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IGNORED

Warum gegen unangemeldete Kontrollen wehren ?


dorengo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Du siehst, es wird gewaltig was eingespart, wenn konsequent von Satz 3 Gebrauch gemacht wird. :bud:

Machst Du nicht von Satz 3 gebrauch und zahlst Du für die Nachschau auch keine kostendeckende Gebühr, verspaßt Du da zusammen mit den Nachschauern unsere Steuergelder. :angry2:

Aha. Thanx!

Dann werd ich sie doch wieder nach Hause schicken mit dem Satz: "Ich würde Euch ja gerne rein lassen, aber das wäre eine Verschwendung von Steuergelder und die können wir vom Finanzamt gebeutelten Bürger uns nicht leisten."

Ich glaub, das wird lustig :)

Geschrieben
...

Ich glaub, das wird lustig :)

Ich kenne Deinen Humor nicht.

Aber auf nutzlose Ausgaben zuverzichten, ist doch immer etwas Gutes. :gutidee:

Geschrieben
Na klar,

und wenn Dir bei einer § 36 Abs. 3 S. 2 WaffG-Nachschau das passierte, wäre es auch nicht dumm, sich auf die Überprüfung der Pflichten nach Abs. 1 und 2 zu beschränken. Schließlich war die Zutrittsgestattung von vorneherein gesetzlich klar bedingt. Es ist sehr fraglich, ob es einer erneuten Auffoderung zum Verlassen des befriedeten Besitztums bräuchte, um eine Straftat nach § 123 StGB zu begehen. Dann hättest Du zwar die unerlaubt besessenen Waffen sichergestellt, aber selbst einen Hausfriedensbruch an der Backe. :huh:

Langsam finde ich es "schwachsinnig", obwohl ich manche Aussagen von Dir durchaus teile!

Du kannst gerne den Hausfriedensbruch anzeigen, wenn Du jemanden freiwillig eigelassen hast und ihn dann verweisen willst und er dann nicht geht!

Die Nachschau in dem Raum Deiner Waffenaufbewahrung hast Du zu dulden, alles weitere ist unzulässig, da sind wir uns einig!

Ich weiß das es auch Bestrebungen gibt, Anwesende "auszutrixen", dagegen sollte man gewappnet sein!

Die Kontrollen werden stattfinden, sich dagegen zu wehren führt in die falsche Richtung, Aufklärung über die Verhaltensweisen bei Kontrollen, halte ich für wichtiger, als das unsinnige "Gelaber" gegen das Verhindern!

Machen wir uns doch nichts vor, es gibt immer noch Schwachpunkte und das sind nicht Jäger und Sportschützen, obwohl es manchen Jäger ohne Verlängerung des Jagdscheines (Besitz erlaubispflichtiger Munition ohne Erlaubnis) gibt.

Schwerpunkt sind die Altbesitzer und eben die Waffenerben, die bis 2003 noch Munition für ihr Waffen bekamen und sich heute einen "Scheiß" um irgendwelche Gesetze kümmern und das sind nicht wenige.

Wenn ich hier lese, dass es immer noch Leute gibt, die nicht wissen, dass man ohne WS keine "Luftpumpe" dort den Ort schleppen darf, und dass eine SSW nicht unter das WaffG fällt, wundert mich gar nichts mehr!

Geschrieben
Der entscheidende Begriff hierzu lautet: Rechtsstaat.

Na ja- Die DDR war auch eine demokratische Republik- angeblich. Die Begriffsauslegung liegt aber leider bei der Obrigkeit und je nach Auslegung der Staatlichkeit verkommt diese öfters- in deren Sinn.

Lebt damit, denn jedes Gesetz ist biegsam, sonst bräuchten wir keine Anwälte für das "Recht". Erkennt die Tatsachen!

Das schreibt Euch ein Pessimist- Ihr wißt doch was ein Pessimist ist? Ein Optimist mit Erfahrung.

Dennoch- solange noch möglich: Gut Schuß!

Geschrieben
...

Die Kontrollen werden stattfinden, sich dagegen zu wehren führt in die falsche Richtung, Aufklärung über die Verhaltensweisen bei Kontrollen, halte ich für wichtiger, als das unsinnige "Gelaber" gegen das Verhindern!

