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DSB - BDS


mangri

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo an die Kundigen,

kann sein, daß das Thema schon einmal behandelt wurde.

Auf die Schnelle kann ich nichts brauchbares finden.

Wir sind ein DSB Verein mit eigenem LW- (50m) und KW Stand (25m) und schießen

nach den Regeln der Sportordnung des DSB.

Einige unserer aktiven Schützen denken über eine zusätzliche Mitgliedschaft und damit

auch über zusätzliche Disziplinen im BDS nach.

Wie geht so etwas in der Praxis ? Was müssen wir unternehmen ? Wer könnte unser

Ansprechpartner sein ? Was muß unser DSB Verein machen ? Wenn überhaupt.

Soweit mir bekannt ist, haben wir keinen BDS Stand/Verein in unserer Nähe.

Betrifft den Raum südlich/südwestlich von Hannover.

Wer kann Tipps für die Praxis geben ?

Ich sag schon mal >DANKE<

Geschrieben

Hi,

also zuerst würde ich mich an Deiner Stelle mich mit dem zuständigen Landesverband (Geschäftsstelle) des BDS in Verbindung setzen.

Da wird Dir sofort und in meinem Fall im LV7 sehr kompetent geholfen.

Die sagen Dir genau was Ihr für Möglichkeiten habt.

Geht am schnellsten. ;)

Link zu Deinem LV Drück mich feste

Ansonsten mal auf der Homepage vom BDS oder des LV einlesen, da gibts schon mal ne Menge Info vorab.

Gruss und viel Spass.

Geschrieben

Der BDS nimmt nur Vereine oder Mitgliedergruppen auf! In euren Fall wäre evtl. die Aufnahme als Mitgliedergruppe interessant. Details könnt ihr beim entsprechenden Landesverband erfahren!

Geschrieben

Einfachste Möglichkeit, eine sichere Antwort zu bekommen: Den entsprechenden BDS-Landesverband (bei euch wohl Niedersachsen) anschreiben und nachfragen. Die sollten es definitiv und verbindlich wissen.

Ich weiß nicht, ob das von LV zu LV unterschiedlich gehandhabt wird, oder ob es vom BDS selbst eine Richtlinie o.ä. diesbezüglich gibt. In Bayern ist mir zumindest ein DSB-Verein bekannt, der eine BDS-Untergruppe hat (haupts. für IPSC).

Edit: Klasse, drei Mal fast identische Antworten innerhalb 4 Minuten... B)

Geschrieben
In Bayern ist mir zumindest ein DSB-Verein bekannt, der eine BDS-Untergruppe hat

Mir sind da mehrere bekannt. Auch mein Erstverein handhabt das so und ich bin auch in dessen BDS-Gruppe. Das ist nix Besonderes, denke ich. Sollte ohne Probleme laufen.

Geschrieben

Erstmal Standzulassung durchlesen und ggf. erweitern (neu abnehmen) lassen.

Wir haben in meinem DSB-Verein zwar keine BDS-Gruppe, aber ein paar Schützen, die auch im BDS sind. Daher wurde vor ca. 1,5 Jahren die Standzulassung um einige BDS-Disziplinen erweitert. Bis dahin war nur das Schießen von Disziplinen aus dem DSB-Sporthandbuch erlaubt, sofern sie nicht den sonstigen Beschränkungen (max. Joule, keine VM bei Langwaffen etc.) wiedersprachen.

Geschrieben
Bis dahin war nur das Schießen von Disziplinen aus dem DSB-Sporthandbuch erlaubt, sofern sie nicht den sonstigen Beschränkungen (max. Joule, keine VM bei Langwaffen etc.) wiedersprachen.

Hä?

Eine Sportordnung hat doch nichts mit der Standzulassung zu tun.

schnuffi

Geschrieben

Dann...

sollte das schnellstens geändert werden. Es wird normalerweise die Freigabe für (je nach Bauart des Standes) verschiedene Anschlagsarten und Entfernungen zugelassen sowie eine maximale Energieabgabe auf das Geschossfangsystem. Je nach Bauart kann es auch zu Einschränkungen der zu verwendenden Geschossarten kommen.

All diese Dinge sind jedoch (meist) mit wenig Aufwand zu ändern.

Es gibt Stände, die sind einfach seit Beginn an von einem DSB-Verein nach DSB-Regeln betrieben worden. Die Standfreigabe geschah damals sehr oft noch auf Wunsch der Betreiber. Wenn da nie etwas geändert wurde...

Wenn ein Stand sehr eingeschränkt zu nutzen ist, empfielt sich auch das genaue Studium der Erstzulassung sowie der folgenden Gutachten. Oft sind weitere Zulassungen enthalten, die aber durch die Vereinsinterne Standordnung eingeschränkt werden. Niemand kann einen Verein zwingen, alle enthaltenen möglichen Freigaben auch tatsächlich den Mitgliedern anzubieten.

