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IGNORED

Welchen Schreckschussrevolver?


ichigo

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich spiele mit dem Gedanken mir für Sylvester einen 9mm Schreckschussrevolver zuzulegen. Nun würde ich gerne einen kaufen, der nicht nach 3mal schießen kaputtgeht oder sonst irgendwie anfällig ist. Könnt ihr mir vielleicht ein paar 9mm Revolver empfehlen im Preisbereich um die 100€? Ich überlege, ob der "Röhm RG59 brüniert" das richtige wäre oder hat er zuviele Schwächen?

Danke Peter

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9mm ist fuer die meisten Effekte fast schon zu stark und die Kartuschen sind auch nicht gerade billig. Ich wuerde eigentlich immer einen der kleinen 6mm Roeehm Revolver empfehlen. Wenn nicht - mit den Revolvern von Roehm (RG-69), Alfaproj oder Weihrauch (HW-37) machst Du eigentlich nix verkehrt.

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Gar keinen.

Sylvester darfst Du auch mit so nem Ding nicht schiessen !

Werd Sportschütze und hol Dir was Echtes. Macht mehr Spass als diese Imitate.

Gruß

Coltfan

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Sylvester darfst Du auch mit so nem Ding nicht schiessen !

Die Aussage ist so komplett falsch. Man kann mit so einem Ding gar nicht schiessen, denn es wird kein Geschoss durch einen Lauf getrieben :heuldoch:

Die pyrotechnischen Effekte sitzen uebrigens in einem Abschussbecher dessen Laenge <2x Kaliber ist, so das das Ding auch nicht als Lauf gilt (auch wenn jetzt ein PTB-Stempel drauf prangt damit man sie nicht verwechselt) und man somit immer noch nicht schiesst.

Ansonsten ist die Verwendung auch unter dem Jahr auf dem eigenen Grund und Boden zulaessig und nur durch Richtlinien wie Laermschutz usw. geregelt. Pyrotechnische Effekte, solange man damit keinen Brand ausloest oder Notsignal vortaeuscht uebrigens auch. Lediglich das Mitfuehren und abfeuern in der Oeffentlichkeit ist geregelt.

Bei Bedarf koennen wir uns gerne mit Gesetzeszitaten streiten :rolleyes:

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Hallo,

die Röhm Revolver sind alle gut. RG 69 hat ne glatte Oberfläche und ist gut zu pflegen aber wohl kaum für 100 Euro zu haben.

Gar keinen.

Sylvester darfst Du auch mit so nem Ding nicht schiessen !

Werd Sportschütze und hol Dir was Echtes. Macht mehr Spass als diese Imitate.

Gruß

Coltfan

Sorry, aber das stimmt so nicht. Man darf mit Schreckschusswaffen nur in Notsituationen oder mit Schiesserlaubnis!! schießen. Letztere wird vielerorts pauschal für die Bürger für die Dauer vom 31.12. d.J. 12 Uhr mittags bis 1.1. d.f.J. 12 Uhr mittags erteilt. Auskuft für den entsprechenden Wohnort bekommt man beim zuständigen Ordnungsamt.

Allerdings befreit das nicht von der Waffenschein-Pflicht für Schreckschusswaffen, wenn man ausserhalb seines eigenen einbefriedeten Grundstücks Feuerwerk schießen möchte, beispielsweise auf der Straße.

Die Aussage ist so komplett falsch. Man kann mit so einem Ding gar nicht schiessen, denn es wird kein Geschoss durch einen Lauf getrieben :heuldoch:

Ich denke, als schießen kann man es trotdem ruhig bezeichnen ;-)

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Sorry, aber das stimmt so nicht. Man darf mit Schreckschusswaffen nur in Notsituationen oder mit Schiesserlaubnis!! schießen.

Das lass ich mal so fuer die Oeffentlichkeit stehen. Auf einem befriedeten Grundstueck brauche ich das aber nicht beachten. Analog zu anderen freien Waffen kann man damit in seinem Garten auch Spass haben.

Ich denke, als schießen kann man es trotdem ruhig bezeichnen ;-)

Na ja, vor dem Gesetz ist es das nicht und es fuehrt zu lustigen Diskussionen wenn der Nachbar die Polizei ruft. "Nein Herr Wachtmeister, ich habe gar nicht geschossen, nur Laerm gemacht".

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Mit Röhm als Marke liegst Du schon mal richtig. Ich würde aber einen vernickelten nehmen (z.B. RG 69),da der wesentlich Pflegeleichter ist.

Das die 9mm Platz aus Revolvern für Effekte zu stark ist kann ich nicht bestätigen. Das trifft auf die 9mm P.A.K. aus Pistolen zu, aber mit der Revolvermunition hatte ich noch keine Probleme.

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Die Aussage ist so komplett falsch. Man kann mit so einem Ding gar nicht schiessen,

denn es wird kein Geschoss durch einen Lauf getrieben

Leider falsch; man kann sehrwohl damit "schießen",

denn "schießen" im Sinne des WaffG ist

- das Verschießen von Geschossen durch den Lauf einer Schußwaffe,

- das Abschießen von Kartuschenmunition,

- das Verschießen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen mit Patronen- oder Kartuschenmunition,

- das Verschießen pyrotechnischer Munition.

Steht in der Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 7 zum WaffG.

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Nicht ganz. Es gibt Ort und Veranstaltungen, auf denen du auch mit kleinem Waffenschein nicht führen darfst.

Warum und wozu willst Du den Röhm mitführen?

Wenn ich z.B. umziehe oder Sylvester eben in einer anderen Stadt verbringe, müsste ich ja die Waffe mitführen

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Gast solideogloria

Ja zum Führen reicht der kleine Waffenschein. Du solltest dich allerdings unbedingt mit dem begriff "Führen" vertraut machen und auch die Ausnahmen kennen. Z.B. wo das Führen auch mit kleinem Waffenschein verboten ist. Transport in einem verschlossenen Behältnis ist auch kein Führen.

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