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IGNORED

Gemeinschaftliche Aufbewahrung


maddi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Das WaffG sagt: Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.

Aber: Wie ist es, wenn einer eine alte gelbe WBK hat und einer eine Sportschützen WBK, auf der ein Mehrlader eingetragen ist? Streng genommen sind zwar beide berechtigte Personen, aber einer darf ja an sich nur Einzellader besitzen. Muss dann der Mehrlader demjenigen unzugänglich sein?

Gast solideogloria
Geschrieben

Nope. Beide sind Berechtigte und auf Leihschein könntet ihr ja ohnehin munter rumtauschen.

Geschrieben

Hierzu gibt es geteilte Rechtsauffassungen. Eine Klärung in der anstehenden VwV wäre nicht schlecht.

Die Grundfrage lautet hier, ob bei der Leihe bzw. Fremdverwahrung unter dem "vom Bedürfnis umfassten Zweck" lediglich das allgemeine Bedürfnis Sportschütze untereinander ausreicht oder aber ob beide Sportschützen für die gemeinsam verwahrten Waffengattungen konkrete Einzelbedürfnisse haben müssen.

Da mit einer gemeinsamen häuslichen Waffenverwahrung z.B. das GK-Besitzverbot für unter 21-jährige Sportschützen (bzw. für unter 25-jährige ohne Gutachten zur persönlichen Eignung) umgangen werden könnte, ist das erst mal kritisch zu betrachten. Andererseits stellt sich die Frage, ob unterschiedliche Einzelwaffenbedürfnisse nicht lediglich die Nutzung durch den anderen Sportschützen mit "weniger" Bedürfnis unzulässig machen, denn gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1b WaffG darf ja JEDER WBK-Inhaber (egal ob mit oder ohne Bedürfnis) erlaubnispflichtige Schusswaffen vorübergehend zur sicheren Verwahrung oder Beförderung erwerben.

Da § 13 Abs. 10 AWaffV nur die Verwahrung regelt, sollte diese auch bei unterschiedlichen Bedürfnissen kein Problem bereiten. Zum ausleihen greift dann halt wieder der vom Bedürfnis umfasste Zweck.

Geschrieben
Hierzu gibt es geteilte Rechtsauffassungen. Eine Klärung in der anstehenden VwV wäre nicht schlecht.

Die Grundfrage lautet hier, ob bei der Leihe bzw. Fremdverwahrung unter dem "vom Bedürfnis umfassten Zweck" lediglich das allgemeine Bedürfnis Sportschütze untereinander ausreicht oder aber ob beide Sportschützen für die gemeinsam verwahrten Waffengattungen konkrete Einzelbedürfnisse haben müssen.

Da mit einer gemeinsamen häuslichen Waffenverwahrung z.B. das GK-Besitzverbot für unter 21-jährige Sportschützen (bzw. für unter 25-jährige ohne Gutachten zur persönlichen Eignung) umgangen werden könnte, ist das erst mal kritisch zu betrachten. Andererseits stellt sich die Frage, ob unterschiedliche Einzelwaffenbedürfnisse nicht lediglich die Nutzung durch den anderen Sportschützen mit "weniger" Bedürfnis unzulässig machen, denn gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1b WaffG darf ja JEDER WBK-Inhaber (egal ob mit oder ohne Bedürfnis) erlaubnispflichtige Schusswaffen vorübergehend zur sicheren Verwahrung oder Beförderung erwerben.

Da § 13 Abs. 10 AWaffV nur die Verwahrung regelt, sollte diese auch bei unterschiedlichen Bedürfnissen kein Problem bereiten. Zum ausleihen greift dann halt wieder der vom Bedürfnis umfasste Zweck.

Noch lustiger wird das Ganze, wenn einer Erbe ist und der andere WBK gelb, grün oder rot hat...

Wenn dann beim Nicht - Erbe in seinen Schränken aufbewahrt wird, dann verlangen einige Behörden bereits Aufbewahrungsverträge ( aus denen sich ergeben soll, daß der Erbe keinen Zugang zu den Schränken hat ) , obwohl es hierzu noch nicht einmal eine belastbare Rechtsgrundlage gibt...

