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IGNORED

Überlassen an Waffensammler


Intruder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
... es bei der Fachkunde geprüft wird?

Besonders in so netten Sachen wie FN- Kurzwaffen??

Ich schöpfe aus meiner Erfahrung als Beisitzer im Waffenfachkunde-Prüfungsausschuss. Wer das erforderliche Wissensspektrum für das Bestehen der Fachkundeprüfung hat, wird auch mit FN-Kurzwaffen - zumindest in der groben Zuordnung - zurecht kommen. Muss er aber nicht, denn nach den Modellunterschieden und Funktionsprinzipien der FN-Kurzwaffen wird der zukünftige Waffensammler im waffentechnischen und waffengeschichtlichen Fachgespräch befragt werden, wenn er einen Antrag zum Sammeln von Browning-Waffen stellt.

Für den Waffenhändler ist es letztlich eine Existenzfrage, dass er sehr schnell und nachdrücklich lernt, was ihn auf dem geraden Weg der Gesetzestreue hält und sein wirtschaftliches Überleben sichert.

Geschrieben

Im Prinzip ist es recht einfach, als Verkäufer auf der richtigen Seite zu sein.

Grundsätzlich hat der Sammler den Nachweis zu führen, dass die erworbenen oder zu erwerbende Waffe in das auf der roten WBK vermerkten Sammelgebiet passt. So oder ähnlich dürfte dies in fast allen roten WBKs stehen. Dies passt auch zum §34 WaffG, der sagt, dass "Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden" (Abs. 1 S2).

Der Nachweis kann also auch von einem privaten Käufer geführt werden, eine Sachkunde bzgl. eines Sammelgebiets wird nicht gefordert.

Der Verkäufer kann im Kaufvertrag vermerken, dass der Käufer, durch welchen Beleg (Buch, Beschreibung, Bild, ...) auch immer, den Nachweis geführt hat, dass die zu erwerbende Waffe in das Sammelgebiet passt.

Der Kontakt zum jeweiligen Sachbearbeiter ist zwar förderlich, doch ist nicht sichergestellt, dass dieser alle Sammelgebiete und die darunterfallenden Waffen kennt. Hierzu gibt es Stellen im LKA.

Sollte es nun vorkommen, dass ein Sammler eine M16 für seine Sammlung polnischer Kurzwaffen bis 1918 erwirbt, so dürfte der Verkäufer nur für grobe Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden. Hier z.B. über die Jahreszahl und den Bekanntheitsgrad der Waffe. Ok, das mit der M16 war daneben, da Kriegswaffe, aber es wird vielleicht klar, was ich darstellen will.

Geschrieben
.... Der Nachweis kann also auch von einem privaten Käufer geführt werden, eine Sachkunde bzgl. eines Sammelgebiets wird nicht gefordert.

....

so dürfte der Verkäufer nur für grobe Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden....

Deinem zweiten Satz stimme ich zu, es sollte allerdings nicht zu oft vorkommen, dann entstehen Zweifel an der Sachkunde oder an der Zuverlässigkeit des Verkäufers. Im Einzelfall werte ich es noch nicht mal als "grobe" Fahrlässigkeit. Nicht jede Zugehörigkeit einer Waffe zum Sammelziel ist zweifelsfrei. Manche Argumentation erscheint allerdings an den Haaren herbeigezogen. Beispiel: K98k gehört zur Bewaffnung der Bundeswehr, weil vom Wachbataiilon verwendet. Zur Frage, ob der US-30 M1 Carbine zur Wehrmachtsbewaffnung gehört hat, weil er bei deutschen "Einsickergruppen" während der Ardennenoffensive verwendet wurde, wird sicher auch in Zukunft ein Richterspruch erfolgen.

Deinen ersten Satz habe ich nicht verstanden. Der Sammler muss Kenntnisse seines Sammelgebietes haben, das darf aber nicht mit der Waffen-Sachkunde verwechselt werden. Die ist als Basis sowieso erforderlich. Wenn Du mit "Sachkunde bzgl. eines Sammelgebietes" die Sammlerbefähigung gemäß der Rechtsprechung meinst, dann wird diese durch die Rechtsprechung doch gefordert. Bitte jetzt nicht auf mich einprügeln, ich habe dieses Urteil nicht gesprochen - war allerdings dabei vom Gericht bestellter Gutachter. Wer als Mauser-Sammler in der Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht auf die Frage, was das Kürzel byf bedeutet, keine Antwort geben kann, der darf sich nicht wundern, wenn ihm das Gericht die Sammlerbefähigung nicht bestätigt.

Insgesamt ein interessantes Thema.

Geschrieben

Nachdem hier davon geschrieben wurde, wie es im Optimalfall sein solle- insbesondere bezüglich Händlern und Behörden- muß ich ganz klar sagen, daß diese Optimalfälle seltenst sind.