Wenn jedoch heute (was tatsächlich häufiger vorkommt..)ein Stand bei Neubau oder Renovierung gewollt durch den Verein so in der Planung beauftragt wird, dass nahezu ausschließlich DSB-Disziplinen freigegeben werden können....

Der Kunde ist König. Auch , wenn man es manchmal nicht verstehen kann.

Wenn natürlich bereits zu Beginn alles mit minimalen Reserven hingestellt wurde, alle Maße knapp erfüllt wurden, der GF auch nicht mehr hergibt... tja - wo nix ist hat der SSV keine Möglichkeiten.

Außer dem meist sehr unbeliebten Vorschlag, gründlich zu renovieren. Und dabei vielleicht, aber auch nur vielleicht, seinen Vorschlägen zu folgen. Er denkt, sehr oft im Gegensatz zu Vereinsmitgliedern, zumindest mittelfristig.

Den Vereinen geht es viel zu oft lediglich darum, JETZT eine Minimallösung zu errreichen. Dann wird das Problem eben verschoben. Die Kosten werden sich auch verschieben. Nicht nach unten.

REDET mit euren SSV`s!

Geschrieben
Eine Sportordnung hat doch nichts mit der Standzulassung zu tun.

Stichwort IPSC, Mehrdistanz, Western: Ohne einen als begehbar zugelassenen Stand sind diese BDS-Disziplinen wohl kaum möglich.

Dieses "begehbar" zieht auch noch ein bisschen was nach sich, z.B. einen über die volle Breite (!) des Standes gehenden Geschossfang. Oder rückprallsichere Wände, Decken und Bodenbeläge.

(Inwiefern ein offener Stand auch begehbar zugelassen werden kann, weiß ich gar nicht, würde mich aber mal interessieren....)

Auch an die Lüftungsanlage werden m.W. höhere Anforderungen gestellt, wenn der Stand begehbar zugelassen werden soll.

Geschrieben
Hä?

Eine Sportordnung hat doch nichts mit der Standzulassung zu tun.

schnuffi

Oh doch! Wenn in der Abnahmebescheinigung drin steht: dieser Stand ist für die Disziplinen des DSB zugelassen. Dann darfst Du nur die schießen. Da kommt es sehr auf den Wortlaut an.
..........

Wer kann Tipps für die Praxis geben ?

Ich würde wie folgt vorgehen:

  • Vereinsvorstand fragen, ob das laut Satzung möglich ist
  • wenn nein, fragen ob es denkbar ist, die Satzung entsprechend zu ändern
  • mit dem Landesverband vom BDS sprechen und Bedingungen erfragen

LG

MK

Geschrieben
Stichwort IPSC, Mehrdistanz, Western: Ohne einen als begehbar zugelassenen Stand sind diese BDS-Disziplinen wohl kaum möglich.

Dieses "begehbar" zieht auch noch ein bisschen was nach sich, z.B. einen über die volle Breite (!) des Standes gehenden Geschossfang. Oder rückprallsichere Wände, Decken und Bodenbeläge.

(Inwiefern ein offener Stand auch begehbar zugelassen werden kann, weiß ich gar nicht, würde mich aber mal interessieren....)

Geht! Ist aber mit erheblichem Aufwand verbunden in Bezug auf die Höhen- und Seitensicherungen, die Bodenbeschaffenheit (Umweltschut/Naturschutz/Gewässerschutz) und damit die BimSchG- Genehmigung.

Auch an die Lüftungsanlage werden m.W. höhere Anforderungen gestellt, wenn der Stand begehbar zugelassen werden soll.

FRAGT EUREN SSV!!

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Um zur Ursprungsfrage zurück zu kommen:

2 Möglichkeiten habt Ihr!

1. Der (DSB)Verein als solches tritt zusätzlich dem BDS bei (gezahlt werden muss i.d.Regel dann für die Mitglieder die auch BDS Mitglied werden wollen - das müssen nicht alle sein!). Kleiner Haken an der Sache - viele DSB-Landesverbände sehen diese gar nicht gerne was die seltsamsten Konsequenzen nach sich ziehen kann...

2. Ihr gründet mit Mitgliedern des Vereins eine BDS-Gruppe. Dafür werden 7 Leute, eine Satzung + Gründungsprotokoll + ein Gruppen"chef" gebraucht! Dass kann unter dem Namen des Hauptvereins erfolgen - muss es aber nicht!

zum Schießen an sich:

Ihr könnt und dürft bei Euch am Stand natürlich nur das schießen, was die Zulassung hergibt! Auf den meisten DSB Ständen dürfte es z. B. mit IPSC schwierig werden ;)

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