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IGNORED

Statistische Erfassung der Kontrollen von Legalwaffenbesitzern


Gast

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Geschrieben

Das leidige Thema: Es wird, wenn auch in unterschiedlichen Umfängen und Intensitäten, kontrolliert.

Kontrolliert werden aber verschiedene Gruppen, die ein sehr unterschiedliches Nutzungsverhalten in Bezug auf ihre Waffen haben:

  • (aktive) Sportschützen
  • (inaktive) Sportschützen
  • Erben und Altbesitzer, an denen möglicherweise mehr als nur eine Waffenrechtsverschärfung unbemerkt (?) vorbeigegangen ist
  • Jäger
  • sonstige Berechtigte
  • hab ich was vergessen ?

Daraus folgen Statistiken, die von den verschiedenen Seiten sehr unterschiedlich interpretiert werden. Ich erinnere hier nur an die merkwürdigen Zahlen, wo (lt. Schober und Carstensen) auf einmal Beanstandungsquoten bis zu 50 % genannt wurden, während tatsächlich bereits eine Vorauswahl getroffen worden war.

Da immer und vor allem die SPORTSCHÜTZENMÖRDER als die gefährliche Gruppe genannt werden, sollte uns daran gelegen sein, den zuständigen Behörden ein Raster zur Erfassung und Statistikerstellung zu empfehlen, das eine Differenzierung nach Gruppen ermöglicht.

Erfasst werden sollte also unter Vermeidung persönlich zuordungsfähiger Daten:

1. Datum und Dauer des Besuchs

2. anlasslose/ anlassbezogene Prüfung

3. Welches Bedürfnis/ welcher Rechtsgrund liegt dem Besitz zugrunde

  • Jäger
  • Sportschütze
  • Erbe/ Altbesitzer
  • sonstiger Grund/ Bedürfnis

4. Eigene Nutzung der Waffen im Rahmen eines waffengesetzlichen Bedürfnisses (erfasst werden soll nur die persönliche Eigenschaft, nicht die gegenwärtige Nutzung, dies wäre Bestandteil einer -hier nicht durchzuführenden- Bedürfnisprüfung !)

5. Waffenrechtlich einwandfreie Aufbewahrung der Waffen ?

6. Beanstandung/en:

  • keine Beanstandung
    Hinweis zur korrekten Aufbewahrung/ Auflage (ggf. mit Frsitsetzung und weiterem Nachweis/ Kontrolle)
  • Einleitung eines OWi-Verfahrens (erheblicher Verstoß ohne Gefahr des Abhandenkommmens)
  • Einleitung eines Strafverfahrens (Gefahr des Abhandenkommens)

7. Gesamtzahl der waffenrechtlichen Erlaubnisse im Zuständigkeitsgebiet der Waffenbehörde, gegliedert nach Erlaubnisgrund

8. Gesamtzahl der gemeldeten Waffen im Erlaubnisgebiet

____________________________________________________

Mit solch einer Erfassung wäre zumindest besser gewährleistet, dass die Zahlen nicht beliebig interpretiert werden können.

Weitere Vorschläge ??

Gruß,

Coltfan

Geschrieben

Die "50%" stammen aus den Kontrollen in Baden-Württemberg im September. Allerdings fanden dort keine verdachtsunabhängigen Kontrollen statt. Sondern es wurde Leute kontrolliert, die keine Auskunft über die Aufbewahrung gegeben haben. Dies wurde so vom Innenministerium verordnet.

Allerdings hab ich erhebliche Zweifel an der gesamten Aktion. Pro Landkreis wurden in einer Woche ca. 50 Kontrollen durchgeführt, Sprich 10 pro Arbeitstag. Wo kam denn das ganze Personal her?

Geschrieben

Das weiss ich ja schon und (hier) wissen es die meisten auch. Es geht mir gerade darum, die Zahlen schon bei ihrer Entstehung (also bei den Kontrollen) so zu erfassen, dass eine beliebige Interpretation schwieriger wird.

Wenn man das ganze mit einer laufenden Nummer und Datum verknüpft, ergibt sich zugleich eine Statistik über die tatsächliche Kontrolldichte (auch in Bezug auf die Bedürfnisgründe). Diese MUSS mE da zwingend rein, damit man auch sieht, welche Gruppen wirklich beanstandungsrelevant sind.

Ich hab da nämlich so den Gedanken, dass wir SPORTMÖRDER da nicht die kritische Gruppe sind.

