ComefromHell Posted May 9, 2010 Share Posted May 9, 2010 Hallo zusammen, bei uns wird dieses Jahr noch ein neuer "Ausbilder für Waffensachkunde" gesucht. Was muss man tun um die Ausbildung durchführen / Prüfung abnehmen zu dürfen ? Thx Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 9, 2010 Share Posted May 9, 2010 Hallo zusammen,bei uns wird dieses Jahr noch ein neuer "Ausbilder für Waffensachkunde" gesucht. Was muss man tun um die Ausbildung durchführen / Prüfung abnehmen zu dürfen ? Thx DAS sollte der Kanidat aber schon selbst wissen.............................. Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted May 9, 2010 Share Posted May 9, 2010 Naja, wie wäre es selbst sachkundig zu sein und beauftragt zu werden? Ausbildungsunterlagen (Foliensatz?) sollte aber auch schon irgendwie vorhanden sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted May 9, 2010 Share Posted May 9, 2010 Ausbildungsunterlagen (Foliensatz?) sollte aber auch schon irgendwie vorhanden sein. Besser wäre es, er erstellt sich seine Ausbildungsunterlagen selbst, dann weiß er, wann er wovon redet. Auf fremden Folien findet man sich nicht immer zurecht. Und er arbeitet sich im wahrsten Sinne des Wortes in die Materie ein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gottfried Tabor Posted May 9, 2010 Share Posted May 9, 2010 Also ganz so einfach wie hier dargestellt ist es doch nicht mehr. Ich habe keine Ahnung, was von einem gewerblichen Sachkundelehrer verlangt wird - das ist nicht meine Baustelle. Will man in Vereinen als Sachkundelehrer tätig werden, bedarf es eines Lehrgangs beim Verband mit anschließender Anmeldung unter Vorlage der Bestätigung des Verbandes bei der zuständigen Behörde. Dort wird man dann registriert und ist damit berechtigt, im Rahmen von Sachkundelehrgängen, die Vereine anerkannter Verbände durchführen, als Sachkundelehrer tätig zu werden. Zumindest ging das beim WSV so ab, als ich das vor ein paar Jahren gemacht habe - und so weit mir bekannt, hat sich daran auch nichts geändert. Gruß G.T. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 9, 2010 Share Posted May 9, 2010 Dazu sollte man sich vor allem vorher mal sehr genau ( und mehrfach! einschließlich der Kommentierungen - z.B. Steinbach-) nicht nur § 7 WaffG, sondern auch §§ 1,2,3 AWaffV durchlesen. Und vor allem die deutlich niedergelegten Einschränkungen insbesondere für Vereine/Verbände vor Augen führen. Wenn die Ausbildung staatl. anerkannt werden soll bzw. die Prüfungsabnahme, sind sehr genaue Voraussetzungen beschrieben. Die Behörden verlangen zumindest in einigen Bundesländern die mir bekannt sind einen gut strukturierten Lehrplan, sehr ausführliches und professionell aufbereitetes Unterrichtsmaterial, Unterlagen für die Teilnehmer, Nachweis der Anmietung eines U-Raumes, des Standes und solcher Dinge mehr. Dass die Anmeldefristen eingehalten und die Prüfungen protokolliert und den Behörden zugeleitet werden müssen ist auch klar. Auch die Archivierung sollte man nicht vergessen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted May 10, 2010 Share Posted May 10, 2010 Richtig, wenn man damit Geld verdienen möchte (das ist in der Regel nicht so einfach), muss man natürlich auch ein Gewerbe dafür anmelden. Wenn man nicht gerade einen Landstrich erwischt, wo es weit und breit so einen Anbieter noch nicht gibt, wird man wenig Freude damit haben. Die Sportschützen lassen sich in der Regel viel kostengünstiger bei den Vereinen ausbilden, Jäger haben ihre eigene Ausbildung via Landesjagdverband und die restlichen Bedürfnisgruppen sind eher dünn gesät bzw. werden (z.B. Bewacher) schon vom dortigen Chef einer speziellen Schule zugewiesen. Die Behörde verfügt bei der staatlichen Anerkennung im wesentlichen auch wie die Schulung und Prüfung ablaufen muss, nach welchen Kriterien bestanden wird und wie die Sachkundebescheinigungen am Ende aussehen müssen. Da es sich um eine waffenrechtliche Erlaubnis handelt, wird man natürlich auch auf Zuverlässigkeit und persönliche Eignung geprüft, bei vielen Behörden auch später mindestens alle drei Jahre gebührenpflichtig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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