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IGNORED

Transit durch´s Ausland


Seven69

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

ich habe folgende Konstellation:

Ich wohne in Deutschland (Sachsen, V), schieße in Deutschland (Bayern, WUN), und möchte, wenn möglich, durch´s Ausland (CZ) fahren, um eine kürzere Fahrstrecke zum Schießstand zu haben.

Ist das möglich? Welche Anforderungen muss ich erfüllen? Europäischen FWP? :confused:

Vielleicht hat jemand Erfahrungen mit so etwas und kann helfen.

Grüße Roland

Geschrieben

Eine sehr interessante Frage, die ich mir auch schon mal gestellt habe.

Bei mir wäre der Plan, mal zum Flintenschießen nach Italien zu fahren, wobei ich dann natürlich Österreich durchqueren müsste. Einen Europäischen Feuerwaffenpass hab ich. Reicht der aus? Oder muss man noch irgendwas zusätzlich beantragen?

Geschrieben
Eine sehr interessante Frage, die ich mir auch schon mal gestellt habe.

Bei mir wäre der Plan, mal zum Flintenschießen nach Italien zu fahren, wobei ich dann natürlich Österreich durchqueren müsste. Einen Europäischen Feuerwaffenpass hab ich. Reicht der aus? Oder muss man noch irgendwas zusätzlich beantragen?

So lange es keine Pump-Action/Vorderschaftrepetierflinte ist, dürfte es keine Probleme geben. Eine VRF ist in Ö eine verbotene Waffe - also auch kein Transit mit einer solchen erlaubt.

Zu CZ kann ich leider nichts sagen.

lg

SF

Geschrieben

Finde ich auch interessant.

Wenn ich von einem Eck Bayerns ins andere fahre, wäre es eigentlich kürzer für mich, durch Österreich zu fahren - darf man das ohne weiteres?

Wie ist in diesem Zusammenhang mit den jagdlichen Lang- und Kurzwaffen zu verfahren, denn im Zusammenhang mit der Jagd liegt der Repetierer auf dem Beifahrersitz und die KW ist im Gürtelholster...

Geschrieben
Bei mir wäre der Plan, mal zum Flintenschießen nach Italien zu fahren, wobei ich dann natürlich Österreich durchqueren müsste. Einen Europäischen Feuerwaffenpass hab ich. Reicht der aus? Oder muss man noch irgendwas zusätzlich beantragen?

Der Europäische Feuerwaffenpass ist auch für Transit durch EU-Länder gültig, sofern man eine Einladung des EU-Ziellands hat. D.h. Einladung von Italien erlaubt Transit durch Österreich, man muss aber die länderspezifischen Gesetze des Ziellandes beachten. Von den Gesetzes der Transitländer steht da nichts:

Artikel 12

(2) ...können Jäger und Sportschützen, die durch zwei oder mehrere Mitgliedstaaten reisen, um an einer Jagd teilzunehmen oder ihrem Sport nachzugehen, ohne Zustimmung eine oder mehrere Feuerwaffen der Kategorien C oder D (Jäger) bzw. der Kategorien B, C oder D (Sportschützen) mitführen, sofern sie den für diese Waffe(n) ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpaß besitzen und den Grund ihrer Reise nachweisen können, z. B. durch Vorlage einer Einladung.

Diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn das Reiseziel ein Mitgliedstaat ist, der gemäß Artikel 8 Absatz 3 den Erwerb und den Besitz der betreffenden Waffe untersagt oder von einer Zulassung abhängig macht; in diesem Fall ist ein besonderer Vermerk in den Europäischen Feuerwaffenpaß einzutragen.

Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri...91L0477:DE:HTML

Gruß

Katja Triebel

Geschrieben

Transit funktioniert aber nur bei einigen Ländern problemlos. Dazu gehört Deutschland und Österreich.

In Frankreich, Luxemburg, Belgien, Schweden und GB ist definitiv vorher eine Durchreisegenehmigung in den Feuerwaffenpass zu stempeln. Wie es bei den anderen ungenanten Ländern aussieht, ist mir bis heute noch nicht bekannt.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Hallo,

das ist das Problem in der CZ. Man weiß nie, wie die Polizei bei einer Kontrolle reagiert.