Edit: Beschlossen ist ja bereits die vorgezogene Einrichtung eines bundeesweiten Registers für Schußwaffen. Da kommen wir also eh nicht drumherum (ich seh das in Bezug auf die Datensicherheit dem Grunde nach auch äußerst kritisch). Aber WENN es schon kommt, sollten wir da konstruktiv so mitwirken, dass ein weiterer Zahlenmißbrauch durch unsere Gegner schwieriger wird !

Gruß,

Coltfan

Geschrieben
Es geht mir gerade darum, die Zahlen schon bei ihrer Entstehung (also bei den Kontrollen) so zu erfassen, dass eine beliebige Interpretation schwieriger wird.

Und genau das ist nicht erwünscht und könnte immer noch beliebig manipuliert werden. Ich zweifle - wie schon gesagt - auch daran, daß die angegebene Anzahl Kontrollen überhaupt durchgeführt wurde. Da waren sicherlich einige "Postkarten"-Kontrollen dabei.

Geschrieben

Dann lasst es un doch beweisen...

Vielleicht macht es Sinn, die Datehn ausschließlich per PN an einen speziell zu diesem Zweck errichtenen Nutzer zu senden?

Wenn wir hier in WO abfragen wird von anderen Menschen dafür gesorgt werden,dass die Statistik wieder nicht Aussagkräftig ist

Geschrieben

Wir hier in WO sind doch nur eine recht kleine Anzahl LWB. Wichtiger und interessanter ist es zu wissen, was ausserhalb von WO passiert.

Diese Infos müssten und von den Vereinen, Verbänden udn LWB selber mitgeteilt werden, damit wir flächendekende Informationen erhalten.

Wie wollen wir das hinbekommen?

Fir die Verfassungsklage sind doch diesbezüglich auch Informationen von Reiner erbeten worden. Wie war da die Resonanz?

Geschrieben
...

Kontrolliert werden aber verschiedene Gruppen, die ein sehr unterschiedliches Nutzungsverhalten in Bezug auf ihre Waffen haben:

...

  • hab ich was vergessen ?

...

____________________________________________________

Mit solch einer Erfassung wäre zumindest besser gewährleistet, dass die Zahlen nicht beliebig interpretiert werden können.

Weitere Vorschläge ??

Gruß,

Coltfan

Ähm,

jein.

Im § 36 Abs. 3 S. 2 WaffG heißt es einfach nur "Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen ...". Wer diese Gegenstände ohne Erlaubnis besitzt ist auch "Besitzer".

Daher müßten bei tatsächlich anlasslosen Nachschauen die zuständigen Behörden auch ein Konzept besitzen, das sicherstellt, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art 3 Abs. 1 GG gewahrt wird. Wenn das Verhältnis der LWB und der IWB in der Stichprobe der anlasslosen Nachschauen signifikant von der Vertreilung in der Population abweicht, wäre dieses zumindest einer besseren Erklärung als "Wir haben doch die Adressen der IWB nicht" bedürftig. :spiteful:

Geschrieben
Thema: IWB

Müssten nicht ALLE in D lebenden Einwohner kontrolliert werden?

Nein,

nicht alle. Wer z.B. als Abgeordneter im Bundes- oder einem Landtag sitzt ist auch als Privatperson nach § 55 WaffG auch vom § 36 WaffG ausgenommen. :unsure:

Aber grundsätzlich ist § 36 Abs. 3 S. 2 eine Nachschau bei JEDERMANN. :heuldoch:

Verdacht: Illegale Waffen nicht ordnungsgemäß aufbewahrt.

:rolleyes:

Mit dem Verdacht ist es aber schon wieder eine anlaßbezogene Nachschau. ;)

Die zuständigen Behörden müßten halt auch bei Nicht-LWB in ausreichender, proportionaler Anzahl ohne Verdacht und Anlass Nachschauen durchführen um Art. 3 Abs. 1 GG gerecht zu werden. :teu38:

Geschrieben

Besuch oder Nicht - Besuch ist hier die Frage.

Abgesehen davon dürfte ein LWB während er zuhause ist auch ein Waffe unter dem Kopfkissen haben, sofern gewissen Umstände erfüllt sind...

Geschrieben
Mal blöd nachgefragt: Wenn X (anonym) sagt Y hat ne Waffe daheim unter dem Kopfkissen.

1.Erstmal muss ein Ober davon hören ! weil ein Unter macht nix ohne seinen Ober !

2.Muss der Büroschlaf .....

3.Dann wird Y gecheckt

Geschrieben

HALLOOOO !!!

Bitte mal zurück zum Thread.

