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IGNORED

Mal angenommen...


Commerzgandalf

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

nehmen wir mal an mein SB kommt mich zuhause besuchen um die Lagerung der Waffen und Muni zu kontrollieren.(kontrollieren die auch Pulver?)

Danach bekomme ich eine Rechnung in höhe von wasweisichwieviel€

Jetzt muss ich natürlich erstmal zahlen.

Und angenommen unsere Verfassungsklage geht gut aus für uns.

Bekomme ich da mein Geld wieder?

Geschrieben
Hi,

nehmen wir mal an ..................

Bekomme ich da mein Geld wieder?

Du musst auf jeden Fall Einspruch gegen die Gebühr erheben.

Am besten noch bevor Du zahlst.

Sonst kriegste nix.

Edith meint, Einspruch bei denen, die Dir den Zahlungsbescheid

zukommen ließen.

Geschrieben
Bekomme ich da mein Geld wieder?

Nicht automatisch. :rolleyes:

Du musst gegen den Gebührenbescheid fristgemäß Widerspruch einlegen. Dieser hat keine aufschiebende Wirkung, das heißt, Du musst trotzdem erstmal zahlen. Nach dem Widerspruchsverfahren musst Du ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben, nach dessen ggf. ablehnender Entscheidung in die Berufung gehen usw.

Tust Du das alles nicht, wird der Gebührenbescheid bestandskräftig und mit einer Rückforderung ist es Essig. Edith: Zahlen "unter Vorbehalt" nutzt gar nichts.

Ich brauch' noch Deine Adresse (wegen der Rechnung).

Geschrieben

1.) Wenn die Behörde für das Waffenrecht nicht gleichzeitig die Behörde für das Sprnegstoffrecht ist, nein.

2.) Eine Überprüfung nach §36 WaffG ist keine Begründung für die Prüfung der Lagerung kleiner Mengen nach Richtlinie 410, auch wenn beide Aufgaben in Personalunion bei einer Behörde vereinigt sind. Bei uns nicht der Fall. Waffenrecht Polizei, Sprnegstoff Ordnungsamt -> Gefahrgut

3.) Du mußt Widerspruch einlegen und bei Ablehnung des Widerspruchs gegebenfalls auch Klage erheben. Hier sind die Fristen zu beachten, wenn man nicht wegen der Verfassungsbeschwerde die Entscheidung aussetzt oder Fristen verlängert. Frage aber besser einen Verwaltungsrechtler, der verbindlich Auskunft geben kann.

Geschrieben

Zahlen und Rechtsweg bis Ende...

Wenn VB nicht den gewünschten Erfolg hat, dann auch Ende und zwar Ende Gelände...

Geschrieben

Lautete die vom FWR (?) ausgegebene Empfehlung nicht,

daß Leute, die ordnungsgemäß nachgewiesen haben,

eine Kontrolle eben unter Hinweis auf den erbrachten Nachweis

und die aus einer Kontrolle entstehenden Gebühren,

die Kontrolle ablehnen sollen ?

Oder habe ich das falsch in Erinnerung, bin ich nicht auf dem aktuellen Stand der Dinge ?

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