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Befürwortung Grundbedürfnis (Kurzwaffen)


Borsig

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Hallo zusammen,

ich bin seit 2008 Mitglied im RSB und stehe nun vor meiner ersten Befürwortung durch den Verband für das Grundbedürfnis von zwei Kurzwaffen auf grüne WBK.

Schießen möchte ich in den Disziplinen Sportpistole, Standardpistole und Zentralfeuerpistole - allerdings bin ich unsicher, auf welche Art und Weise ich diese Disziplinen waffenrechtlich "abdecken" kann.

Stellt der RSB für das Grundbedürfnis separate Bescheinigungen für Sport- und Standardpistole aus, oder, mit Verweis auf die identischen technischen Voraussetzungen der Waffen, nur eine?

Viele Grüße

Borsig

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Sportpistole und Standardpistole kannst Du Anfangs mit der gleichen Waffe abdecken. (.22 lfb)

Bei der Zentralfeuerpistole suchst Du Dir erstmal das für Dich zusagende Kaliber aus. Sagen wir mal Revolver .357 Magnum. Den kannst Du mit .38ern als Zentralfeuer schießen und mit .357 in der Disziplin Großkaliberpistole.

Mach fleißig Deine Wettkämpfe und beantrage dann später evtl. eine weitere .22er und/oder GK-Waffen anderer Kaliber.

Zu den DSB-Disziplinen.

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Sportpistole und Standardpistole kannst Du Anfangs mit der gleichen Waffe abdecken. (.22 lfb)

OSP könnte man rein von der Sportordnung her auch mit einer Sportpistole schießen, aber die Abzugseinstellung ist eine ganz andere. Muß man im RSB für SpoPi, StaPi und OSP wirklich ein und dieselbe Waffe benutzen?

Könnte auch eine .32 S&W Long WC sein. KK Wechselsystem dazu für Spopi & Standard.

So lautet auch derzeit mein Antrag beim RSB. Die Frage ist nur, wie es bei kalibergleichen Waffen aussieht. Ein Vereinskollege meine letztens, daß man für jede Disziplin eine separate Waffe beantragen kann - obwohl es tatsächlich nicht so einfach ist, wie das Beispiel SpoPi/StaPi zeigt.

Grüße

Borsig

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OSP könnte man rein von der Sportordnung her auch mit einer Sportpistole schießen, aber die Abzugseinstellung ist eine ganz andere. Muß man im RSB für SpoPi, StaPi und OSP wirklich ein und dieselbe Waffe benutzen?

Muß man nicht. Können drei verschiedene sein. Aber ist dann eine über Grundkontigent => Wettkampfteilnahme und Wartezeit wegen 2/6

Rede doch mit dem Zuständigen beim RSB. Sprich anrufen. Kann man gut mit reden, wenn man nicht dumm kommt. http://www.rheinischer-schuetzenbund.de/index.php?id=266

Waffenbefürwortungen Günther Söhnchen. Sprechenden Menschen ist zu helfen.

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Waffenbefürwortungen Günther Söhnchen. Sprechenden Menschen ist zu helfen.

Danke für den Hinweis. Ich habe ihm daraufhin eine E-Mail geschickt. Seine Antwort war postitiv, d.h. im Grundbedürfnis können tatsächlich zwei kalibergleiche Waffen für verschiedene Disziplinen befürwortet werden.

Meine Bedenken: Im September hatte ich bereits einen Antrag auf Befürwortung beim RSB gestellt, dieser lautete auf eine Repetierbüchse und eine mehrschüssige KW in .32 S&W. Seitdem steht die Antwort noch aus. Das Bedürfnis für die .32er KW müßte ich verschieben - geht das? Befürworet heißt ja nicht "bei der Behörde eingereicht" oder gar "auf WBK eingetragen"...

Grüße

Borsig

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Guest solideogloria

Hast du eine gelbe WBK? Dann musst du dir für einen Repetierer schon mal kein Bedürfnis mehr holen sondern kannst einach nach 2/6 kaufen.

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Nein, auch der RSB hält sich an die 2/6 Regel, und wegen deinem bereits abgeschickten Antrag vom September, ruf mal die Frau Diethermann an, mit der ist in der Regel auch gut Kirschen essen. Antrage können auch mal länger liegen bleiben , wenn ein Kollege krank und ein anderer in Urlaub ist.

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War der RSB nicht der Verband der nur 1 Bedürfnis pro Halbjahr ausstellt?

nein. Und wenn Du davon ausgehst, dann kennst Du Günter Söhnchen nicht, wenn Du verünftig mit ihm redest.

