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IGNORED

Endzeitstimmung - rette sich wer kann


Gast

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Was die Haltbarkeit von EPA's (BW) betrifft:

Dazu muß man sagen, dass die EPA's vor vielleicht 15? Jahren geändert wurden.

Während bei den alten EPA's eine dienstliche Verwendbarkeit von m.W. 11 Jahren angegeben wurde,

liegt diese heute bei offiziellen 3 1/2 Jahren.

Anforderung waren bei den alten EPA's tatsächliche 20+ Jahre, wovon der Hersteller wenn ich mich recht erinnere,

15 Jahre tatsächlich garantiert hat. Bei den Neuen geht man von mind. 10 Jahren tatsächlicher Haltbarkeit aus.

Sofern das EPA also nicht unter Sonneneinwirkung, sondern vielleicht eher im kühlen Keller gelagert wird,

würde ich heute von effektiv ca. 15 Jahren ausgehen. Da man an neues EPA kaum rankommt, würde dieses

nach 15 Jahren Kellerlagerung also tatsächliche 18 1/2 - 19 Jahre alt sein.

Ich denke auch mal, dass es keinen wirklichen Unterschied macht, ob ein Gericht nun 15 Jahre oder 25 Jahre

gelagert wird.

Wird EPA überlagert, so verändert sich in erster Linie der Geschmack. Das liegt einerseits daran, dass

die darin enthaltenen Säuren das Verpackungsblech angreifen, da die Schutzbeschichtung langsam porös wird.

Andererseits verändern sich auch bestimmte Geschmacksstoffe mit der Zeit.

Sofern die Hülle also noch unbeschädigt ist, ist die Überschreitung des MHD also weniger eine Frage der Gesund-

heitsschädlichkeit, sondern mehr eine Geschmacksfrage.

Aus Erfahrung mit den "alten" EPA's kann ich jedoch sagen, dass diese auch nach mehr als 20 Jahren nicht

wirklich besser geschmeckt haben. Wer also darauf hofft, durch Lagerung eine Geschmacksverbesserung

zu erreichen, hofft vergeblich. Andersrum ist mir aber auch nicht aufgefallen, dass diese nach 20 Jahren

nicht mehr genießbar gewesen wären. Jedenfalls hat sich bei mir kein Übelkeitsgefühl eingestellt.

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verbrauchen muss.

=> 0 Nachteil

Wenn eine große Krise kommt und man ist nicht vorbereitet, ist man im Zweifelsfall tot.

=> maximaler Nachteil

Hmmm...ob das ein Nachteil ist, kommt aber auch auf die Art der Krise an <_<

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Ich denke auch mal, dass es keinen wirklichen Unterschied macht, ob ein Gericht nun 15 Jahre oder 25 Jahre gelagert wird.

....nicht aufgefallen, dass diese nach 20 Jahren nicht mehr genießbar gewesen wären.

Also, während meiner Bw-Zeit waren wir fest davon überzeugt:

Wenn der Soldat regelmäßig EPA-Gerichte genossen hat und dann das Zeitliche segnet, ist er (bei der Menge aufgenommener Konservierungsmittel)

noch in 100 Jahren hervorragend erhalten....

:wos_armee_044:

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Also mir hat der Kram immer geschmeckt - konnte oft die Sülze einsammeln, die die anderen nicht wollten. :D

Ich ess den EPA-Kram/MRE oder diverse Fertiggerichte auch kalt - bin da nicht so anspruchvoll - Hauptsache macht satt. Ist mir im Biwak völlig schnuppe.

Und zum Wärmen tut es auch schon mal ein Tee/Kaffee oder ne Bouillon :)

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Wenn der Soldat regelmäßig EPA-Gerichte genossen hat und dann das Zeitliche segnet, ist er (bei der Menge aufgenommener Konservierungsmittel) noch in 100 Jahren hervorragend erhalten....

Gude....

Das nennt man dann wohl interne Mumifizierung! :lol: Ansonsten halte Ich es wie Sinu7; Ich ess das Zeug auch kalt, bin da relativ schmerzfrei.... :vampire:

Edit: Dies übrigens sehr zum Mißvergnügen meiner Freundin. Die kriegt jedesmal die Panik wenn Ich eine Büchse auf mache und schon den Löffel ins Futter senke während das Zeug noch kalt ist....

Gruß

Turrican

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