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IGNORED

KK Repetierer versperren


francy86

Empfohlene Beiträge

Hallo

Will mir bald einen KK Repetierer kaufen. Wahrscheinlich wirds ein SAVAGE MK II Synthetic in .22lfb.

Ich habe jetzt nen Tresor wo gerade meine Glock 34 und die S&M 622 mit 3000 Schuss 9mm reinpasst.

Nen Waffenschrank kommt momentan nicht in Frage. Anfang 2012 habe ich sowieso ein eigenes Haus. Da ist eh ne Waffenkammer eingeplant *gg*

Wie siehts aus wenn ich nur den Verschluss einsperre. Und über dann über den Abzug so ein Abzugsschloss montiere? Reicht das bei uns in AT?

mfg francy

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Die Frage ist: MUSST Du ihn überhaupt wegsperren ?

Solange keine unberechtigten - sprich Minderzährige - drankommen, nämlich nicht.

Wenn doch, reicht auch der Schlafzimmerschrank.

Wozu ein Abzugsschloß, wenn eh kein Verschluß in der Waffe ist ? Verschluß im Tresor ist - wenn Du Bedenken wegen Kids hast - auf jeden Fall eine gute Idee, wobei ich offen zugebe, nicht zu wissen, ob das vor dem Buchstaben des Gesetzes dann als versperrt gilt. Nach den Gesetzen der hier doch noch mitunter herschenden Logik jedenfalls schon.

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Hi!!!!

Danke für Deine Antwort. Also meine Tochter ist jetzt drei Jahre alt. Bis ich den Waffenschrank/Raum habe, ist sie 5. Also würde es nach meinen Ermessen reichen wenn man den Verschluss wegsperrt. Bis 5 Jahre ist denke ich mal kein Gefahrenpotential vorhanden. Vor allem bei Mädchen nicht. Interessant wirds erst ab 7-8 Jahre für die Burschen.

mfg francy

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Jo stimmt hast recht.

Naja dann werde ich einfach im Wohnzimmerschrank. der halbwegs massiv ist ein vernünftiges Schloss einbauen und gut ists.

mfg francy

hallo

massiver schrank ist ok

es gibt BHs die vollholz fordern und press-span-ikea und co nicht akzeptieren

das ist zwar eigentlich nicht 100% so vorgesehen, aber naja .. ermessen halt ...

schluessel so gut als moeglich wegsperren

es gibt um 29,90 bei baumaerkten entsprechende tresore mit nummerncode

den schluessel (und evt die kurzwaffen) da rein und alles ist bestens

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spätestens wenn sie die kat C waffe bei einer überprüfung der kat b waffen sehen. wobei da müssen sie die langwaffe ja nicht unbedingt sehen.....

ich sag immer, es sollte im interesse des waffenbesitzers sein, das niemand seine schätzchen angreift. egal ob es ein kind, ein erwachsener der sowieso darf oder ein mit waffenverbot belegter typ ist. wenns wer in die hand nimmt, dann drück ich die waffe wem selbst in dessen hand.

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Wie soll die BH etwas zur Verwahrung einer Waffe fordern können, wenn diese von der Existenz ebendieser nicht weiß?

hi

wie schon gesagt

die beamten bei der verwahrungskontrolle haben fixe frageboegen die abgearbeitet werden

sind ned lang, eine handvoll fragen

eine davon ist:

besitzen sie noch andere, evt bewilligungs- oder genehmigungsfreie schusswaffen (stueckzahl erheben)

es gibt hohe funktionaere von eher umstrittenen interessensgemeinschaften hier in AT die andeuten man soll da einfach luegen und "keine" sagen

einfach schon mal aus prinzip

ich halte da wenig davon

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  • 2 Wochen später...

Abo, wenn du ein persönliches Problem mit der IWÖ hast, dann lasse es dein Problem bleiben. Und wenn du behauptest dass der Vorstand dazu aufgerufen hätte, bei der Verwahrungskontrolle die Polizisten anzulügen, dann gib bitte für solche Aussagen auch eine Quelle an, ansonsten ist das üble Nachrede.

Am Fragebogen steht ob am Verwahrungsort auch andere Schusswaffen verwahrt werden. Und wenn diese nicht daneben stehen, kann man die Frage mit Nein beantworten ohne lügen zu müssen, denn der Verwahrungsort ist keine genaue Definition (Waffenschrank, Keller, Haus, Ort, Land, Welt, .. ?).

Abgesehen davon ist die waffenbesitzende Bevölkerungsschicht die auch WBK/WP hat deutlich geringer als diejenige die "bloß" eine Kat.C/D hat.

Zum neuen WaffG: das ist zwar verabschiedet, tritt aber auf dem Verordnungsweg (!!!) in Kraft. Wohl hauptsächlich deshalb, da es die zentrale Datenbank noch nicht gibt. Laut diesem müssen Kat.C und Kat.D Waffen künftig behördlich erfasst werden, soll beim Händler erfolgen.

Wichtig in diesem Zusammenhang: Altbesitz Kat.D muss nicht registriert werden (außer es erfolgt ein Besitzwechsel), für das erneute Melden der Kat.C gibt es eine Frist bis 2014. Diese würde ich empfehlen auszunützen, wer weiß was denen in der Zwischenzeit noch alles einfällt..

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