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IGNORED

Waffenschrank Sicherheitsstufe N/0 für Kurzwaffen


Chris008

Empfohlene Beiträge

In einem Waffenschrank Sicherheitsstufe N/0 dürfen Munition und Waffen gemeinsam aufbewahrt werden, soweit klar.

Heißt das, dass ich darin die Waffe mit geladenem Magazin lagern darf, das geladene Magazin daneben liegen darf oder wie ich vermute muss die Muniton seperat verpackt sein also in der Schachtel???

Wie ist die rechtliche Lage?

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In einem Waffenschrank Sicherheitsstufe N/0 dürfen Munition und Waffen gemeinsam aufbewahrt werden, soweit klar.

Heißt das, dass ich darin die Waffe z.B. auch mit geladenem Magazin lagern darf oder nicht?

Wie ist die rechtliche Lage?

Das wird im §13 AWaffV nicht extra aufgeführt. Es gibt aber meiner Meinung nach keine Grund, das Magazin beim Lagern im Waffenschrank mit Munition zu bestücken. Ich würde sagen, so etwas entspricht nicht dem Sinn von "Aufbewahrung".

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Das wird im §13 AWaffV nicht extra aufgeführt. Es gibt aber meiner Meinung nach keine Grund, das Magazin beim Lagern im Waffenschrank mit Munition zu bestücken. Ich würde sagen, so etwas entspricht nicht dem Sinn von "Aufbewahrung".

Seh ich genauso, nur würde mich die rechtlich Lage trotzdem interessieren.

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O mein Gott, wieviel ausführlicher, drangsalierender und schlimmer soll das Gesetz denn noch sein.

Da steht gemeinsame Aufbewahrung. Also kannst du sie so lagern, wie du lustig bist.

Das es hier einige gibt, denen das alles noch nicht kompliziert genug ist, ist wirklich, wirklich, wirklich traurig.

Ihr tut mir sehr leid

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dieses thema wurde hier schon mehrfach diskutiert -> suchfunktion

... wobei man darüber nachdenken sollte, ob eine weitere öffentliche diskussion hier zu diesem thema, in unser aller interesse, zum jetztigen zeitpunkt zielführend oder sinnvoll ist ....

... gruß alzi

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Manchmal habe ich den Eindruck, dass solche klar geregelte Themen immer wieder hochgeholt werden UM Aufmerksamkeit zu erregen.

Aber ich sehe das bestimmt wieder falsch - insbesondere wenn ich mich frage, was nach dem Bestehen der WSK an dem Gesetzestext noch mißverständlich sein kann.

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