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IGNORED

Waffenerwerb Nebenwohnsitz Ö


kulli

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo liebes Forum,

habe das Glück Homeoffice genehmigt zu bekommen. Werde dann ca. 100Tage im Jahr im Ferienhaus meiner Eltern in Österreich wohnen und dort auch meinen Nebenwohnsitz melden.

Ich bin Jäger und könnte Waffen auch auf EWP mitnehmen.

Allerdings fände ich es entspannter mir in Österreich eine Flinte zum Tontauben schießen ( KatD)

und eine Pistole (Kat B) zum Training zu kaufen.

erfülle ich als Nebenwohnsitzinhaber die Voraussetzungen für eine österreichische WBK?

Also nach Psychotest und Waffenführerschein, wobei das doch bei österreichischer Jagdkarte (Tirol) entfällt, oder?

Ich hoffe jemand kennt sich aus und kann mir weiterhelfen!?

Geschrieben
Ich hoffe jemand kennt sich aus und kann mir weiterhelfen!?

hi

also zu 100% kann ich es dir nicht sagen

aber zu 95%:

waffe aus DE mitnehmen ist ein bisserl eine grauzone, auch mit EFWP, denn die voraussetzungen fuer die mitnahme auf EFWP sind im gesetz erschoepfend aufgezaehlt und

training gehoert nicht dazu. ich glaube nicht dass du damit probleme bekommst, aber der ordnung halber sei es halt gesagt

waffe in AT besitzen sollte kein problem sein

nebenwohnsitz sollte reichen

kat D (flinte, aber nicht HA-flinte, repetierflinte oder pumpe) gibt es sowieso frei ab 18 jahren

als nicht oesterreicher musst du beim kauf vom haendler eine erklaerung ausfuellen dass du die waffe nur in oesterreich benuetzen und sie hier belassen willst und sie nicht ausfuehren wirst. bei kauf von privat gibt es keine derartigen erklaerungen, ausfuehren darfst du die waffe dann trotzdem nicht. kann nur sein dass isch der eine oder andere private scheut dir das teil zu verkaufen weil er ned weiss dss er auch an auslaender verkaufen darf. zur not ueber oder bei einem haendler machen, der wird evt ein paar euro dafuer wollen.

kat C (buechse, aber nicht HA-buechse) ab 18 jahren moeglich, kaliber egal aber nicht panzerbrechend also max. .408 chey tac - ansonsten detto wie kat D, aber du bist verpflichtet die waffe innerhalb von 4 wochen a kaufdatum bei einem waffenhaendler zu melden. heisst meldung nach §30 waffG, kostet ein paar euro, irgendwwas zwischen garnix, 9,- bis max. 25,-

kat B (kurzwaffe, HA langwaffen ect) ab 21 jahren moeglich, dazu benoetigst du unabhaengig vom alter den depperten psychotest (ca. 140,-) und einen waffenfuehrerschein (beim waffenhaendler, zwischen 25,- und 60,-). max. 2 kurzwaffen bekommst du genehmigt, kaliber egal

wenn du einen oesterreichischen jagdschein hast bekommst du die kurzwaffen evt ohne psychotest, jaeger brauchen keinen psychotest bei uns. eine jagdgastkarte reicht aber nicht soweit ich weiss ...

Geschrieben

hi

waffe aus DE mitnehmen ist ein bisserl eine grauzone, auch mit EFWP, denn die voraussetzungen fuer die mitnahme auf EFWP sind im gesetz erschoepfend aufgezaehlt und

training gehoert nicht dazu. ich glaube nicht dass du damit probleme bekommst, aber der ordnung halber sei es halt gesagt

Für eine Jagd oder das Training würde ich mir dann eine Einladung mitnehmen. Bin mir aber der Problematik bewusst.

Dann ist Kat C/D kein Problem und Tontaubenschießen ist schon mal gesichert.

und WBK muss ich dann einfach mal in Angriff nehmen. Also Psychotest und Waffenführerschein kostet dann halt noch mal 300€ und dann zur Behörde.

