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IGNORED

Neuerwerb auf alten Voreintrag


Plotzki

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Guten Tag liebe Foristi,

wenn eine Pistole, die auf der gürnen WBK steht, so defekt ist das eine Reparatur nicht lohnt, kann Ich die dann Zerstören lassen, austragen und auf den alten Voreintrag eine Kalibergleiche neue Kaufen?

Fällt dies dann unter die 2/6 Regelung?

Anfrage an die SB ist raus. Wollte nur mal Eure Meinung lesen.

Mit gespannten Grüßen

Plotzki

Oh ich seh gerade, da hat einer ein ähnliches Problem.

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=409617

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Hi,

hmm, ich denke, daß die Sachbearbeiter das Problem auch unterschiedlich auslegen und handhaben.

Ich habe ein ähnliches Problem. Meine 9mm taugt nicht mehr und ich brauch eine neue. Also erstmal im Verein bei Schützenkollegen nachgefragt, wie das mit dem Eintrag ist. Da kam dann auch die Antwort, daß man das Bedürfnis neu nachweisen muss (wohl auch Erfahrungswerte), allerdings galt das für´s Landratsamt, das bei uns für den Landkreis zuständig ist. Da ich aber in der Stadt wohne, hab ich direkt bei meiner Sachbearbeiterin im Ordnungsamt nachgefragt.

Und siehe da: kein Problem, Waffe verkaufen, herkommen und austragen lassen und ich bekomme einen neuen Voreintrag, ohne die ganze Prozedur mit Verband,...

Darauf hab ich sie jetzt auch mal festgenagelt.

Aber das macht mal wieder deutlich, wie unterschiedlich die Sachbearbeiter alles auslegen.

Grüße

Ferni

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Der SB kann, muss aber nicht.

In einem solchen Fall vorher mit dem SB reden.

Wenn der SB einem Austausch der Waffe zustimmt, fällt das nicht unter die 2/6 Regelung.

Wenn er auf der neuen Bedürfnisbestätigung besteht, leider ja.

Aber eigentlich ist es ja kein neues Bedürfnis. Es ist nur der Tausch einer unbrauchbar gewordenen Waffe gegen eine neue.

Edit Unbrauchbar nicht im Sinne de WaffG, sondern im für das sportliche Schießen.

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Aber eigentlich ist es ja kein neues Bedürfnis. Es ist nur der Tausch einer unbrauchbar gewordenen Waffe gegen eine neue.

So sieht das der SB hier auch. Aber nur, wenn die Waffe mit Nachweis verschrottet wurde. Dann gibts einen Ersatzvoreintrag, aber nur für die gleiche Kategorie und Kaliber.

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So gerade kam die Antwort vom Chef meiner SBine.

Er schrieb:

Eine Bedürfnisbescheinigung benötigt der nicht, auf den alten Voreintrag kann er allerdings nicht kaufen - hierzu bedarf es erst der Neuerteilung einer Erwerbsberechtigung und der Vorlage eines Büchsenmachers über die defekte Waffe.

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