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IGNORED

Versand einer LP an "über 18-jährige"


AdventureQ

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Servus !

Ich ewrde demnächste meine LP53 bei einem Auktionshaus zum Verkauf anbieten und bin mir nicht ganz sicher, wie ich das mit dem Versand machen muss.

Da die LP ja nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden darf, folgende Frage:

Reicht es aus, ein Einschreiben-Paket als Versandart zu nehmen (falls es sowas gibt) ? Klar, Personalausweis des Käufers lasse ich mir vorab per Kopie oder Scan zukommen. Denn bei einem Einschreibenist ja gewährleistet, dass nur der angegebenen Empfänger auch die Ware erhält oder muss eine andere Versandart gewählt werden ?

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Du kannst machen was Du willst. Macht die Post/DHL ja auch!

Ich habe da schon die tollsten Sachen mit der schweineteuren Eigenhändig/perExpress-Variante erlebt. In einem Fall wurde das Paket in einem Mehrfamilienhaus bei einem Nachbarn abgegeben, was ich wunderbar anhand der Trackingnumber,die die Post bei der Einlieferung vergibt, nachvollziehen konnte. In dem Paket befand sich eine US Rifle 1917 in 30-06.

In einem anderen Falle hat die Mutter des EWB-Empfängers von ihrem Küchenfenster aus gesehen, wie der Paketbote zielstrebig auf das Haus des Nachbarn zugegeangen ist um dort ein langes Paket mit einer Mauser 66 abzugeben, ohne vorher beim EWB/Empfänger zu klingeln. Muttern nach draußen und hat das Paket in Empfang genommen. Ohne selber EWB zu sein.

Verkauf erst mal die Pistole und klär dann den Rest mit dem Käufer. Vielleicht hat er ja keine Kinder im Haushalt, die das Paket engegennehmen könnten, um dann mit dem Inhalt Unfug zu machen.

Übrigens:

Den Hinweis mit der Suchfunktion finde ich äußerst unpassend. Wenn man nichts konstruktives zu schreiben hat, sollte man sich den Spruch sparen.

Das hier ist ein lebendes Forum und nicht eine verstaubte Bibliothek.

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Den Hinweis mit der Suchfunktion finde ich äußerst unpassend. Wenn man nichts konstruktives zu schreiben hat, sollte man sich den Spruch sparen.

Das hier ist ein lebendes Forum und nicht eine verstaubte Bibliothek.

Deine Meinung sei Dir unbenommen, ich habe weder Zeit noch Lust einmal erklärtes 100 x neu zu erklären!

Es ist eine Selbstverständlichkeit bei einer auftauchenden Frage erst einmal die SuFu zu benutzen, dazu ist sie da! :peinlich:

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Servus !

Es ging mir in erster Linie darum, ob eine LuPi anders zu behandeln ist wie eine eintragungspflichtige Waffe.

Gib´ mir mal nen Tipp, was ich da bei der Suche-Funktion eingeben soll ???

Und zu dem folgenden Satz: "...ich habe weder Zeit noch Lust einmal erklärtes 100 x neu zu erklären!"

Brauchst Du auch nicht. Wenn nun jeder schreibt der zu irgend einem Thema oder Thread keine Lust und keine Zeit hat was 100x mal neu zu erklären, würde das Forum bereits geplatzt sein ;) !

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AGBs sind kein Gesetz; das wird erst relevant, wenn die Waffe verloren geht oder beschädigt wird und man von DHL Schadenersatz möchte....

Natürlich können sie die Beförderung verweigern.

@ TE

Normalerweise finde ich den bloßen Verweis auf die SuFu auch ziemlich nutzlos. In deinem Fall bin ich aber geneigt, eine Ausnahme zu machen. Als ich nämlich aus Nettigkeit nach einem verwertbaren Thread für dich suchte, stieß ich auf das hier:

Servus !

Mit der SUCHE-Funktion bist Du vertraut, oder ? Wenn Du die nutzt, kannst Du bis einschl. Weihnachten Tipps zum Waffenversand bekommen.

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...t&p=1498279

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AGBs sind kein Gesetz; das wird erst relevant, wenn die Waffe verloren geht oder beschädigt wird und man von DHL Schadenersatz möchte....

Naja, ich würde mich hüten eine Waffe in jedweder Form heimlich einzutüten und zu versenden!

Nun soll keiner sagen, dass das keiner mitbekommt! Röntgenstrahlen sind zuverlässig!

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Zum Thema Waffenversand mit DHL empfehle ich die VISIER 09/2009, S. 62 ff. Dort ist auch eine Stellungnahme von DHL wiedergegeben, wonach Waffen versendet werden dürfen. Ich hatte mich hier bei WO auch schon einmal näher mit den AGB beschäftigt und dabei herausgearbeitet, dass die entsprechende etwas mehrdeutige Klausel dem Versand nicht entgegensteht. Ohnehin gehen Zweifel bei der AGB-Auslegung zu Lasten des Verwenders (§ 305c Abs. 2 BGB).

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AGBs sind kein Gesetz; das wird erst relevant, wenn die Waffe verloren geht oder beschädigt wird und man von DHL Schadenersatz möchte....

Natürlich können sie die Beförderung verweigern.

Und das tun sie, sobald sie die Waffeneigenschaft des Beförderungsgutes feststellen, sofort. Also durchaus ein paar 100km weit weg, wo du das Paket dann abholen darfst...

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Waffenversand von freien Waffen per DHL oder normalem Zulieferer ohne Express oder Ident ist auf Egun gang und gebe.

Ich habe eine Zeitlang ziemlich viel an freien Waffen auf Egun gekauft, ich kann mich an keinen Fall erinnern wo es nicht als normales Paket verschickt wurde.

Auch von Händlern.

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