Während meines gesamten Sammlerdaseins kommen mir eigentlich ständig und haufenweise haarsträubendste Einträge und Aussagen sowohl von Händlern, als auch von Behörden unter die beweisen, daß man gerade in diesem Kreisen alles andere als sachkundig bezüglich Herstellern, Herstellungsjahren und Zuordnung von Waffen (in meinem Fall ein sehr geläufiges Sammelgebiet) zu Sammelthemen ist. Wenn ein jahrzehntelanger, renommierter Händler mich anruft und sagt, er habe eine Mauser 08, Hersteller DWM und selbiger Händler mir dann weiterhin eine P38, Hersteller Walther, die aber mit byf eindeutig als Hersteller Mauser gestempelt ist anbietet und Behörden eindeutig schon von der Bezeichnung her zuzuordnende Waffen nicht als zum Sammelgebiet gehörend anerkennen wollen oder gar (auch den Fall hatte ich selbst) eine Waffe trotz vorheriger, eindeutigster Beschreibung selbst von Details durch mich mit komplett anderem, nie für diese Waffe zuständigen Hersteller, falschem Buchstabensuffix (da hats dann "nur" am richtigen Lesen gefehlt!) und sonstigem Humbug in einem sogenannten "Gutachten" beschrieben wird, welches von einer Behörde für eine andere Behörde erstellt wurde, dann ist das derart was von peinlich, da weiß man gar nicht wie man reagieren soll! Hätte mir der SB im genannten Fall das "Gutachten" überlassen oder kopiert, wäre es postwendend an DWJ und Visier rausgegangen!

Von eigenartigen Waffeneinträgen wie "Kaliber vermutlich 8mm" (tatsächlich bei einer 08 so dringestanden!!) über diverse falsche Hersteller (teils mit erfindungsreichen Wortschöpfungen) und Waffennummern bis hin zum kompletten Falscheintrag habe ich so viel gesehen, daß von einer Sachkunde von Händlern oder Behörden eher nicht auszugehen ist für den Fall, daß ältere Waffen die nicht im aktuellen Katalog stehen gehandelt werden. Natürlich gibt es Händler und Behördenvertreter, die sich wirklich sehr gut auskennen und uns auch Tips geben können. Selten, darüber darf man sich dann wirklich freuen.

Das ist die Regel, obwohl die Regel eigentlich so sein sollte, wie Herr Seel das darstellt.

Der Sammler hat sein Sammelthema und die Zugehörigkeit von Waffen zu kennen. Wenn mal eine Waffe sich nicht zuordnen läßt, muß er halt recherchieren.

Geschrieben
Ich schöpfe aus meiner Erfahrung als Beisitzer im Waffenfachkunde-Prüfungsausschuss. Wer das erforderliche Wissensspektrum für das Bestehen der Fachkundeprüfung hat, wird auch mit FN-Kurzwaffen - zumindest in der groben Zuordnung - zurecht kommen.

Bei den meisten Prüfungen zur Fachkunde wird auf das Durchfallen geprüft.

Man kann auch vom Prüfling einen rechnerischen Nachweis über die Haltbarkeit eines Purdy Verschlusses verlangen,

oder wie wird der Rückspung bei einer Hagn Blockbüchse erreicht?

Was da so von einem Prüfling alles verlangt wird, das kann mancher Prüfer nicht beantworten.

Schnuffi

Geschrieben
Bei den meisten Prüfungen zur Fachkunde wird auf das Durchfallen geprüft.

Schnuffi

Woher willst Du das denn wissen?

In Rheinland-Pfalz jedenfalls ist die Obere Waffenbehörde top i.O. !

Das mußte einfach mal gesagt werden!

Mattes

Geschrieben
Woher willst Du das denn wissen?

Weil mir einige Prüflinge über die Fragen der Prüfungskommision berichtet haben.

Und wieviele der nicht bestanden Prüfungen sie schon hinter sich haben.

Schnuffi

Geschrieben
Bei den meisten Prüfungen zur Fachkunde wird auf das Durchfallen geprüft....

Zur Erläuterung: Die Waffenfachkundeprüfung findet bei der Industrie- und Handelskammer statt. Dabei kann ein Mitglied des Prüfungsausschusses Mitarbeiter einer Waffenbehörde sein, muss aber nicht.

Es wird nicht „auf Durchfallen geprüft“, sondern es wird geprüft, ob das notwendige Wissen vorhanden ist. Ein Beispiel: Auf dem Tisch liegt neben einem Gesamtquerschnitt aller Waffen ein deutsches Infanteriegewehr M 1871/84 sowie ein schwedisches Infanteriegewehr System Mauser. Der Prüfling wird mit Hinweis auf diese beiden Waffen gefragt: „Was haben wir denn hier liegen“. Antwort: „Ach, die Karabiner“. Frage des Prüfers: „Wirklich Karabiner?“. Antwort: „Ja, Militärkarabiner“. Dass dann der Prüfer fragt, worin der Unterschied zwischen Karabiner und Gewehr liegt, ist keine unangemessene Frage und blieb vom Prüfling unbeantwortet.

Das Problem erinnert mich etwas an meine lange zurückliegende Studienzeit. Da wurde im Audimax langatmig diskutiert, wie man zu seinem Schein kommt. Nach verschiedenen Vorschlägen rief ein Maschinenbaustudent in die Menge: „Wie wär’s mit lernen?“

So auch in der Waffenfachkundeprüfung. Der Umfang des Wissens entspricht einer Lehre als Büchsenmacher. Das ist nun mal eine ganze Menge Stoff und verlangt auch sichere Kenntnis der „Hardware“. Oft fehlt es an elementaren Kenntnisse, z.B. der Fertigkeit, einen 98er Verschluss auseinander/zusammen zu bauen. Der Prüfungsausschussvorsitzende meines Bundeslandes sagt in solchen Fällen sehr betont: „Das ist Rucksackwissen“.

Schönes Wochenende!

Geschrieben
Weil mir einige Prüflinge über die Fragen der Prüfungskommision berichtet haben.

Tut mir leid, aber da isses wieder:

"... mir ist zu Ohren gekommen, berichtet worden", "habe von jemandem gehört",

Und wieviele der nicht bestanden Prüfungen sie schon hinter sich haben.

Was sollen jenige denn anders sagen oder behaupten?

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