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IGNORED

Behörde hat sich zur Schrankkontrolle angemeldet


sniper-k98

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Dann lasst uns doch mal konkret nachfragen:

WER hat WO durch WELCHE Behörde auf Grund einer Nachschau (egal ob angekündigt oder nicht) Probleme bekommen in Form von

1. OWI-Verfahren

2. Bußgeldverfahren

3. Sicherstellung/Beschlagnahme der Waffen

4. Entzug der WBK´s

5. aufgedrückte Kosten (Höhe nicht vergessen!!)

Wer dies nicht hier im Forum machen möchte, kann die Daten mir direkt zusenden. Vertraulichkeit wird zugesichert, ich werde NUR die Bundesländer und die FOLGEN auflisten.

Es ist dabei natürlich sinnvoll den erhobenen Vorwurf und die tatsächliche Sachlage ebenfalls kurz zu umreißen.

Mach am besten doch einen separaten Thread wo ausschließlich Fakten (keinerlei Diskussion) gesammelt werden - soweit wie möglich anonym. Man kann immer noch später per PN konkret nachfragen.

Geschrieben
Dann lasst uns doch mal konkret nachfragen:

WER hat WO durch WELCHE Behörde auf Grund einer Nachschau (egal ob angekündigt oder nicht) Probleme bekommen in Form von

Von den mir bekannten Schützen im Einzugsbereich von fünf verschiedenen Waffenbehörden weiß ich von keinem, das er bis heute für eine Nachschau besucht wurde.

Ich weiß, das einer angeschrieben wurden, den Nachweis der Aufbewahrung, also Rechnungen und Bilder der Tresore einzureichen. Das war ein Altbesitzer von vor 1972 und da schon ein halbes Jahr verstorben und die Sachlage war mit den Erben längst geklärt.

Im übrigen gibt es in NRW seit dem 21. Mai 2010 einen Erlaß des Innenministers, in dem auf die Nachschau eingegangen wird.

Nachweise und Kontrollen der sicheren Aufbewahrung (§36 WaffG):

Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen, Muniton oder verbotener Waffen und Personen, die in Zukunft eine Erlaubnis zum Besitz beantragen, müssen die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehene Maßnahmen nachweisen. ...

Der Nachweis ist in der Regel durch den Kaufbeleg des nach den §§ 36 WaffG und 13 AWaffV erforderlichen Aufbewahrungsbehältnisses zu erbirngen. Nach den Umständen des Einzelfalles kann auch eine fotografische Dokumantation (Behältnis / Typschild) als ausreichend angesehen werden. Der nachweis ist spätestens mit der Eintragung der Besitzerlaubnis in die Waffenbesitzkarte zu führen.

In der Regel sind häusliche Kontrollen bei den in Betracht kommenden Erlaunisinhabern - schon aus verwaltungspraktischen Überlegungen - nur nach Terminabspache durchzuführen. Verweiegrt der Erlaubnisinhaber unterhalb der Betretungsschwelle einen Einlass der Behördenmitarbeiter können alleine aus dieser Tatsache keine negativen Schlüsse auf seine Zuverlässigkeit gezogen werden. Das weitere Vorgehen wird von den Umständen des Einzelfalles abhängen.

Die Verpflichtung, die sichere Aufbewahrung der Schusswaffen, der Munition oder der verbotenen Gegenstände anchzuweisen, bleibt bestehen. Wird sie verweigert oder nicht erfüllt, kann dies Veranlassung geben, waffenrechtliche Erlaubnisse wegen des Fehlens der Zuverlässigkeit zu widerrufen §5 Abs 1 Nr 2 lit b, §5 Abs 2 Nummer 5 WaffG. Daneben besteht ggf. die Möglichekit eine Ordnunsgwidrigkeit nach §53 Abs. 1 Nummer 19 WaffG zu ahnden.

Geschrieben
Dann lasst uns doch mal konkret nachfragen:

WER hat WO durch WELCHE Behörde auf Grund einer Nachschau (egal ob angekündigt oder nicht) Probleme bekommen in Form von

1. OWI-Verfahren

2. Bußgeldverfahren

3. Sicherstellung/Beschlagnahme der Waffen

4. Entzug der WBK´s

5. aufgedrückte Kosten (Höhe nicht vergessen!!)

Ich will natürlich nicht öffentlich Namen nennen - aber ich kenne aus meinem Bekanntenkreis 2 Sportschützen - einer davon sehr aktiv und um einiges besser als ich selbst, der andere ein "Ruheständler" - die nach den unangemeldeten Kontrollen die Waffen abgeben mussten.

Selbstverständlich verbunden mit Kosten (die Höhe und ob OWI, Bußgeld oder Strafverfahren weiß ich nicht).

Nach Aussagen anderer Sportschützen - durchaus glaubwürdiger Quellen - gibt es derer Versager in meinem Landkreis noch mehr, ebenso in 2 Nachbarkreisen.

Geschrieben
Ich will natürlich nicht öffentlich Namen nennen - aber ich kenne aus meinem Bekanntenkreis 2 Sportschützen - einer davon sehr aktiv und um einiges besser als ich selbst, der andere ein "Ruheständler" - die nach den unangemeldeten Kontrollen die Waffen abgeben mussten.

Selbstverständlich verbunden mit Kosten (die Höhe und ob OWI, Bußgeld oder Strafverfahren weiß ich nicht).

Nach Aussagen anderer Sportschützen - durchaus glaubwürdiger Quellen - gibt es derer Versager in meinem Landkreis noch mehr, ebenso in 2 Nachbarkreisen.

Hallo Lusumi,

hier währen die Gründe interessant, warum die Waffen eingezogen wurden.

Gruß

Stephan

Geschrieben

Der aktive Schütze hatte seine Waffe zum Zeitpunkt der Nachschau nicht im vorhandenen Tresor - der "Ruheständler" hatte keinen den Anforderungen entsprechenden Tresor für sein Flobert- und KK-Gewehr und seine "Sylvesterpistole" (ohne BTP-Zeichen).

Die "Sylvester-Pistole" ohne BTP-Zeichen war ein sog. "Beifund" im Nicht-B-Tresor.

Geschrieben

Frage zum aktiven Schützen:

War dieser während des Besuchs also zum Zeitpunkt des STARTS der "Besichtigung" im Raum wo die Waffe(n) sich befanden?

Konnte er die tatsächliche Gewalt ausüben?

Geschrieben
War dieser während des Besuchs also zum Zeitpunkt des STARTS der "Besichtigung" im Raum wo die Waffe(n) sich befanden?

Konnte er die tatsächliche Gewalt ausüben?

Ja und ja - den Rest habe ich dir per PN geschrieben.

Geschrieben

Diese Dinge würde ich - wie oben geschrieben- gerne sammeln. ANONYM. Einfach Bundesland und die o.a. Angaben. Es geht einfach darum, irgendwann aussagefähge Zahlen zu haben falls man sie benötigt.

Gerne auch auf meine Mailadresse als Delegierter

lobo-fvlw@arcor.de

Diese Adresse ist eine PRIVATE Adresse!

Dort können natürlich auch andere Anregungen abgeliefert werden.

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