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IGNORED

Halbautomatenkontingent erweiterbar für mitschiessende Kinder?


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Problem:

Die ältesten 2 Kinder sind im Verein (BDS+BdMP+DSB), aber noch Jahre davon entfernt, selber Waffen erwerben zu dürfen. Am liebsten schiessen beide mit unserem Walther G22. Meine Frau und ich haben insgesamt 6 HA, davon aber eben nur 1 KK und GK dürfen sie ja nicht schiessen.

Somit ergibt sich unser "Bedürfnis" auf einen weiteren KK-Halbautomaten (ich dachte da an eine Remington 597).

Kann man das mit mittrainierenden Familienmitgliedern begründen, oder muss die Kontingentüberschreitung anderweitig begründet werden? 1x mit und 1x ohne Optik ist auch etwas schwierig, da eigentlich beide mit Optik laufen sollen (das macht den Kindern am meisten Spass und die 597 gibt es in der sportlich interessanten Yellow Jacket oder TVP (evtl TVR) Version auch gar nicht mit Kimme/Korn.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen: Keine Chance. Wenn dann nur mit Glück. Eine wirklich hilfreiche Info (also nicht wie meine ;) )

wirst du wohl nur von deinem Verband bekommen. Ich verstehe das "Regelwerk" zumindest so, dass du ein sportliches Bedürfnis (als Sportschütze) nachweisen musst. Dazu zählt die Familie nun leider nicht.

Geschrieben
Ich verstehe das "Regelwerk" zumindest so, dass du ein sportliches Bedürfnis (als Sportschütze) nachweisen musst. Dazu zählt die Familie nun leider nicht.

Hm, danke für Deine Einschätzung. Du hast sicher recht, dass ich da auch die Sache mit dem Verband klären müsste - aber deren Bedürfnisbescheinigung nützt ja nichts, wenn das Amt dann nein sagt.

Gilt das eigentlich auch dann nicht, wenn das Kind/Jugendlicher (wie bei uns die ältere Tochter) schon über ein Jahr regelmäßiges Training (>18x/Jahr) nachweisen kann, ebenso wie eine Verbands- und Vereinszugehörigkeit? Sie selber darf dann natürlich noch keine KK-Waffe besitzen, aber eben vielleicht auf WBK der Eltern?

Wie wird das denn bei Kindern ohne Eltern mit WBK gehandhabt? Nur Vereinswaffe?

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
... Sie selber darf dann natürlich noch keine KK-Waffe besitzen, aber eben vielleicht auf WBK der Eltern?

Wie wird das denn bei Kindern ohne Eltern mit WBK gehandhabt? Nur Vereinswaffe?

Wir machen einen vergleichbaren Fall tatsächlich auf Vereins-WBK... und das Elternteil bewahrt die Waffe in seinem Tresor auf (Schützenhaus geht nicht, da unbewohnt).

Geschrieben
Hm, danke für Deine Einschätzung. Du hast sicher recht, dass ich da auch die Sache mit dem Verband klären müsste - aber deren Bedürfnisbescheinigung nützt ja nichts, wenn das Amt dann nein sagt.

Warum sollte das Amt verweigern, wenn Du eine Bedürfnisbescheinigung deines Verbandes vorlegst?

Zitat meines SBs bei Kontingentsüberschreitung: "Der Verband genehmigt, ich trage ein. So ist das Gesetz."

Gruß Tauschi

Geschrieben
Warum sollte das Amt verweigern, wenn Du eine Bedürfnisbescheinigung deines Verbandes vorlegst?

Zitat meines SBs bei Kontingentsüberschreitung: "Der Verband genehmigt, ich trage ein. So ist das Gesetz."

Hallo Tauschi,

Du hast natürlich Recht, wenn der Verband das Bedürfnis uns Eltern bescheinigt, dann müsste es klar gehen. Aber dann habe ich all die Auflagen für die Kontingentsüberschreitung an der Backe, d.h. ich muss selbst mit dieser Waffe regelmäßig trainieren und Wettkämpfe bestreiten und dabei soll sie ja eigentlich für die Kinder genutzt werden.

Und falls der Verband eben nun der Tochter die Vereinszugehörigkeit und das regelmäßige training bescheinigt (was wie gesagt der Fall ist), dann weiß ich eben nicht, wie das Amt dann verfährt : Bedürfnisbescheinigung für die minderjährige Tochter begründet Voreintrag in die WBK eines Elternteils?

@Lusumi:

Wie ist das bei Vereinswaffen: Werden da dann nur bestimmte Funktionäre (Schiessssportleiter, Präsi etc.) auf so eine Vereins-WBK als berechtigt eingetragen oder ist jedes Mitglied eintragunsgfähig? Wie wirkt sich das dann auf die Kontingentzahl aus?

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
@Lusumi:

Wie ist das bei Vereinswaffen: Werden da dann nur bestimmte Funktionäre (Schiessssportleiter, Präsi etc.) auf so eine Vereins-WBK als berechtigt eingetragen oder ist jedes Mitglied eintragunsgfähig? Wie wirkt sich das dann auf die Kontingentzahl aus?

Moin,

ich drängel mich mal vor. Hoffe Lusumi verzeiht.