Kennen sie sich mit dem WR aus, sind sie "gute" Polizisten?

Na ja, muss wohl in den sauren Apfel beissen und die Strecke (ca. 50 km einfach mehr zu fahren) auf mich nehmen.

Grüße Roland

Geschrieben
Der Europäische Feuerwaffenpass ist auch für Transit durch EU-Länder gültig, sofern man eine Einladung des EU-Ziellands hat. D.h. Einladung von Italien erlaubt Transit durch Österreich, man muss aber die länderspezifischen Gesetze des Ziellandes beachten.

Das wäre dann die nächste Frage: Wenn ich einfach nur zum Spaß in Italien Flintenschießen möchte (zum Beispiel hier), brauche ich dann auch eine Einladung? Bzw. woher kriegt man die dann?

Und nicht zuletzt: Kann man an einen solchen Schießstandbesuch noch weitere Urlaubstage anhängen? Oder ist, wenn man eine Waffe dabei hat, Anreisen, Schießen, Abreisen angesagt?

Geschrieben
Das wäre dann die nächste Frage: Wenn ich einfach nur zum Spaß in Italien Flintenschießen möchte (zum Beispiel hier), brauche ich dann auch eine Einladung? Bzw. woher kriegt man die dann?

Und nicht zuletzt: Kann man an einen solchen Schießstandbesuch noch weitere Urlaubstage anhängen? Oder ist, wenn man eine Waffe dabei hat, Anreisen, Schießen, Abreisen angesagt?

Ohne Einladungsschreiben oder Buchungsbestätigung beim Schießclub gibt's keinen Grund für die Reise.

Urlaubstage sind sicherlich drin. (2 vorher und/oder 2 nachher dürften kein problem sein)

Am besten die EU-Richtlinie in allen Sprachen ausdrucken, deren Länder man durchfährt und vorher sich erkundigen, ob diese Richtlinie von 1991!!!! auch in nationales Recht umgesetzt wurde, z.B. bei deren Botschaften in Deutschland.

Gruß

Katja Triebel

Geschrieben

Gut zu der Frage oben: Auch wenn das Land den Transit erlaubt, wenn Waffen verboten sind, sind sie verboten. Wenn einer mit einem normalen M1A (ohne Änderungen nach KWKG oder den geänderten Lauf) durch Deutschland reist und es gibt zufälligen einen der kontrolliert und sich noch zufälliger etwas auskennte und ihm böses will, geht es ihm wegen KWKG an den Kragen. Solche Probleme hat man ähnlich mit der Pumpe in Österreich oder als Jäger mit Militärkalibern in Frankreich (nicht als Sportschütze). 9 mm Pistolen stellen in Italien ein Problem da, wenn auch nicht eindeutig klar ist, ob das auch bei Mitnahme auf dem Feuerwaffenpass so ist. Es gibt da Auffassungen, die meinen, dass man das als Ausländer mitnehmen dürfte.

Ansonsten ist das mit der Auskunft immer so eine Sache. So richtig kennt sich keine Sau mit dem Zeugs aus, nicht mal was in dem nationalen Gesetzen steht. In Frankreich muss man die Genehmigung auf der Präfektur holen und dort ist dunkle Nacht (zwei oder 3 mal ausgenommen). Auskennen tun sich nur die Leute vom Kommissariat de Douane (Zoll) in Paris. In Belgien ist es eine Stelle im Justizministerium und in Deutschland eigentlich fast keiner offiziell.

Was dann ggf. der lokale Polizist noch denkt oder zufällig weiß, ist noch eine ganz anders Sache. Da kann dann ein Ausdruck des Gesetzestextes helfen, aber es kann auch sein, dass man von Freitagabend bis Montagmittag erst mal im lokalen Polizeihotel schläft.

Eins ist aber immer sicher: Die EU hilft einem im Zweifelsfall nicht weiter.

Aber wie sagt man so schön: no risk no fun.

Gruß

Makalu

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