...

Dieses sehe ich nicht so. :closedeyes:

  1. § 36 Abs. 3 S. 3 WaffG gibt unter der Bedingung, dass die erwerbsberechtigungspflichtigern Waffen in Wohnräumen verwahrt werden, die waffenrechtskonforme Möglichkeit, den Zutritt zu diesen Wohnräumen zu verweigern. Als speziellere Rechtsvorschrift geht S. 3 dem S. 2 mit der allgemeinen Rechtsvorschrift zu den Nachschauen vor. Da dürften wir d'acord gehen, oder?
  2. Der tatsächliche, materielle Nutzen der anlasslosen Nachschauen für die öffentliche Sicherheit, strebt massivst gegen null. Stimmen wir da auch noch überein?
  3. Dass jede Nachschau zusätzliche, aus Sicht eines Normalbürgers nicht gerade unbedeutende Aufwendungen bei den vollziehenden Behörden verursacht, dürfte unbestreitbarer Fakt sein.
  4. Demnach wäre jede wegen S. 3 nicht erfolgte Nachschau ein entsprechend großer finanzieller Vorteil für die Öffentlicher Verwaltung und damit für uns alle. :)

Von den zusätzlich bestehenden idellen Gründen, wie der möglichst guten Achtung von Grundrechten (hier: Art. 3 und 13 GG) oder rechtlichen Risiken für die Kontrolleure, sehe ich in diesem Post einmal völlig ab. :rolleyes:

Geschrieben
Langsam finde ich es "schwachsinnig", obwohl ich manche Aussagen von Dir durchaus teile!

So deutlich wollte ich es nicht schreiben. Er polarisiert halt gerne und meint, hier besonders schlau zu sein. Lassen wir ihm seine Meinung, in der Praxis wird er schnell lernen... :rolleyes:

Geschrieben
Du lebst nicht aufm Dorf, oder? :)

Hier kennt man sich, hier redet man miteinander.

@Mausebear: Die Steuergelder sind schon verbraten, wenn die Leute vor der Tür stehen. Ich kann dann natürlich noch mehr Steuergelder verbraten, indem ich sie nicht herein lasse. Die Logik erschließt sich mir nicht.

1.Ich lebe auf dem Dorf :00000733: 2.Es ist mir egal ob die vor der Tür stehen, sie dürfen nur nicht lange und keine Unordnung machen. 3.Ich verbrate nicht Steuergelder ich bezahle die. 4. Bei mir wahren schon die Grünen mit dem Streifewagen und haben kontrolliert ,aber NUR nach abgesprochenen Termin. 5. Ich begrüße es nicht .

Geschrieben
Ich behaupte mal ganz kühn, dass er dann anders auftritt! :rolleyes:

...

Och,

mein SB und sein Chef kennen ja schon meine Ergänzungen auf dem Formular zu den getroffenen Maßnahmen, dass man unbegingt noch von mir aufsgefüllt und im Original zurück haben wollte, :heuldoch: obwohl ich die Maßnahmen bereits rechtzeitig, unaufgefordert und schriftlich aber ansonsten formlos nachgewiesen hatte. Mit etwas Weitsicht fragten die alleine schon deshalb vorab, ob ich von § 36 Abs. 3 S. 3 WaffG Gebrauch machen möchte. ;) Falls der SB dabei etwas zu melden hat, bin ich mir sogar sicher. Bei seinem Chef könnte u.U. Beratungsbedarf bestehen. :rolleyes:

Geschrieben
..., aber auch manchmal gefährlich!

Immer dann, wenn der SB im Urlaub ist. :unsure:

Leider findet sich so eine "Schichtenorganisation" in vielen größeren Organisationen. :closedeyes:

Geschrieben
Immer dann, wenn der SB im Urlaub ist. :unsure:

Kann noch schlimmer sein.

Unter einem solchen Abteilungsleiter (nicht WaffB) wurden in acht Jahren acht fachkundige Mitarbeiter entlassen, bevor der Staatsanwalt die Geschäftsleitung anläßlich der Korruptionsermittlung gegen die Geschäftsleitung dazu inspirierte, den Abteilungsleiter zu entlassen.

Da war es aber für einige gute Mitarbeiter aber längst zu spät.

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