Geschrieben

Habt Ihr eigentlich keine WIRKLICHEN Probleme, daß Ihr Euch mit aller Gewalt künstlich welche schaffen müßt :rolleyes:

Das Gesetz sagt klar, was Sache ist:

BERECHTIGTE und HÄUSLICHE GEMEINSCHAFT - PUNKT AUS SCHLUSS - KEINE weiteren Differenzierungen !!!!! -

Wer Langeweile hat, könnte sich m.E. ja z.B. sozial engagieren, oder seine Zeit sonst irgendwie sinnvoll verbringen -

nicht aber damit, unnötige waffenrechtliche Probleme zu konstruieren :sdb79248:

Geschrieben
Habt Ihr eigentlich keine WIRKLICHEN Probleme, daß Ihr Euch mit aller Gewalt künstlich welche schaffen müßt

Das Gesetz sagt klar, was Sache ist:

BERECHTIGTE und HÄUSLICHE GEMEINSCHAFT - PUNKT AUS SCHLUSS - KEINE weiteren Differenzierungen !!!!! -

Wer Langeweile hat, könnte sich m.E. ja z.B. sozial engagieren, oder seine Zeit sonst irgendwie sinnvoll verbringen -

nicht aber damit, unnötige waffenrechtliche Probleme zu konstruieren

Ich verbringe gerade meine Zeit damit - sozialerweise - jemandem zu helfen, bei dem die Behörde mit genau diesem Schwachsinn angefangen hat, wie ich ihn oben skizziert habe. Was so alles diesbezüglich in Stuttgart, um Stuttgart und um Stuttgart herum möglich ist, hätte ich mir vor einigen Jahren in meinen kühnsten Alpträumen nicht vorzustellen gewagt!!! :peinlich: :peinlich: :peinlich::peinlich: :peinlich:

Geschrieben
Ich verbringe gerade meine Zeit damit - sozialerweise - jemandem zu helfen, bei dem die Behörde mit genau diesem Schwachsinn angefangen hat, wie ich ihn oben skizziert habe. Was so alles diesbezüglich in Stuttgart, um Stuttgart und um Stuttgart herum möglich ist, hätte ich mir vor einigen Jahren in meinen kühnsten Alpträumen nicht vorzustellen gewagt!!! :peinlich: :peinlich: :peinlich::peinlich: :peinlich:

Genau das gleiche Problem hatte ich auch mal in einer Behörde...

Und weißt Du was?

Erst wurden die von Dir genannten Verträge gefordert und nach ca. 1,5-2 Stunden Diskussion waren die "Probleme" wegdiskutiert...

Verrückte Welt, verrückte Sachbearbeiter.

Man hat ja sonst nichts besseres zu tun, wenn man sich eigentlich ca. 20 Minuten für den Behördengang zeitlich abgegeizt hatte und dann mehr als 2 Stunden unterwegs ist...

IMI

Geschrieben
Genau das gleiche Problem hatte ich auch mal in einer Behörde...

Und weißt Du was?

Erst wurden die von Dir genannten Verträge gefordert und nach ca. 1,5-2 Stunden Diskussion waren die "Probleme" wegdiskutiert...

Verrückte Welt, verrückte Sachbearbeiter.

Man hat ja sonst nichts besseres zu tun, wenn man sich eigentlich ca. 20 Minuten für den Behördengang zeitlich abgegeizt hatte und dann mehr als 2 Stunden unterwegs ist...

IMI

Und offensichtlich noch kränkere Vorgaben von LRAs... :icon13: :icon13: :icon13: :icon13: :icon13:

Geschrieben
Ich verbringe gerade meine Zeit damit - sozialerweise - jemandem zu helfen, bei dem die Behörde mit genau diesem Schwachsinn angefangen hat,

Das ist auch korrekt und löblich, weil es bei Dir ein konkreter Fall ist :gutidee:

Nur die Frage, ob man all solche Überlegungen OHNE konkreten Hintergrund hier auch theoretisch andenken muß,

na ja Ideen schaffen Begehrlichkeiten B)

Geschrieben
Das ist auch korrekt und löblich, weil es bei Dir ein konkreter Fall ist :gutidee:

Nur die Frage, ob man all solche Überlegungen OHNE konkreten Hintergrund hier auch theoretisch andenken muß,

na ja Ideen schaffen Begehrlichkeiten B)

Deswegen: WEHRET DEN ANFÄNGEN!!!

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