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IGNORED

EGUN


Viktor

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Hallo Leute

ich brauch mal eure Hilfe

Ich hab EGUN bisher nur als Käufer genutzt

Nachdem ich aber in den letzten Tagen gewisse neue Sachen gesehen, befummelt und ausprobiert habe,

hab ich mich entschlossen, einiges von meiner Artillerie umzustellen, also "nicht mehr oft Benutztes" über EGUN zu veräußern

Jetzt meine Fragen:

Erstens:

Ich habe ein ungutes Gefühl, Waffen als Privatmann zu versenden. Kann ich einstellen, dass nur persönliche Abholung geht?

Und was ist, wenn der Höchstbietende das "nicht gelesen hat", oder wie er sich evtl ausdrückt?

Zweitens

da ich auch einiges an Zubehör anbieten werde, könnten schon einige Auktionen zusammenkommen

Gibt es da eine Grenze, ab der man mir "gewerblich" unterstellen könnte ? oder hab ich da was Falsches gehört ?

Gruß Viktor

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Gibt es da eine Grenze, ab der man mir "gewerblich" unterstellen könnte ?

Nein. "Gewerblich" heißt (u.a.) mit Gewinnerzielungsabsicht. Wenn Du irgendwas, das Du neu angeschafft hast, gebraucht vertickst, kann man davon wohl kaum sprechen. Es geht in dem, was Du gehört hast, um irgendwelche armen Schlucker, die z.B. irgendwelche Sportschuhe aus einem Insolvenzverkauf auf eBay verramschen, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben (was schon aus steuerlichen Gründen strengstens verboten ist). Und wenn Du z.B. in einem Monat vier Paar neue Sportschuhe "wegen Fehlkauf", als "geschenkt bekommen und nun doppelt" verkaufst, kann es sein, dass das Finanzamt hellhörig wird. Angeblich gibt es Software, die nach den erwähnten armen Schluckern fahndet.

:)

Eine Waffe nur mit persönlicher Abholung einzusetzen, ist möglich. Fraglich ist aber, ob es schlau ist. Wenn es eine teuere Waffe ist, würde ich mir eher Gedanken machen, ob ich nicht die Anlieferung in meine Klakulation einbeziehe. Mit dem Risiko, dass die Waffe Hauke Landunter von der Hallig Grötensiel ersteigert, musst Du dann eben leben.

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Und ganz wichtig:

Mindestens ne Kopie der WBK, beglaubigt und ned älter als 14 Tage, am besten aber die WBK im Original ( obwohl ich meine im Leben ned per Post verschick, entweder dem Verkäufer reicht die Kopie und Tel-Nr meines SB, oder ich kauf nix bei ihm ) und ne Kopie vom PA, sicher ist sicher.

Am besten ist natürlich Abholung.

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Hallo ! Waffen versenden als Privatmann geht .

Es gibt verschiedene Anbieter. Im Visier Heft 09/2009 ist eine gute Zusammenstellung .

Viele schwören auf OVERNITE als Transporteur , ich habe keine gute Erfahrung damit gemacht .

Ich würde DHL-Express mit eigenhändiger Übergabe vorziehen da DHL einen zweiten KOSTENLOSEN Zustellversuch macht ( auf Antrag ) .

Selbstabholung kannst Du im Text der Auktion natürlich angeben und für die fast Blinden auch farblich und groß hervorheben . Wer es dann noch nicht mitbekommt ist selber Schuld .

Ob Selbstabholung von Vorteil ist , muß jeder für sich entscheiden . Ich bin der Meinung , daß das den Käuferkreis

unnötig einengt .

Ich habe selbst eine ganze Zeit auf EGUN verkauft . Ohne Probleme . Ob Leute vom Finanzamt tatsächlich die Zeit haben , sich um Verkäufer bei EGUN zu kümmern , bezweifle ich .

Ich weiß nicht mehr ob es im VISIER oder DWJ stand , aber es gab mal einen Artikel , wo versucht wurde zu klären , wann man ins Gewerbliche rutscht . Ruf doch mal bei den beiden Redaktionen an .

Wenn ich mich richtig erinnere war die Definition , typisch deutsch , nämlich gummiartig .

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Is doch ganz einfach, solange er sein gebrauchtes Zeug verkauft, und nicht Sachen zukauft, um sie gewinnbringend weiter zu verkaufen, macht ihm keiner das Leben schwer.

Wenn er natürlich, sagen wir mal, 15 St. Mags in 9mm für ne SigSauer im Angebot hat, sieht das schon komisch aus. :peinlich:

Alles klar oder noch Fragen ?

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Im Hinblick auf die Vorlage der WBK hab ich das (als Käufer) bisher immer so gemacht, dass der Verkäufer eine aktuelle beidseitige Kopie/ Scan der WBK bekommen hat, sowie die Telefonnummer der Sachbearbeiterin. Wurde bisher immer akzeptiert und sichert dem Verkäufer a) eine vorzeigbare Unterlage und B) die topaktuelle Auskunft der Behörde, ob die WBK nicht doch am gleichen Tag eingezogen wurde. Meiner Behörde ist das auch am liebsten ,weil sie ungern beglaubigte Kopien ausstellen.

Diese Vorgehensweise haben meine Handelspartner bisher immer akzeptiert.

Gruß,

Coltfan

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hallo

den kaeuferkreis auf "abholung" einzuschraenken bedeutet dass keiner (oder fast keiner) mehr darauf bietet

ich selbst habe das mal als bieter nutzbringend feststellen koennen indem ich den verkauefer der auch "nur abholung" angegeben hatte, bei laufender auktion angeschrieben habe ob das mit dem versand nicht doch auch klappt.

er meinte dann ja..... geht halt schon auch.... kostet aber XY extra ....

ich bekam das teil dann zum rufpreis (und damit um rund 50 bis 70% unter dem ueblichen handelswert auf egun) weil ausser mir keiner mitgeboten hat. logisch ... wer faehrt denn wegen einem 200,- oder 400,- euro teil quer durch die republik?

betreffend unterlagen ect kann ich nur anregen sich mit dem zustaendigen sachbearbeiter abzusprechen

menschen sind verschieden

es gibt ja bekanntlich nichts auf dieser welt das es nicht gibt.

ich hatte da schon mal erfahrungen gemacht die glaubt mir eh kein mensch ...

lg

g

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Erstmal danke für die bisherigen Antworten

Das mit dem Sachbearbeiter und WBK überprüfen ist mir bekannt, hab ich auch schon ein paar mal gemacht

Werde mich mal schlau machen, wie ich ein Gewehr am Besten versenden kann

Ähem, für 200/400 € bekommt das keiner :chrisgrinst:

Noch was, für meine Beretta hab ich etwa 20-30 Magazine. Wenn ich die mal verkaufe ......

Gruß Viktor

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