Ich zitiere:

Da immer und vor allem die SPORTSCHÜTZENMÖRDER als die gefährliche Gruppe genannt werden, sollte uns daran gelegen sein, den zuständigen Behörden ein Raster zur Erfassung und Statistikerstellung zu empfehlen, das eine Differenzierung nach Gruppen ermöglicht.

Ich meinte natürlich die von den Waffenbehörden durchgeführten Kontrollen ! Wir selbst können diese Daten nicht erheben, dazu fehlt uns jede Grundlage (und Glaubwürdigkeit bei "selbst erhobenen" Zahlen).

Und ganz sicher geht es nicht um die Erhebung illegaler Waffen; zu unterstellen, dass dies überhaupt möglich wäre, ist ja schon blöd genug, sorry.

Gruß,

Coltfan

Geschrieben
HALLOOOO !!!

Bitte mal zurück zum Thread.

...

Gruß,

Coltfan

Das sind wir ja immer noch.

Bei Deiner Gliederung wären halt die "sonstigen Bedürfnisse" noch feiner gliederbar

  • Sammlung historisch
  • Sammlung als historisch geltend (wissenschaftlich, technisch)
  • Sachverständiger, öffentlich
  • Sachverständiger, gewerblich
  • Sachverständiger, freiberuflich
  • Sachverständiger, privat
  • inländische Dienststelle ohne polizeiliche Aufgaben, die nicht nach §§ 12 o. 55 ausgenommen ist
  • inländische Dienststelle mit polizeilichen Aufgaben, die nicht nach §§ 12 o. 55 ausgenommen ist
  • ausländische Dienststelle, die nicht nach § 55 ausgenommen ist
  • Ausländer dienstlich, der nicht nach § 55 ausgenommen ist
  • Ausländer privat, der nicht nach § 55 ausgenommen ist
  • Boots- und Luftfahrzeugführer
  • Bergtourenführer u.ä.
  • gefährdete Person
  • gewerbliche Werttransporte
  • gewerblicher Objektschutz
  • gewerblicher Personenschutz
  • Inhaber einer Waffenhandelerlaubnis u.ä.
  • sonstige (erläutern!)

Auch ist unklar, wie bei einer Kummulierung von Bedürfnissen verfahren werden sollte.

ps: Besitzer ohne Erlaubnis zum Besitz sind aber von § 36 Abs. 3 S. 2 WaffG eindeutig miterfasst. Einfach nur bei den bekannten LWB ohne Anlaß zu kontrollieren wäre daher rechtlich sehr bedenklich. Das ist jedoch ein PAL. B)

Geschrieben

Nun, ich wüsste schon wie man an diese Zahlen herankommt.

Die Regierung müsste sie sogar innerhalb einer angemessenen Frist auf dem Silbertablett servieren.

Wir bräuchten dafür nur eine Fraktion zu begeistern, die dann eine kleine Anfrage an die Bundesregierung stellen müsste.

Vielleicht ist ja sogar eine an der Regierung beteiligte Partei für dieses Projekt zu gewinnen?

Wäre es das wert, diese anzufragen um nachher öffentlich gemacht zu bekommen:

"Auf die kleine Anfrage der X-Partei bezüglich der Themen Y und Z gibt die Bundesregierung hiermit Folgendes bekannt....."

Nur mal so ne Idee.

Geschrieben
____________________________________________________

Mit solch einer Erfassung wäre zumindest besser gewährleistet, dass die Zahlen nicht beliebig interpretiert werden können.

Coltfan

Hallo,

genau diese Thematik habe ich im vergangen Jahr dem Innenministerium in Baden-Württemberg vorgetragen.

Im Namen des Innenministers wurde dann mitgeteilt, dass aus Gründen der OBJEKTIVITÄT keine dezidierten Aufzeichnungen gemacht werden könnten.

Gerade dieser Entwicklung müsste entgegengewirkt werden, um keinen Personenkreis gesondert hervorzuheben oder als besonders unzuverlässig darzustellen.

Grüße, Reiner Assmann

Geschrieben

Tja, das war dann wahrscheinlich wieder die ...

Jägerlobby !!!

alles in grün, natürlich !

Geschrieben

Niemals !!

Aber schade is doch ! Ich glaube nämllich nicht, dass die jeweils aktiven (!) Einzelgruppen vor einem Vergleich Angst haben müssten.

Gruß,

Coltfan

Geschrieben

Bei den aktiven Seglern, Sportbootfahrern und Bergtourengehern wäre ich mir da nicht so sicher. Da hat bestimmt so mancher gedacht: "Was geht mich das WaffG an? Meine SigPi hab' ich." ... aber halt kein B-Würfelnchen. :closedeyes:

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