

Ein Wechselsystem, also Schlitten mit Verschluß und Lauf sind wesentliche Teile. Die werden beim Beschussamt gem. Beschusgesetz beschossen, auch das Wechselsystem. Das die Waffe samt Wechselsystem das Beschussamt passiert hat, scheint es zu gehen. Wechselsystem zugéhörig zur Grundwaffe, da als Gesamtbestellung einer Waffe? Kanst ja doch mal beim Beschussamt nachfragen bzw. vorher bei Deinem Waffenhändler.

Kenne ich aber anders, da hat das Wechslesystem eine andere Nummer.

Geschrieben
Meine Fragen:

1.Zählt ein Wechselsystem als zweite Waffe auch wenn sie nummerngleich mit der Pistole ist?

2. Ist Auslegungssache Landratsamt zu Landratsamt (Land Bayern) oder ist es irgendwo im Gesetz verankert?

3.Braucht man vom Dachverband extra ein Bedürfnissbescheinigung für ein Wechselsystem?

Ein Wechselsystem zaehlt nicht als 2. Waffe, egal ob nun Nummerngleich, mit der Grundwaffe o. separat gekauft. Ein WS ist auch von der 2/6-Regelung ausgenommen.

Auslegungssache ist das nicht, das ist so, da es keine komplette Waffe ist.

Fuer ein WS gibt es keine Beduefnisbescheinigung.

Michael Zeugwart BY)

Geschrieben

Die Pistole und das Wechselsystem sind ab Werk(Sig Sauer) mit etwas Wartezeit nummern gleich lieferbar.Aussage des WF.-Handler.

Eintragungspflichtig ja aber als zweite Waffe? wegen 2/6 Regelung als Sportschütze

Geschrieben
Ein Wechselsystem zaehlt nicht als 2. Waffe, egal ob nun Nummerngleich, mit der Grundwaffe o. separat gekauft. Ein WS ist auch von der 2/6-Regelung ausgenommen.

Auslegungssache ist das nicht, das ist so, da es keine komplette Waffe ist.

Fuer ein WS gibt es keine Beduefnisbescheinigung.

Michael Zeugwart BY)

Als kann ich da am Montag beruhigt hin gehen ohne Strick daraus gedreht wird?

Geschrieben
Als kann ich da am Montag beruhigt hin gehen ohne Strick daraus gedreht wird?

Und für das Amt zum lesen: Anlage 2 Abschnitt 2 UA 2.1 zum WaffG.... Allein die Frage des MunErwerbs könnte noch problematisch werden, da lässt sich das Gesetz meines Wissens nach nicht eindeutig zu aus, aber da ansich jeder verband irgendeine kk-kurzwaffendisziplin im Angebot hat, sollte hierbei nicht das wesentliche Problem liegen...

Am rande:

Meine erste KW hatte 4 WS dabei und ich bekam sie unproblematisch nebst erwerbsberechtigung für Mun. Eingetragen... Und etliche 10.000 schuß später reichte es immer noch zur Teilnahme an der DM...

Gruß

Geschrieben

Hab ich ein Glück,

meine SBine hat meine 2 WS problemlos anerkannt und eingetragen ohne einen Muckser.

Sie ist eben korrekt (was vollkommen ok ist) und scheinbar doch auch sehr sachverständig.

Mehr will ich ja gar nicht.

LG

M

Der mit 1 x Para und 2 WS in 9 Para ohne Probleme.

Geschrieben

Wechselsystem ist keine Waffe im Sinne des Gesetzes und somit nicht der 2/6 Regel unterworfen.

Kalibergleich oder kleiner bedürfnisfrei zu erwerben.

Eintragungspflichtig,

aber ohne Befürwortung des Verbandes kein Eintrag der MEB -

das sollte aber bei .22 in praktischer Hinsicht wirklich kein Problem darstellen.

Geschrieben
Die Pistole und das Wechselsystem sind ab Werk(Sig Sauer) mit etwas Wartezeit nummern gleich lieferbar.Aussage des WF.-Handler.

Weisst du zufällig, ob man auch nachträglich ein WS nummerngleich bestellen kann?

