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IGNORED

Gelbe WBK für unter 25jährige


Chris_86

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
NÖ! isses bzw. war es nicht! und nein, hat er hoffentlich nicht!

gelbe WBK ist und bleibt gelbe WBK und wird trotz dieser (unpräzisen und eigentlich unnötigen) eintragung (gemeint ist NICHT die Frist wegen Alter!) nach §14 Abs.4 ausgestellt. für Selbstlader LW gilt §14 Abs. 3.

Hervorhebung durch mich.

...gruß alzi

Okay, jetzt mal abgesehen von meinem Smiley:

Was in dem Ding drinsteht - und die Widerspruchsfrist hinter sich gelassen hat - das gilt auch.

Wir haben hier schon 100 Beispiele gehabt in denen belastende Eintragungen Gültigkeit erlangt haben weil die WS-Frist versäumt worden war; obwohl diese Eintragungen nicht rechtmäßig gewesen sind. Ich denke, dass dies bei begünstigenden Eintragungen ebenfalls gilt. Auf welchem Dokument eine behördl. Erlaubnis steht ist m. E. zunächst egal.

Durch diese Eintragung wurde die gelbe WBK - wenn auch wohl ungewollt - erweitert. Ich würde von einem SB erwarten, dass ihm die Begriffe des WaffGes und deren Bedeutung bekannt sind.

Gruß, Wheelgun

Geschrieben
Durch diese Eintragung wurde die gelbe WBK - wenn auch wohl ungewollt - erweitert. Ich würde von einem SB erwarten, dass ihm die Begriffe des WaffGes und deren Bedeutung bekannt sind.

besagte gelbe WBK wurde aber BESCHRÄNKT und nicht ERWEITERT.... steht dort sogar geschrieben! es ist und bleibt eine gelbe und wird durch diese BESCHRÄNKUNG auch keine grüne!

gruß alzi

Geschrieben
Falls es wen interessiert, bei mir sieht das ganze so aus:

wbk-1.jpg

Wenn man sich den letzten Satz zu Gemüte führt wird klar, dass ab dem 25. Lebensjahr nun auch die 2/6 Regelung nicht mehr gilt!!!

Finde ich sogar noch besser als meinen WBK-Eintrag, der mich zum Besitz aller Munition berechtigt die jagdlich erlaubt ist <_<

Geschrieben
Wenn man sich den letzten Satz zu Gemüte führt wird klar, dass ab dem 25. Lebensjahr nun auch die 2/6 Regelung nicht mehr gilt!!!

Finde ich sogar noch besser als meinen WBK-Eintrag, der mich zum Besitz aller Munition berechtigt die jagdlich erlaubt ist <_<

Ich halt´s nicht aus, aber Du hast Recht! :s75:

Das hatte ich jetzt noch nicht bemerkt. Tolle BESCHRÄNKUNG.

Ist immer wieder schön wenn uns besonders schlaue SB-Exemplare erklären was richtig ist und was falsch.

Gruß, Wheelgun

Geschrieben
Hehe,

ich muss demnächst soweiso zu meiner SBiene. Kann sie ja mal drauf ansprechen. :)

Hallo XXL,

kannst Du natürlich. Ich würde es lassen. Es wird nichts dabei herumkommen. Im günstigen Fall wird Deine SB abstreiten, dass die Eintragung so auszulegen sei (und Dich als jemanden in Erinnerung behalten, der ihre Auflagen in Frage stellt).

Im ungünstigen Fall wird sie versuchen, zukünftig bei Gelb-WBK eine noch restriktivere und beschränkendere Formulierung zu wählen (und Dich als jemanden in Erinnerung behalten, der ihre Auflagen in Frage stellt).

Das ist einfach eine individuelle behördliche Formulierung, die in die Hose gegangen ist und für Dich - siehe IMI´s Beitrag - sogar begünstigend nachwirkt. Du hast keine Nachteile. Schwamm drüber.

Gruß, Wheelgun

Geschrieben

Schließe mich Wheelgun an!

Lass es, und mach den SB nicht mit Gewalt auf den Fehler aufmerksam den er begangen hat.

Die schlechte Formulierung könnte sich für Dich begünstigend auswirken, aber lass es nicht darauf ankommen.

IMI

Geschrieben

Richtig - außerdem kann die Behörde gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 WaffG auch nachträglich Auflagen aufnehmen, ändern oder ergänzen (und dann ist die unabsichtlich getilgte 2/6-Regel ruckzuck wieder in der WBK drin). :rolleyes:

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