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IGNORED

Was ist ab dem 01.01.2011 für den Umgang mit Elektroimpulsgeräten zu beachten ?


Colt-1911

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Gretchenfrage:

Gibt es denn überhaupt entsprechend zugelassene und gekennzeichnete Geräte?

Du hast es auf den Punkt gebracht. Meines Wissens gibt es die nicht.

Man kann sich ja auch ausmalen wie sich entsprechende Prüfverfahren auf den Preis dieser Geräte auswirken.

Geschrieben

Das Prüfverfahren gibt es schon seit 2006. Es steht in Anlage V der Beschussverordnung.

Besonders doof finde ich diesen Teil:

Die Geräte sollen sich nach der genannten Dauer der Entladezeit selbsttätig abschalten. Eine erneute Auslösung des Elektroimpulses vor Ablauf von 2 s nach der Abschaltung soll nicht möglich sein.

Wenn man nun also das Elektroimpulsgerät in einer SV-Situation aus Angst zu früh auslöst, so kann es sein, dass es sich vorzeitig abschaltet und der Angreifer nichts abbekommt.

Meint ihr es gibt im Dezember noch mal einen Run auf die nicht geprüften Elektroimpulsgeräte ähnlich wie seinerzeit bei den Glühbirnen, da man die ja dann später nicht mehr erwerben kann?

Privatpersonen, die nachweislich bereits vor dem 01.01.2011 im Besitz eines verbotenen Altgerätes sind, wird der weitere Besitz (nicht erlaubt: Führen) genehmigt.

Geschrieben
Meint ihr es gibt im Dezember noch mal einen Run auf die nicht geprüften Elektroimpulsgeräte ähnlich wie seinerzeit bei den Glühbirnen, da man die ja dann später nicht mehr erwerben kann

Anzunehmen. Als damals die Butterflymesser verboten wurden, stand ich im Laden daneben, als sich 3 Polizisten in Uniform schnell noch ein paar der besser verarbeiteten und höherpreisigen Exemplare gesichert haben *g*

Wird bei den E-Schockern sicher nicht anders sein.

Geschrieben
als sich 3 Polizisten in Uniform schnell noch ein paar der besser verarbeiteten und höherpreisigen Exemplare gesichert haben

Du wirst lachen - einer der größten Messerfans, die ich kenne, arbeitet bei der Kripo.

Geschrieben
schnell noch ein paar der besser verarbeiteten und höherpreisigen Exemplare gesichert haben *g*

Wird bei den E-Schockern sicher nicht anders sein.

Ob sowas sammelwürdig ist, muss jeder selbst entscheiden. Aber da die Dinger ohne Prüfzeichen nicht geführt werden dürfen, ist der Hauptzweck entzogen und der Kauf eigentlich sinnlos.

Mein Händler sagt, es gibt noch keine E-Schocker mit Prüfz. auf dem Markt.

Da es zu erwarten ist, dass viele Besitzer dieser Geräte am Neujahr unwissend in die WaffG-Falle tappen werden, bin ich da mal gespannt, ob das als Führen eines verbotenen Gegenstandes zur Anzeige kommt.

Da wird die Staatsanwaltschaft wieder einmal mit völlig unnötigen und sozusagen hausgemachten Problemen belastet. Hoffentlich ersticken die daran.

Geschrieben

UND das schlimmste ist einfach das 2008 das BMI eigentlich den Taser auf kleinen Waffenschein frei führbar machen wollten und dann haben sie ihn lieber gleich verboten.

Elektroimpulsgeräte/Elektroscher sind natürlich keine Taser!

Geschrieben
Was bringt mir ein E-"Schocker", den ich nicht mitführen darf? Das ist doch der Hauptzweck.

In der Tat sind die Geräte dann nur noch für Notwehrmaßnahmen zuhause verwendbar. Verschlossenes führen wird man nicht als Ausnahme gelten lassen.

Für Durchfuhr und Export sollen laut BKA weiterhin Ausnahmen möglich sein. Die Altbesitzregelung für den Bestandsschutz soll noch rechtzeitig vor Jahreswechsel per Allgemeinverfügung ergehen.

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