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IGNORED

Drilling em EGun verkauft.


Combat Wombat

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich hab einen Trumpf verkauft per EGUN.

Habe extra geschrieben:

KEIN Internationaler Versand.

Jetzt hat so ein ganz schlauer Waffenhändler aus SCHWEDEN (AARG) den Knopf gedrückt und die Auktion gewonnen.

Was mach ich jetzt?

Wie komm ich da zu einer EWB?

Darf ICH Exportieren?

Was kostet da der Versand?

Und jetzt?

Geschrieben
Und jetzt?

Tausch das Teil gegen eine Elchjagd... :rolleyes:

Frag Deinen zuständigen SB, der muß das Wissen !!Ansonsten schreib Ihm halt No EXPORT Sorry!!

Geschrieben
Ich hab einen Trumpf verkauft per EGUN.

Habe extra geschrieben:

KEIN Internationaler Versand.

Jetzt hat so ein ganz schlauer Waffenhändler aus SCHWEDEN (AARG) den Knopf gedrückt und die Auktion gewonnen.

Was mach ich jetzt?

Wie komm ich da zu einer EWB?

Darf ICH Exportieren?

Was kostet da der Versand?

Und jetzt?

  1. Frage den mal, wo in D er denn die Waffe hinhaben wolle. Vielleicht läuft der Erwerb über einen Händler in D.
  2. Lasse Dir schriftlich von Deinem SB geben, was und wie bei einem Verkauf in D (!!!) an einen berechtigten Ausländer*) zu beachten und zu dokumentieren ist.

Du hast den Export durch Dich vertraglich ausgeschlossen. Also ist der Sache des Käufers.

edit: *)im Gegensatz zu einem Inländer - also nicht im Sinn von Staatangehörikeit

Geschrieben

Hi...

Entweder Du akzeptierst den Verkauf ins Ausland nicht (da ja auch in der Aktion so drin) und unterbreitest dem Zweitbieter ein Angebot...

Oder Du beisst in den sauren (??) Apfel und verbringst die Waffe nach Regelung aller Formalitäten nach Schweden.

Du solltest dem Käufer aber direkt mitteilen, daß sich die von Dir angegebenen Versandkosten wesendlich erhöhen werden. Der sollte er Dir vorher incl. der Kosten für die Waffe überweisen.

Für die Verbringung von Waffen innerhalb der EU ist bei eGun in den Hilfetexten ein Beispiel (incl. der notwendigen Dokumente) zu finden:

##########################################

Vereinfachter EU-weiter Waffenverkauf

Da die EU-Waffenrichtlinien 91/477/EWG und 93/15/EWG nun von allen EU-Mitgliedsstaaten durch nationale Gesetze zu Waffenerwerb, -besitz und -verwahrung umgesetzt werden mußten, wurde damit auch der EU-weite Handel mit Waffen denkbar einfach.

Hier im Beispiel ein Verkauf von Deutschland nach Österreich (Schweden klappt ähnlich):

- Der Verkäufer schickt dem Käufer die für die Meldung der Waffe nötigen Daten (i.A. Waffentype, Muster, Waffennummer, Name, Adresse, Geburtsort und -datum, Telefon- und/oder Faxnummer, etc).

- Der Käufer muss für genehmigungspflichtige Faustfeuerwaffen zunächst die Genehmigung bewilligen lassen (Formular "Antrag auf Genehmigung …").

- Nun füllt er das für sein Land gültige Formular "Einwilligungserklärung gem. $37 Abs.3 WaffG 1996 zur Verbringung von Waffen/Munition in die Republik Österreich" (oder seinem Land entsprechend) aus. Unter Vorlage von Reisepass und waffenrechtlichem Dokument (Waffenpass, WBK, WEB) beantragt er den Import auf seiner Waffenbehörde (Die Gebühren belaufen sich dafür derzeit - August 2010 - in Österreich auf € 56,20).

- Dieses Formular schickt er im Original (per Einschreiben) mit Kopien seines waffenrechtlichen Dokuments (Waffenpass, WBK, WEB) und seines Reisepasses an den Verkäufer und bezahlt den Waffenpreis zuzüglich Behördengebühren des Verkäufers (s.u.) und Versandkosten.

- Der Verkäufer füllt nun seinerseits das für sein Land gültige Formular "Erlaubnis nach §31 Abs.1 WaffG zum Verbringen von Schußwaffen/Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 WaffG aus der Bundesrepublik Deutschland" (oder seinem Land entsprechend) aus und beantragt mit diesen beiden Formularen und seinen Dokumenten, d.h. Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) und waffenrechtliches Dokument (WP, WBK, WEB) den Export auf seiner Waffenbehörde. Auch das ist gebührenpflichtig, kostet derzeit in Deutschland € 15,- für Privatpersonen und € 65,- für Firmen.

- Gleichzeitig kann er die Streichung der Waffe aus seinem waffenrechtlichen Dokument durchführen lassen. Er schickt nach Erhalt des Geldes die Waffe(n) und die Dokumente (die Originale gehören immer in das entsprechende Land, also das deutsche Formular bleibt in Deutschland, das österreichische Formular wird im Original der Sendung beigelegt) dem Käufer und verständigt ihn telefonisch/per E-Mail davon. Und vergißt nicht die Bewertung des Käufers auf eGun.

- Der Käufer bestätigt (per Telefon/E-Mail) den Erhalt der Ware, lässt die Waffe(n) behördlich registrieren (und zahlt widerum die entsprechende Gebühr), und bewertet abschließend den Verkäufer auf eGun.

Geschrieben
Der Käufer hat jetzt gemailt das ich das Teil an einen Händler in Schweinfurt schicken soll.

Das passt auch...

...an deinen Käufer aus Schweden habe ich auch schon verkauft, keine Angst, klappt alles prima.

Seit wann bist du denn so ungeduldig und leicht aus der Ruhe zu bringen?

Gerade bei dir hätte ich nicht damit gerechnet.

Grüße

BULLDOG

Geschrieben
Der Käufer hat jetzt gemailt das ich das Teil an einen Händler in Schweinfurt schicken soll.

Das passt auch...

Aha, die Schweden Mauser Connection.. ;)

Geschrieben

Das mit der Auktion aus dem Ausland ist mir schon 3 x passiert.

Die Käufer hatten dann aber Waffenhändler in Deutschland, die den Deal abgewickelt haben.

Am Anfang habe ich auch dumm drein geschaut ...

Gruß Hallimasch

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