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IGNORED

Gültigkeit Bedürfnis


dako71

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand helfen:

Wie lange ist das Bedürnifs vom Verband gültig?

Der Voreintrag ist ja 1 Jahr gültig, aber wie lange habe ich Zeit mit meinem vom Verband genehmigten Bedürfnis mir den Voreintrag zu holen?

Mfg

dako

Geschrieben

In Berlin erkennt die Waffenbehörde die Bescheinigung nach einem Monat nicht mehr an...

Geschrieben

Nach einem Monat?? Also bitte...das find ich ja schon etwas zu kurz gegriffen. Abgesehen davon womit legitimiert der SB diesen kurzen Zeitraum? Wo steht das bitte das mein Bedürfnis nach 1 Monat schon wieder erloschen sein soll?

Also ich würde von einem Jahr mind. ausgehen wo sowas gültig sein sollte, schließlich wird dein Bedürfnis ja auch nicht monatlich hinterfragt!

Gruß

Carsten

Geschrieben

Also mich brauchst du nicht zu bitten. Ich gebe nur weiter worauf mich meine Sachbearbeiterin hingewiesen hat.

Geschrieben
Wo steht das bitte das mein Bedürfnis nach 1 Monat schon wieder erloschen sein soll?

Also ich würde von einem Jahr mind. ausgehen wo sowas gültig sein sollte, schließlich wird dein Bedürfnis ja auch nicht monatlich hinterfragt!

Gruß

Carsten

Wahrscheinlich nirgendwo und damit "frei Schnauze".

Nur mal so als Frage: Was willst du mit einer (isolierten?) Bedürfnisbescheinigung, wenn du aktuell keine benötigst?

In vielen Fällen wird der Antrag auf Bedürfnis zusammen mit dem Antrag auf eine WBK beim Verband eingereicht. Und wenn du einen gutgelaunten Verbandssachbearbeiter hast, bekommst du irgendwann von der Behörde Bescheid, daß du dir deine WBK abholen kannst.

Geschrieben

So läuft das in NRW nicht.

Verbandsbescheinigung kommt von Verband und dann extra Antrag bei Behörde ausfüllen mit Bescheinigung des Verbandes als Anlage.

Es gibt auch zuständige Behörden in NRW, da kann man die Formulare online nicht herunterladen, weil sie diesen Dienst für den Bürger nicht bereitstellen wollen. Mit zusenden der Formulare tuen die sich auch schwer.

Geschrieben
So läuft das in NRW nicht.

Tja, so hat eben jedes Land und jeder Verband wohl seine Besonderheiten

Aber das "Verfalldatum" einer Bedürfnisbescheinigung wäre für mich nachrangig, da ich sie nur für den aktuellen Kauf beantragen würde und das sollte dann auch schon sehr schnell gehen - wenn ich mich für eine Aufrüstung entschieden habe :rolleyes:

Geschrieben
Tja, so hat eben jedes Land und jeder Verband wohl seine Besonderheiten

da ich sie nur für den aktuellen Kauf beantragen würde und das sollte dann auch schon sehr schnell gehen ... :rolleyes:

:icon14:

Sehe ich auch so, Befürwortung da, maximal 7 Tage später liegt alles beim Amt.

Notfalls auch nur per Post oder Einwurfpost statt persönlich.

Geschrieben

In einem Jahr "Gültigkeit" sehe ich jetzt auch kein Problem. Falls die Waffenbehörde rumzickt, würde ich erst mal erklären, warum die Bescheinigung erst so verspätet eingereicht wird.

Wenn das nicht fruchtet, kann man sich ja notfalls vom Verband kurz bestätigen lassen, dass sich an den damaligen Voraussetzungen nichts geändert hat.

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