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IGNORED

Salutwaffe als Wanddekoration?


Quetschkopf

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Geschrieben

Hi,

Ich bin besitzer einer doppelläufigen Hanflinte die auf 9mm Platz geändert ist. Ich habe vor diese als Wanddekoration aufzuhängen und dabei aber nicht mit dem Gesetz in konflikt zu kommen.

Wenn keine minderjährigen Personen mit im Haushalt leben soll das ja kein problem sein, was aber wen mein 14 jähriger Bruder zu besuch kommt? Gibt es eine möglichkeit das Gewhr auch zugriffsgeschütz an der wand zu montiren?

Vileicht hat ja schon jemand erfahrungen?

danke

gruß

Geschrieben

So läuft das ab:

1. Unbrauchbarmachung durch Person mit Waffenherstellungslizenz (da erlaubnispflichtige Umarbeitung)

2. Vorlage beim Beschussamt zur Prüfung und Zulassung als Dekowaffe

3. Mit dem berühmten Nagel an die Wand hängen und auch für 14-jährige begrabschbar.

Altdeko (vor WaffG 1976) sind übrigens mangels damaliger gesetzlicher Regelungen nicht unbrauchbar im Sinne der heutigen Anforderungen und müssen verschlossen werden.

Für alle anderen Dekowaffen ist nur § 42a WaffG einschlägig.

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