Es kann jedes ordentliche Vereinsmitglied das die gesetzlichen Anforderungen an den Waffenbesitz erfüllt eingetragen werden. Die Ämter legen aber Wert darauf, dass es bei einer überschaubaren Zahl von Bevollmächtigten auf Vereins-WBKs bleibt. Auf das Kontingent des auf der Vereins-WBK eingetragenen Bevollmächtigten wirkt sich dies nicht aus.

Gruß Tauschi

P.S. Du musst nicht mit jeder Waffe in deinem Besitz regelmäßig trainieren. Auch nicht wenn sie über Kontingent ist.

Geschrieben
.... Meine Frau und ich haben insgesamt 6 HA, davon aber eben nur 1 KK und ...

...

Nachdem das KK ja einem Ehepartner gehören muss, hat der andere doch noch immer ein Bedürfnis auf einen eigenen KK-SL für eine der zahlreichen Disziplinen (z.B. beim BDS).

Gibt ja keinen Zwang, sich was auszuleihen, nur weil es im Haushalt schon mal vorhanden ist.

Wo ist denn da das Problem?

Gruß

Erik

Geschrieben
d.h. ich muss selbst mit dieser Waffe regelmäßig trainieren und Wettkämpfe bestreiten

Hallo Schwarzwälder,

nein, genau das kann eigentlich nicht sein! Die Behörde überprüft, wenn überhaupt, nur das Bedürfnis. Hierfür ist der Verband zuständig.

Für den Verband zählt höchstens: "Schießt der Jung wirklich noch regelmäßig?"

Mit welcher Waffe du schießt, sollte vollkommen wurst sein. (Edit: Stell dir das mal vor, wenn ich 10++ Waffen habe... ich müsste ja jeden Tag trainieren gehen :) )

Kontingentüberschreitung: Es ist natürlich möglich, dass ein Verband bei (massiver?) Kontingentüberschreitung Wettkampfergebnisse für eine (mehrere) der Waffen einfordert.

Kann ich nicht genau beurteilen - ist bei mir nicht der Fall und ich kenne auch keinen Referenzfall.

ABER: Wenn du das im Voraus mit dem Verband klärst, dann werden die (nach drei Jahren, wenn denn wirklich nötig) das nicht vergessen haben und das Bedürfnis bescheinigen. Dem Amt gegenüber bist du (soweit ich weiß) keinerlei Wettkampfurkunden schuldig!

Viele Grüße

Jakob

Geschrieben
Nachdem das KK ja einem Ehepartner gehören muss, hat der andere doch noch immer ein Bedürfnis auf einen eigenen KK-SL für eine der zahlreichen Disziplinen (z.B. beim BDS).

Hallo Erik und Reimemonster,

das KK gehört wie alle 6 HA BEIDEN, ist also auf einer gemeinsamen WBK eingetragen und wir mussten und müssen beide für alle 6 HA das Bedürfnis via Wettkämpfe nachweisen.

Da noch 2 weitere Kinder in den Startlöchern stehen, habe ich dann irgendwann das Problem (selbst wenn die Kontingentsüberschreitung jedesmal durchgeht), dass meine Frau und ich mit jedem dieser (4) Kinder-KK-HA auch noch Wettkämpfe schiessen (und damit zwangsläufig auch trainieren) müssen, obwohl die jeweils (Optik, Schaft/Distanzstücke etc.) eben auf die Kinder eingerichtet sind.

Sinnvoll wäre doch, wenn das Bedürfnis durch regelmäßiges Training und Wettkampfteilnahme des jeweiligen Kindes ersatzweise nachgewiesen werden könnte.

Früher war dies alles kein großes Problem: Eine eigene WBK konnte durchaus schon vor 18 ausgestellt werden, eng gesetzte Kontingente mit Wettkampfzwang bei Überschreitung gab es nicht, somit war das Problem ein KK-HA für das Schiesssport treibende Kind mitzuerwerben kein großes Problem.

Hallo Tauschi:

Danke für die Infos, aber wie schaut das mit der "überschaubaren Zahl Bevollmächtigter für Vereins-WBKs" aus? Will das Amt eine zentrale Liste, die eben eine möglichste kleine Zahl bevöllmächtigter Mitglieder enthält, oder ist es möglich, für 5 verschiedene Vereins-WBKs 5 völlig verschiedene Gruppen von Bevollmächtigten eintragen zu lassen?

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Moin,

ich drängel mich mal vor. Hoffe Lusumi verzeiht.

Es kann jedes ordentliche Vereinsmitglied das die gesetzlichen Anforderungen an den Waffenbesitz erfüllt eingetragen werden. Die Ämter legen aber Wert darauf, dass es bei einer überschaubaren Zahl von Bevollmächtigten auf Vereins-WBKs bleibt. Auf das Kontingent des auf der Vereins-WBK eingetragenen Bevollmächtigten wirkt sich dies nicht aus.

Ja, so ist es bei uns.

Zu ergänzen noch in unserem Fall ist, dass sich die Anzahl der Vereinswaffen zumindest in etwa in einer vernünftigen Relation zu Schießanfängern (Mitglieder kürzer als 1,5 Jahre) und/oder Jugendlichen Mitglieedr bewegen sollte.

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