Michael_He Posted March 31, 2010 Share Posted March 31, 2010 Eine meiner geliebten China Taschenlampen verabschiedet sich in naher Zukunft. Dafür wollte ich Ersatz beschaffen und habe auch was schönes gefunden. Dummerweise gibt es diese Lampe gibt es nur im Set mit nur Kabelschalter oder im Set mit Akku, Kabelschalter und Ladegerät. Laut dem BKA Bescheid ist es ja nur ein verbotener Gegenstand wenn alle 3 Teile zusammenkommen. Lampe,Schalter und Montage. Wie wird das im "wahren" Leben gehandhabt bzw. riskiert man Ärger damit ? Ich würde die Lampe gerne haben , auch gerne das Set mit Lader + Akku aber will auch nicht mit dem Zoll diskutieren oder gar wegen Leuten die das anders auslegen erstmal Ärger bekommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rodney Posted March 31, 2010 Share Posted March 31, 2010 WaffG, Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)Waffenliste Abschnitt 1: Verbotene Waffen Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: [...] 1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren); [...] Der Kabelschalter wird also nur zum Problem, wenn Du ihn bebutzt um die Lampe an die Waffe zu tüteln. (BTW: Auch zu den Lampensets hat sich das BKA inzwischen geäußert - kein Problem für die Sets mit Universalhalterungen mit denen man eine Lampe ans Fahrrad bauen kann. Eine Lampe mit Befestigungseinrichtung für Waffen-Rails wäre dann aber sicher wieder problematisch.) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michael_He Posted April 1, 2010 Author Share Posted April 1, 2010 Ich hoffe nur das wird auch tatsächlich so umgesetzt und ist allen (inkl. aller Zöllner bekannt). Dummerweise gibt es nämlich nur die Lampe komplett einzeln oder im Set mit Akku, Lader , dann aber auch Schalter. Und ich möchte nicht mich hier in D nach einem Akku Typ 18650 machen, den habe ich hier nämlich noch nie gesehen. CR123 Akkus sidn ja schon schwierig und teuer. Habe aber auch keine Lust wegen dem Mist Besuch zu bekommen..... Normalerweise ist die Regelung, gerade durch den BKA Bescheid ja klar, aber....... Der Zoll schlägt ja auch manchmal bei Wiederladezubehör aus USA Alarm.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
ChristianS Posted April 1, 2010 Share Posted April 1, 2010 .. Musste auch mal zum Zoll Wegen eines Messers und eines Drehzahlregelreglers für Computerlüfter zu 1,80 Euro . So wie er mich und das 12mm grosse Teil prüfend anschaute,rechnete ich , jeden Moment mit meiner Verhaftung! ... Im Zweifelfall gegen den Käufer B) Link to comment Share on other sites More sharing options...
SeinePestilenz Posted April 1, 2010 Share Posted April 1, 2010 Ich hoffe nur das wird auch tatsächlich so umgesetzt und ist allen (inkl. aller Zöllner bekannt). Rechne beim Zoll damit, dass Du im worst case einen Beamten vor Dir hat, der keinen blassen Dunst vom Waffenrecht hat. Was bedeutet, dass hier durchaus Situationen entsehen können, bei denen man Dir sofort Verbotenes unterstellt. Ist aber kein grund zur Panik: Es ist dann einfach ein breites Kreuz und Dursetzungsvermögen in Verbindung mit einer möglichst nüchternen Gelassenheit gefragt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rodney Posted April 2, 2010 Share Posted April 2, 2010 Ich sehe irgendwie Euer Problem nicht. Verboten sind Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren). Es geht also um Geräte die dazu geeignet sind an Waffen montiert zu werden. Von einer Montagevorrichtung ist in Deinen Aussagen aber gar nicht die Rede, nur vom Kabelschalter. Wenn es für die Lampe keine Waffenmontage gibt, dann kann sie auch nicht verboten sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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