Danke!

Geschrieben

Also Psychotest und Waffenführerschein kostet dann halt noch mal 300€ und dann zur Behörde.

hi

eher knapp 200,-

aber dann die antragsgebuehr fuer die WBK ect

am ende kommt der ganze papierkram auf knapp 300,- bist dudie WBK in der tasche hast ..

Geschrieben
...wobei das doch bei österreichischer Jagdkarte (Tirol) entfällt, oder?

@kulli, hast Du denn die Tiroler Jagdkarte und hast Du sie aufgrund deutschem JJS bzw. deutschem Prüfungszeugnis bekommen oder ist das nur ein Gedanke? Gerne auch per PM.

Geschrieben
@kulli, hast Du denn die Tiroler Jagdkarte und hast Du sie aufgrund deutschem JJS bzw. deutschem Prüfungszeugnis bekommen oder ist das nur ein Gedanke? Gerne auch per PM.

Ich hab da mal eine Zwischenfrage.

Wenn man einen deutschen, gültigen Jagdschein hat und man den 2. Wohnsitz in Österreich hat,

kann man dann zu der zuständigen österreichischen Behörde gehen und dort einen regulären österreichischen

Jagdschein oder heißt das in Ö. Jagdkarte bekommen ?

Geschrieben
Ich hab da mal eine Zwischenfrage.

Wenn man einen deutschen, gültigen Jagdschein hat und man den 2. Wohnsitz in Österreich hat,

kann man dann zu der zuständigen österreichischen Behörde gehen und dort einen regulären österreichischen

Jagdschein oder heißt das in Ö. Jagdkarte bekommen ?

Ja, der deutsche Jagdschein, bzw, die deutsche Prüfung wird hier anerkannt und du kannst auch eine (Ausländer)-Jahresjagdkarte erwerben.

Achtung: die ist derzeit leider nur für ein Bundesland gültig - holst du ihn für Tirol gilt er nur in diesem Bundesland, willst du in Niederösterreich jagen, darfst du nochmals zahlen... wenn es dir ein Trost ist, uns geht es auch so.

Wobei bei Bezahlung der Jagdkartengebühr eine Pflichtversicherung mitbezahlt wird.

Geschrieben
Hallo liebes Forum,

habe das Glück Homeoffice genehmigt zu bekommen. Werde dann ca. 100Tage im Jahr im Ferienhaus meiner Eltern in Österreich wohnen und dort auch meinen Nebenwohnsitz melden.

Ich bin Jäger und könnte Waffen auch auf EWP mitnehmen.

Allerdings fände ich es entspannter mir in Österreich eine Flinte zum Tontauben schießen ( KatD)

und eine Pistole (Kat B) zum Training zu kaufen.

erfülle ich als Nebenwohnsitzinhaber die Voraussetzungen für eine österreichische WBK?

Also nach Psychotest und Waffenführerschein, wobei das doch bei österreichischer Jagdkarte (Tirol) entfällt, oder?

Ich hoffe jemand kennt sich aus und kann mir weiterhelfen!?

Löse in Tirol eine Jahresjagdkarte und beantrage eine WBK zur Selbstverteidigung.

Test braucht der Jäger nicht.

Das Waffenrecht in AT gilt auch für EU-Bürger.

Ich habe selbst einen Wohnsitz in Tirol und ähnliches vor :gutidee:

Zuständig sind die Landeshauptmannschaften.

http://www.tirol.gv.at/bezirke/

und weitere Info.

http://www.noeljv.at/waff2.htm

WH Michael

Geschrieben
Löse in Tirol eine Jahresjagdkarte und beantrage eine WBK zur Selbstverteidigung.

Test braucht der Jäger nicht.

Das Waffenrecht in AT gilt auch für EU-Bürger.

..

hi

ja, mit jahresjagdkarte muesste das klappen

viel erfolg

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