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IGNORED

Gaspistole zu Sylvester


Chrismaster

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hey leute,

ich hab mir jetzt mal bisschen muni bestellt :D

also auch so cometbanger und pfeiffer und ratter von zink.

ma auschecken wie die sind.

jetzt brauch ich halt noch vogelschreck aber die sind in dt. verboten oder?

Gruß

Chrismaster

Geschrieben
jetzt brauch ich halt noch vogelschreck aber die sind in dt. verboten oder?

Gruß

Chrismaster

Von "brauchen" kann wohl keine Rede sein. ;-)

Aber: Nicht alles was unter "Vogelschreck" firmiert ist auch verboten. Namen sind bekanntlich Schall und Rauch.

Es hängt ausschließlich von der BAM-Einstufung ab.

- Signalmunition der Klasse BAM PM 2

- pyrotechnische Gegenstände der Klasse 4

In die Klasse 2 der BAM wird Signalmunition eingeordnet, welche aufgrund ihres Gefahrenpotentials und/oder ihres Kalibers nur gegen eine waffenrechtliche Erlaubnis abgegeben, respektive erworben werden dürfen. Die Klasse PM2 ist in weitere Untergruppen unterteilt: Knallpatronen, pyrotechnische Patronenmunition im Kaliber 4 sowie verschiedene andere pyrotechnische Munition für Signalgeber und scharfe Waffen. Die Einteilung in die beiden Klasse bedeutet rechtlich, dass man für den Erwerb entweder selber Pyrotechniker, und/oder im Besitz einer gültigen waffenrechtlichen Erlaubnis sein muss. Es reicht nicht aus, Inhaber einer Waffenbesitzkarte (WBK) zu sein.

Landwirte (z. B. Weinbergbesitzer) können diese relativ unproblematisch zum Schutz ihrer Ernte gegen Ernteschädlinge beantragen. Inhaber eines (Jahres-)Jagdscheins können eine solche Erlaubnis ebenfalls zur Vergrämung von Tieren beantragen.

Die Verwendung von Vogelschreckpyros ist in Deutschland auf die genannte Erlaubnis beschränkt. Der Anwendungszweck wird bei der Erlaubnisbeantragung angegeben und die tatsächliche Verwendung ist dann natürlich ausschließlich zu diesem umfassten Zweck gestattet.

Weitere Infos unter dem bereits oben geposteten Link:

http://www.muzzle.de/N4/Schreckschuss/Silv...rfeuerwerk.html

Geschrieben

Mal ne Frage.

Das Abfeuern von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen am Silvesterfeiertag auf öffentlichem Grund war und ist, auch während der Knallzeiten, untersagt.

Das Abfeuern einer solchen Waffe (auch mit dem "Kleinen Waffenschein") auf öffentlichem Grund stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet wird, gleichzeitig kann die Waffe eingezogen werden.

Das Abfeuern einer solchen Waffe ohne den "Kleinen Waffenschein" auf öffentlichem Grund stellt eine Straftat dar, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu drei Jahren Haft) geahndet wird, gleichzeitig wird die Waffe eingezogen.

Kommentar: Für Inhaber einer Waffenbesitzkarte bedeutet dies in jedem Falle den Verlust seiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Die WBK wird eingezogen und das Schießsport- oder Sammelhobby ist beendet. Das Bedürfnis für den Waffenbesitz erlischt und die Waffen müssen einer berechtigten Person übereignet werden.

Absatz 2 und 3 verwirren mich etwas.

Sehe ich das richtig? Ich baller an Silvester auf öffentlichem Grund rum und werde erwischt.

Mit KWS -> Ärger, teuer, evtl Waffe weg, WBK ok

Ohne KWS -> Arger, teuer, Waffe weg, WBK futsch

Oder is die Zuverlässigkeit generell weg?

Geschrieben
Oder is die Zuverlässigkeit generell weg?

Grundsätzlich würde ich in beiden Fällen mit dem Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit rechnen.

Vieles hängt natürlich auch vom Richter ab und wie der dazu steht.

Sprich "Harter Hund" oder "Papa Gnädig".

Wie heißt es doch so schön: "Auf hoher See und vor Gericht..." ;-)

Fragt sich bloß, ob man das Risiko eingehen möchte.

Geschrieben

In jedem Fall (ob mit oder ohne KWS) ist das Abfeuern einer Waffe stets ein "Schießen ohne Schießerlaubnis" wenn es an irgendeinem Ort passiert, wo eine Schießerlaubnis notwendig wäre. Die Ausnahmen von dieser Erlaubnispflicht sind im WaffG §12.4 zu finden. Lest mal selber nach, ob es nun erlaubt ist, auf privatem Grund mit Schreckschusswaffen zu schießen (Ja) oder Feuerwerk mit einer Gaspistole abzuschießen.

Mit KWS fällt der Vorwurf des "Führen ohne Erlaubnis" weg. Deshalb ist tatsächlich die Silvesterknallerei mit KWS weniger "böse" (weil man nur 1 Fehler Ordnungswidrigkeit macht).

Die Strafvorschriften aus §53.1 (3.) sagen genau das zur Knallerei aus. Kostet laut Gesetz bis 10.000 €.

Und in §5 kann man nachlesen, warum der Verstoß gegen die Regeln des WaffG sich so empfindlich auf die Inhaber von Waffenrechtlichen Erlaubnissen auswirken.

Geschrieben
ich hab am 21.10 den [b]KWS [/b]beantragt und heute kam n brief das er schon da ist... das nenne ich ma schnell :D

Wetten, Dir wird da schnell der Zahn gezogen;....bei "Grün". Falls Du mal dran denken solltests. :P

Aber Spaß beiseite.

"Viel Spaß" zum Jahreswechsel, mit hoffentlich toleranten "Nachbarn"

Geschrieben

5 Tage für eine Zuverlässigkeitsüberprüfung und Bekanntgabe des Ergebnisses? Bißchen sehr schnell gelaufen...oder durchgefallen?

Geschrieben

Nicht mal ne woche hats gedauert. Den brief zu schicken dauert ja auch.

Durchgefallen bin ich glaub ich nicht da auf dem brief steht das er beim landratsamt zur abholung bereit liegt und das die gebühr 50€ beträgt. Ich hol ihn morgen. Meld mich dann nochmal ;)

Geschrieben
Frankonia is doch ein laden in münchen oder piffpaff?

ist doch nicht zuviel verlangt, mal kurz danach zu googlen, oder? dann wirst du feststellen, daß frankonia flächendeckend filialen hat und einen online-shop. warum soll dir piffpaff erklären, was du bei google auch nachlesen kannst?

Geschrieben
5 Tage für eine Zuverlässigkeitsüberprüfung....... Bißchen sehr schnell gelaufen..

Nö! ist mittlerweile normal! Da alles mittlerweile online abläuft! Bei uns dauert selbst die WBK grün/gelb im regelfall 5 bis max 10 Werktage!

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