Zum Inhalt springen
IGNORED

Führen eines Signalgebers zb.Comet 150 u.a.


micky123

Empfohlene Beiträge

hallo,

ich finde leider nichts drüber.

Ist das führen eines Signalgebers Comet 150 M / Comet 150 S oder das Signal Device SG 277 von Wischo in Deutschland irgendwie gesetzlich geregelt?

Das sind so kleine Stifte oder Abschussanlagen auf die eine kleine 15 mm Leuchtkugel aufgeschraubt wird.

Hintergrund ist der das ich wieder öfter in Deutschland unterwegs bin und mein Kajak mitnehme oder auch Touren zb. in den Alpen mache.

Ich habe noch so ein Gerät, allerdings ohne PTB Zeichen (Sachen gibts) und habe das immer in meinem erste hilfe Pack dabei.

Und da ja in Deutschland sich permanent etwas ändert verliere ich als Normalmensch da doch die Übersicht.

grüße aus dem richtigen Norden

mvh

Michael

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist das führen eines Signalgebers Comet 150 M / Comet 150 S oder das Signal Device SG 277 von Wischo in Deutschland irgendwie gesetzlich geregelt?

Ja,

Besitz: § 1 Abs. 2 Nr. 1 WaffG + Anl. 1 Abs. 1 UA 1 Nr. 1.2.1 + Nr. 2.8 WaffG

Führen: § 2 Abs. 2 WaffG + § 10 Abs. 4 WaffG + Anl. 2 Abs. 2 UA 3 Nr. 2 u. 2.1 WaffG

Ich habe noch so ein Gerät, allerdings ohne PTB Zeichen (Sachen gibts) und habe das immer in meinem erste hilfe Pack dabei.

Und gemäß

§ 2 Abs. 1 WaffG + Anl. 2 Abs. 2 UA 2 Nr. 1.3 WaffG

muß dann ein PTB im Kreis mit KWS oder eine WBK mit "großem" Waffenschein vorhanden sein...

( mit bestimmten Ausnahmen des Waffenscheins für Berg- und Schiffstouren usw.... )

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

also ich steige da jetzt überhaupt nicht durch.

Als nicht "Einheimischer" habe ich da so meine Problem.

Die Teile haben kein Patronenlager und keinen Lauf.

1.

Wenn ich mir jetzt so einen Signalgeber mit einem PTb Zeichen besorge dann kann ich ihn schon mal Legal nach Deutschland einführen oder ?

2.Wenn ich das jetzt weiter richtig verstanden habe dann müßte ich mir für das Führen im Kajak (also zugriffsbereit) einen kleinen Waffenschein holen,

was aber daran scheitert das ich nicht in Deutschland wohne.

3.

Wenn ich aber wiederum so einen Signalgeber in einem verschlossenem Behältnis mit dem billigsten Vohängeschloss verschließe dann führe ich ihn nicht sondern transportiere ihn einfach nur?

Wie ist so etwas eigentlich mit dem EU recht vereinbar? Das sind ja doch reine Signalgeber und die Sicherheit der Bundesrepublik ist ja wohl nicht ernsthaft durch solche Geschichten bedroht.

ich hab mir das jetzt also mal zu gemüte geführt.

Ich darf in Deutschland also eine Armbrust oder Bogen führen aber keinen Signalgeber.

Wie sagte mein jüngster Sohn(6) neulich über seinen älteren Bruder(8):" Fynns Gehirn ist im Moment nicht zu Hause. "Übersetzt"

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das sind ja doch reine Signalgeber und die Sicherheit der

Bundesrepublik ist ja wohl nicht ernsthaft durch solche Geschichten bedroht.

Ein sehr guter Satz...

Leider trifft er für fast alle Verbotsbestimmungen des WaffG zu...

Die Teile haben kein Patronenlager und keinen Lauf.

Ja, aber sie sind den Schußwaffen gleichgestellte Gegenstände zum Verschießen

von pyrotechnischer Munition.

1.

Wenn ich mir jetzt so einen Signalgeber mit einem PTb Zeichen besorge dann kann ich ihn schon mal Legal nach Deutschland einführen oder ?

Ja!

2.Wenn ich das jetzt weiter richtig verstanden habe dann müßte ich mir für das Führen im Kajak (also zugriffsbereit) einen kleinen Waffenschein holen,

was aber daran scheitert das ich nicht in Deutschland wohne.

Als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeuges brauchst Du keinen KWS.

Ob allerdings ein Kajak immer ein Wasserfahrzeug ist ( Größe? Art des Gewässers? ),

läßt mich im Moment etwas auf dem Schlauch stehen...

Auf einem kleinen Bach sieht es wohl anders aus, als auf der Nordsee.

3.

Wenn ich aber wiederum so einen Signalgeber in einem verschlossenem Behältnis mit dem billigsten Vohängeschloss verschließe dann führe ich ihn nicht sondern transportiere ihn einfach nur?

Streng genommen ist es rechtlich begrifflich immer noch ein "Führen", aber ein erlaubnisfreies.

Wie ist so etwas eigentlich mit dem EU recht vereinbar? Das sind ja doch reine Signalgeber und die Sicherheit der Bundesrepublik ist ja wohl nicht ernsthaft durch solche Geschichten bedroht.

ich hab mir das jetzt also mal zu gemüte geführt.

Ich darf in Deutschland also eine Armbrust oder Bogen führen aber keinen Signalgeber.

Wie sagte mein jüngster Sohn(6) neulich über seinen älteren Bruder(8):" Fynns Gehirn ist im Moment nicht zu Hause. "Übersetzt"

Siehe oben, aber Du hast recht!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja,

muß dann ein PTB im Kreis mit KWS oder eine WBK mit "großem" Waffenschein vorhanden sein...

( mit bestimmten Ausnahmen des Waffenscheins für Berg- und Schiffstouren usw.... )

Wenns wirklich nur um das Wandern geht, ist doch kein Problem das Teil wird genau wie eine Gaswaffe in einen

Kunsstoffkoffer gesteckt Zahlenschloss oder Vorhängeschloss und gut ist, aufm Berg kannste das Ding dann auspacken

(um im Notfall) einen Signalschuss abzugeben, glaube auch nicht das da oben auf dem Gipfel ein Polyp steht der

das irgendwie überwachen wird... :rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.