Geschrieben
Die Pistole und das Wechselsystem sind ab Werk(Sig Sauer) mit etwas Wartezeit nummern gleich lieferbar.Aussage des WF.-Handler.

Ich kann das bestätigen. Das 9x19 WS zu meiner SIG Sauer P220 (beide zusammen bestellt) ist nummerngleich.

Geschrieben
Ich kann das bestätigen. Das 9x19 WS zu meiner SIG Sauer P220 (beide zusammen bestellt) ist nummerngleich.

Dann bin ich mal gespannt, wie man das im ZWR auseinanderhält, wenn man nach Waffennummer sucht und auf einmal fünf Einträge mit derselben Waffennummer auftauchen bzw. wie man das in das ZWR überführt, wenn es beim portieren überhaupt auffällt.

Geschrieben
Dann bin ich mal gespannt, wie man das im ZWR auseinanderhält, wenn man nach Waffennummer sucht und auf einmal fünf Einträge mit derselben Waffennummer auftauchen bzw. wie man das in das ZWR überführt, wenn es beim portieren überhaupt auffällt.

hi

das wird sowieso noch lustig

es gab ja genug importeure die waffen nachnummeriert haben oder ueberhaupt nummeriert haben

da hat sich doch keiner abgesprochen welche nummernkreise er verwendet

bei bestimmten waffentypen gibts garantiert eine handvoll waffen gleicher type mit gleicher nummer ...

Geschrieben
Dann bin ich mal gespannt, wie man das im ZWR auseinanderhält, wenn man nach Waffennummer sucht und auf einmal fünf Einträge mit derselben Waffennummer auftauchen bzw. wie man das in das ZWR überführt, wenn es beim portieren überhaupt auffällt.

Hinten an der Nummer kommt noch ein Buchstabe u. der ist dann unterschiedlich.

Michael (Zeugwart BY)

Geschrieben
bei bestimmten waffentypen gibts garantiert eine handvoll waffen gleicher type mit gleicher nummer ...

M98, 8x57IS mit gleicher Nr. sind bestimmt mehr als nur eine handvoll im umlauf.

Schnuffi

Geschrieben

Hallo,

bin auch Bayern u. bei mir gings.

Frag einfach genau nach, warum nicht gehen soll u. lass dir das zeigen (Gesetzestext ect.). Soviel ich weis, gibts keinen u. so einfach seine eig. Regeln kann da auch nicht so einfach jeder machen.

Michael (Zeugwart BY)

Geschrieben
War heute im Amt die haben sich nicht erweichen lassen ,bei denen zählt die 2/6 Regelung

Die 2/6-Regelung gilt überall.

Und zwar ausdrücklich für Schusswaffen.

Nicht für Waffenteile.

Geschrieben

1.16 Wechsel- und Austauschsysteme (Anlage 2 A 2 UA 2 Nr. 2)

Der Erwerb von Wechsel- und Austauschläufen, Wechselsystemen und

-trommeln ist für Inhaber einer Waffenbesitzkarte nach der neugefassten Anlage

2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 2 zum WaffG – anders als der Besitz - erlaubnisfrei.

Personen, die solche Systeme zum 1. April 2008 bereits besitzen,

müssen sie zudem nach § 58 Abs. 12 WaffG bis 30. September 2008 in die

Waffenbesitzkarte eintragen lassen.

Sollte ich gleich als Neuerwerber von Wbk mit den Amt rumstreiten, die sitzen am längeren Hebel und machen mir vielleicht später wenn ich was brauche das Leben schwer?

Geschrieben

Sollte es doch so sein, daß der "Freistaat" über dem deutschen Gesetz steht ? Nach dem Motto: "Mir san mir"

Laß Dir bloß nix vormachen, WS muß eingetragen werden, sonst nix, und die Munitionserwerbsberechtigung gibts dazu, basta. Laß Dir zeigen, wo das stehen soll, daß das ned stimmt.

Das sind Dienstleister, würd ich denen mal so ganz sachlich sagen, und als solche für den Bürger da und ned gegen ihn.

So ganz nebenbei, wofür sind Anwälte da ?

Du mußt ned auf den Knieen ins Amt reinschleichen und den Bückling vor denen machen..................

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