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So, heute habe ich im Verein zwar ein neues Befürwortungsantragsformular :rolleyes: bekommen, aber unser Schießleiter meinte, bei zwei KW in .22 l.r. würde die Behörde nicht mitspielen, weil man theoretisch auch mit nur einer KW die Disziplinen SpoPi, StaPi & OSP abdecken kann. <_<

Kann jemand aus eigener Erfahrung bestätigen, daß die Behörden so verfahren?

Grüße

Borsig

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So, heute habe ich im Verein zwar ein neues Befürwortungsantragsformular :rolleyes: bekommen, aber unser Schießleiter meinte, bei zwei KW in .22 l.r. würde die Behörde nicht mitspielen, weil man theoretisch auch mit nur einer KW die Disziplinen SpoPi, StaPi & OSP abdecken kann. <_<

Kann jemand aus eigener Erfahrung bestätigen, daß die Behörden so verfahren?

Grüße

Borsig

Wenn du dich innerhalb des Kurzwaffengrundkontingents also 2 Kurzwaffe bewegst, dass also deine 2te KW wäre, kannst du dir ohne weiteres 2 Kurzwaffen im gleichen Kaliber kaufen.

Wenn es deine 3te ist, wird schon die Frage aufkommen wieso du nicht mit einer anderen die Disziplin schießt, sofern das theoretisch möglich ist.

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meine würde zumindest für die OSP eine eigene waffe genehmigen. mit den sportpistolen ist man da auf keinen fall konkurrenzfähig...

Ist konkurrenzfähig für die Behörde relevant? Ich hätte jetzt eher gedacht, dass es sie einzig interessiert, ob du durch die Waffenkontrolle kommst.

BBF

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Ist konkurrenzfähig für die Behörde relevant? Ich hätte jetzt eher gedacht, dass es sie einzig interessiert, ob du durch die Waffenkontrolle kommst.

glücklicherweise sitzen auf meiner behörde menschen, die denken können und MIT uns, nicht GEGEN uns arbeiten ;)

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So, heute habe ich im Verein zwar ein neues Befürwortungsantragsformular :rolleyes: bekommen, aber unser Schießleiter meinte, bei zwei KW in .22 l.r. würde die Behörde nicht mitspielen, weil man theoretisch auch mit nur einer KW die Disziplinen SpoPi, StaPi & OSP abdecken kann. <_<

Kann jemand aus eigener Erfahrung bestätigen, daß die Behörden so verfahren?

Grüße

Borsig

Hallo Borsig,

ich kenne jetzt zwar den RSB nicht, aber überlege Dir jetzt noch mal, was Du eigentlich beantragen möchtest.. Erst schreibst Du Langwaffe und dann 2 Kurzwaffen.

Du kannst im halben Jahr nur zwei Waffen erwerben.

Du brauchst erst einmal den Bedürfnisantrag deines Verbandes. Nicht vergessen, dass Du das Kreuzchen auch für die gelbe WBK machst.

Dann überlege Dir gut, was Du beantragst. Solltest Du Dir gleich einen Revolver im Kaliber .357 beantragen, könntest Du mit diesem Revolver auch die Disziplinen für Kaliber .38 abdecken. Deswegen zuerst einen .38 iger und dann einen .357 iger beantragen.

Zwei .22 iger dürften im Normalfall kein Problem darstellen.

Du müßtest mal Euer Sporthandbuch lesen.

Viel Glück bei der Beantragung und das alles relativ zügig von statten geht.

Gruß

fichtl

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ich kenne jetzt zwar den RSB nicht, aber überlege Dir jetzt noch mal, was Du eigentlich beantragen möchtest.. Erst schreibst Du Langwaffe und dann 2 Kurzwaffen.

Gut, dann versuche ich mal, in meine diffusen Überlegungen etwas Ordnung hineinzubringen:

1) Das Bedürfnis für die Langwaffe auf gelbe WBK ist beim RSB beantragt. (Konkret: Die Waffe liegt noch beim Händler, ist meinerseits aber schon bezahlt.)

2) Die zwei Kurzwaffen im Grundbedürfnis sind das wichtige Thema. Zunächst habe ich beim RSB das Bedürfnis für eine KW in .32 S&W (Disziplin "Zentralfeuerpistole") beantragt, da ich zum einen evtl. eine solche Waffe gebraucht von einem Vereinskollegen bekommen könnte und ich zum anderen glaubte, daß zwei kalibergleiche Kurzwaffen sowieso nicht befürwortet werden.

