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IGNORED

austrag aus WBK - was dann?


jimstacy

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Geschrieben

wenn ich aus meiner WBK einen colt 45 LC austragen lasse, habe ich dann automatisch das recht, mir

einen anderen colt 45LC zu kaufen und kann mir einen voreintrag machen lassen?

oder was ich nachweisen?

möchte nämlich meinen Colt SAA verkaufen und mir einen anderen dafür zulegen. danke!

Geschrieben

Nein, es ist das gesamte Prozedere mit Bedürfnis, Antrag usw. wieder notwendig. Ein Gespräch mit der Behörde im Vorfeld KANN die Sache vereinfachen, muss es aber nicht.

Geschrieben

Mit Austrag der Waffe verfällt bei der Behörde jede Grundlage für den Eintrag.

Man muß also eine neue Bedürfnisbestätigung, Voreintrag usw. machen lassen bevor man eine andere Waffe erwerben darf.

Geschrieben

Wenn absolut klar ist, daß Du eine neue Waffe erwerben darfst, Du also quasi ein Recht auf einen Voreintrag hättest, kannst Du auch die Waffe kaufen und Dir den Eintrag danach besorgen und dabei gleich auch die Seriennummer der gekauften Waffe miteintragen lassen. Das spart die Gebühr für den Verwaltungskram, der üblicherweise anfällt, wenn man mit einem Voreintrag loszieht, eine Waffe kauft und den Lappen erneut bei der Behörde zur Registrierung der gekauften Waffe einreicht.

Geschrieben

Er kann auch jetzt schon soviele Waffen "kaufen", wie er will. Nur bleiben die beim BüMa solange im Tresor verwahrt, bis er dafür auch eine Erwerbsberechtigung vorweisen kann. Denn kaufen im zivilrechtlichen Sinn ist KEIN Erwerb im waffenrechtlichen Sinn. Die Waffe erwirbt man erst, wenn man die tatsächliche Gewalt darüber erlangt - und dafür braucht es eine EWB.

Geschrieben
Er kann auch jetzt schon soviele Waffen "kaufen", wie er will. Nur bleiben die beim BüMa solange im Tresor verwahrt, bis er dafür auch eine Erwerbsberechtigung vorweisen kann. Denn kaufen im zivilrechtlichen Sinn ist KEIN Erwerb im waffenrechtlichen Sinn. Die Waffe erwirbt man erst, wenn man die tatsächliche Gewalt darüber erlangt - und dafür braucht es eine EWB.

Das stimmt, aber ich glaube das ist nicht das, was er will ;)

Ich habe das Ganze auch mal bei meinem Amt versucht. Wollte einen anderen 44er und habe lieb und nett gefragt, ob ich nicht einen austragen lassen und den neuen gleich eintragen lassen kann, aber da ist nichts zu machen.

Geschrieben
Das stimmt, aber ich glaube das ist nicht das, was er will ;)

Ich habe das Ganze auch mal bei meinem Amt versucht. Wollte einen anderen 44er und habe lieb und nett gefragt, ob ich nicht einen austragen lassen und den neuen gleich eintragen lassen kann, aber da ist nichts zu machen.

mein sachbearbeiter hat mir heute eine email geschickt, wenn die neue waffe exakt gleich ist und im gleichen kaliber , steht einem neuen voreintrag nichts im wege..waere ja nur ein tausch. wunderbar!! will mir naemlich den colt in einem anderen finish zulegen danke fuer eure antworten

Geschrieben
Nein, es ist das gesamte Prozedere mit Bedürfnis, Antrag usw. wieder notwendig. Ein Gespräch mit der Behörde im Vorfeld KANN die Sache vereinfachen, muss es aber nicht.

Trifft auch zu wenn die waffe ohne verschulden des Besitzers kaputt geht ?

Gruß C.

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