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Kleiner Waffenschein beantrag? Nachschau und Gesinnungstest Zuhause?


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Geschrieben

Hallo,

in diesem Forum diskutieren offensichtlich viele Polizisten. Ich finde es erstaunlich, dass viele dieser "Gesetzeshüter" die Vorstellung haben, dass der Einsatz von SSW völlig überflüssig ist und Verweisen dann darauf, dass der Besitz und der Einsatz von Pfefferspray völlig ausreicht. Ich glaube die Leute kennen sich mit der Gesetzeslage nicht wirklich aus. Nur weil die Herren Polizisten das Pfefferspray als Einsatzmittel einsetzen dürfen, so bedeutet das noch lange nicht, dass mir als Normalbürger das gleiche Recht zusteht. Wie jeder wissen sollte, darf das Pfefferspray nur als Tierabwehrspray erworben und eingesetzt werden. Der Einsatz als Abwehrmittel gegen Angriffe durch Menschen ist nur durch das Notwehrrecht gedeckt.

Sollte ich also beim Erwerb im Ladengeschäft ich mich dahingehend äußern, dass ich das Pfefferspray zur Abwehr von Angriffen durch Menschen erwerben will, so dürfte mir das Pfefferspray nicht ausgehändigt werden. Schlimmer kommt es, wenn die Polizei bei mir Pfefferspray (z.Bsp. im Auto) findet und ich auf die Frage "Wozu ich dieses bei mir führe“ folgendes antworte „zur Abwehr von Angriffen durch Menschen".

Ich finde es sehr bedauerlich, dass man bei der letzten Änderung des Waffengesetzes diesen Umstand nicht berücksichtigt hat.

Gruß

Fürsti

Geschrieben
...

Ich finde es sehr bedauerlich, dass man bei der letzten Änderung des Waffengesetzes diesen Umstand nicht berücksichtigt hat.

Gruß

Fürsti

Was soll das mit dem WaffG zu tun haben? :confused:

Geschrieben
Hallo,

Ich glaube die Leute kennen sich mit der Gesetzeslage nicht wirklich aus. Nur weil die Herren Polizisten das Pfefferspray als Einsatzmittel einsetzen dürfen, so bedeutet das noch lange nicht, dass mir als Normalbürger das gleiche Recht zusteht. Wie jeder wissen sollte, darf das Pfefferspray nur als Tierabwehrspray erworben und eingesetzt werden. Der Einsatz als Abwehrmittel gegen Angriffe durch Menschen ist nur durch das Notwehrrecht gedeckt.

Welches Recht, es einzusetzen - oder überhaupt gegen einen Menschen vorzugehen- hast du denn sonst??? :confused:

Sollte ich also beim Erwerb im Ladengeschäft ich mich dahingehend äußern, dass ich das Pfefferspray zur Abwehr von Angriffen durch Menschen erwerben will, so dürfte mir das Pfefferspray nicht ausgehändigt werden. Schlimmer kommt es, wenn die Polizei bei mir Pfefferspray (z.Bsp. im Auto) findet und ich auf die Frage "Wozu ich dieses bei mir führe“ folgendes antworte „zur Abwehr von Angriffen durch Menschen".

Dann könnte man dich zu Recht zumindest als etwas dümmlich bezeichnen...und an deiner Sachkunde zweifeln

Ich finde es sehr bedauerlich, dass man bei der letzten Änderung des Waffengesetzes diesen Umstand nicht berücksichtigt hat.

------ :confused: ------ Edith meint, wenn du das StGB meinen solltest - das ist doch ganz klar, wie du oben geschrieben hast, scheinst du auch einen gewissen Teil verstanden zu haben. Also -- was ist das Problem für die Lösung?

Gruß

Fürsti

Geschrieben
Hallo,

in diesem Forum diskutieren offensichtlich viele Polizisten.

Ist ja auch kein Forum für Kuchenbäcker o.ä.!

Ich finde es erstaunlich, dass viele dieser "Gesetzeshüter" die Vorstellung haben, dass der Einsatz von SSW völlig überflüssig ist und Verweisen dann darauf, dass der Besitz und der Einsatz von Pfefferspray völlig ausreicht.

Denke einfach einmal Du wärst ein Gesetzeshüter und es steht Dir einer mit einer SSW gegenüber, die er im Suff nicht runternimmt und Du drückst ab! :confused:

Ich glaube die Leute kennen sich mit der Gesetzeslage nicht wirklich aus.

Die sind genauso verunsichert wie Ihr!

Die Waffenrechtsschulungen wurden drastisch gekürzt und wenn sie stattfinden hat niemand wegen irgendwelcher Einsatzlagen oder Freizeitausgleich Zeit!

Nur weil die Herren Polizisten das Pfefferspray als Einsatzmittel einsetzen dürfen, so bedeutet das noch lange nicht, dass mir als Normalbürger das gleiche Recht zusteht.

Wer sagt das?

Wie jeder wissen sollte, darf das Pfefferspray nur als Tierabwehrspray erworben und eingesetzt werden. Der Einsatz als Abwehrmittel gegen Angriffe durch Menschen ist nur durch das Notwehrrecht gedeckt.

Ja und? Dazu darf ich auch meine Axt einsetzen!

Sollte ich also beim Erwerb im Ladengeschäft ich mich dahingehend äußern, dass ich das Pfefferspray zur Abwehr von Angriffen durch Menschen erwerben will, so dürfte mir das Pfefferspray nicht ausgehändigt werden.

Warum? Diese Belehrung steht doch drauf!

Der Händler will verkaufen und ist abgesichert!

Genauso mit den Pyropatronen. Warum wird der "Müll" nicht verboten?

Ein Schelm wer jetzt Böses denkt!

Schlimmer kommt es, wenn die Polizei bei mir Pfefferspray (z.Bsp. im Auto) findet und ich auf die Frage "Wozu ich dieses bei mir führe“ folgendes antworte „zur Abwehr von Angriffen durch Menschen".

Wie heißt es so schön: "Ehrlich sitzt am längsten!"

Ich finde es sehr bedauerlich, dass man bei der letzten Änderung des Waffengesetzes diesen Umstand nicht berücksichtigt hat.

Gruß

Fürsti

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