Da dies offenbar jedoch nicht den Tatsachen entspricht, möchte ich mein Grundbedürfnis lieber für zwei Kurzwaffen in .22 l.r. verwenden, da ich mit diesem kaliber am häufigsten schieße. Nun frage ich mich, ob da die Behörde mitspielt.

Du kannst im halben Jahr nur zwei Waffen erwerben.

Ist mir bekannt.

Du brauchst erst einmal den Bedürfnisantrag deines Verbandes. Nicht vergessen, dass Du das Kreuzchen auch für die gelbe WBK machst.

Ist schon geschehen.

Dann überlege Dir gut, was Du beantragst. Solltest Du Dir gleich einen Revolver im Kaliber .357 beantragen, könntest Du mit diesem Revolver auch die Disziplinen für Kaliber .38 abdecken. Deswegen zuerst einen .38 iger und dann einen .357 iger beantragen

...

Zwei .22 iger dürften im Normalfall kein Problem darstellen.

D.h. bei GK müßte ich die von Dir genannte Reihenfolge beachten, aber bei KK nicht? :confused:

Du müßtest mal Euer Sporthandbuch lesen.

Habe ich, aber das hat mir nicht weitergeholfen. Die Vorgaben der Sportordnung für SpoPi, StaPi und OSP sind mittlerweile alle dieselben (sprich Kaliber, Abmessungen, Masse, Abzugsgewicht). Der einzige Unterschied ist wohl nur der, daß bei OSP keine Revolver zugelassen sind, bei SpoPi und StaPi dagegen schon.

Grüße

Borsig

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Gut, dann versuche ich mal, in meine diffusen Überlegungen etwas Ordnung hineinzubringen:

1) Das Bedürfnis für die Langwaffe auf gelbe WBK ist beim RSB beantragt. (Konkret: Die Waffe liegt noch beim Händler, ist meinerseits aber schon bezahlt.)

2) Die zwei Kurzwaffen im Grundbedürfnis sind das wichtige Thema. Zunächst habe ich beim RSB das Bedürfnis für eine KW in .32 S&W (Disziplin "Zentralfeuerpistole") beantragt, da ich zum einen evtl. eine solche Waffe gebraucht von einem Vereinskollegen bekommen könnte und ich zum anderen glaubte, daß zwei kalibergleiche Kurzwaffen sowieso nicht befürwortet werden.

Da dies offenbar jedoch nicht den Tatsachen entspricht, möchte ich mein Grundbedürfnis lieber für zwei Kurzwaffen in .22 l.r. verwenden, da ich mit diesem kaliber am häufigsten schieße. Nun frage ich mich, ob da die Behörde mitspielt.

Ist mir bekannt.

Ist schon geschehen.

D.h. bei GK müßte ich die von Dir genannte Reihenfolge beachten, aber bei KK nicht? :confused:

Habe ich, aber das hat mir nicht weitergeholfen. Die Vorgaben der Sportordnung für SpoPi, StaPi und OSP sind mittlerweile alle dieselben (sprich Kaliber, Abmessungen, Masse, Abzugsgewicht). Der einzige Unterschied ist wohl nur der, daß bei OSP keine Revolver zugelassen sind, bei SpoPi und StaPi dagegen schon.

Grüße

Borsig

Hallo Borsig,

gibt es bei Euch disziplinen mit und ohne Optik?

Wenn ja, beantrage eine Waffe mit Optik und die andere mit offener Visierung.

Gruß

fichtl

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gibt es bei Euch disziplinen mit und ohne Optik?

Nein, da gibt es nur die offene Visierung. :rolleyes:

Ich glaube, ich werde in der kommenden Woche mal den Sachbearbeiter vom RSB anrufen und fragen, wie seiner Erfahrung nach die Chancen bei der Behörde stehen.

Viele Grüße

Borsig

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Zur Info: Heute mittag hatte ich ein Telefonat mit Herrn Söhnchen vom RSB, der mir nocheinmal bestätigte, daß die Befürwortung zweier Kurzwaffen in .22 l.r. innerhalb des Grundbedürfnisses seitens des RSB problemlos möglich ist. Die zuständige Behörde kennt die Sportordnung und müßte darum das Bedürfnis anerkennen. Viele Sportschützen hätten bereits zwei Sportpistolen in .22 l.r.; außerdem können man noch darauf verweisen, daß die Sportordnung dem Schützen im Fall einer nicht behebbaren Störung das Weiterschießen mit einer kalibergleichen Zweitwaffe gestattet.

Das hat mich überzeugt, es mit dem Antrag zu versuchen.

Viele Grüße + Danke für die Hinweise

Borsig

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