wuuzi Posted March 6, 2010 Share Posted March 6, 2010 hallo! Wollte mal nachfragen was genau ein flobert ist,kaliber?? Ist es in österreich frei ab 18? Wie ist die schußenergie zb? Fragen über fragen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Reimemonster Posted March 6, 2010 Share Posted March 6, 2010 http://de.wikipedia.org/wiki/Flobert-Waffen Zweites Ergebnis auf Google bei der Suche nach "Flobert". Weiterhin kommt man sofort zur Erkenntnis, dass Flobert auch eine 6mm Platzpatrone beschreibt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
karl22 Posted March 6, 2010 Share Posted March 6, 2010 http://de.wikipedia.org/wiki/Flobert-WaffenZweites Ergebnis auf Google bei der Suche nach "Flobert". Weiterhin kommt man sofort zur Erkenntnis, dass Flobert auch eine 6mm Platzpatrone beschreibt. Unter Flobert versteht man allerdings auch Mehrladerwaffen in den Kalibern 6 und 9 mm glatt. Möglich, dass das die Frage im zusammenhang mit der WBK war. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Martin Gritsch Posted March 6, 2010 Share Posted March 6, 2010 Wollte mal nachfragen was genau ein flobert ist,kaliber??Ist es in österreich frei ab 18? Wie ist die schußenergie zb? Fragen über fragen... flobert ist randzünder in 6 oder 9mm mt glattem lauf. glatter lauf = kategorie D, ab 18 frei ohne weiteres. schußenergie ähnlich .22kurz oft wird unter "flobert" aber auch umgangssprachlich fälschlich das "normale" kleinkaliber (.22lr) verstanden, das wäre mit gezogenem lauf, somit Kat. C = ab 18, meldepflichtig. lg martin Link to comment Share on other sites More sharing options...
Promo Posted March 7, 2010 Share Posted March 7, 2010 Die Frage ob eine Waffe genehmigungspflichtig oder "frei" ist hängt nicht vom Kaliber ab (da oft auch Waffen als "Flobert" bezeichnet werden)! Sollte mit der Ausgansfrage die beiden Flobert-Kaliber (unabhängig von irgendeiner Waffe) verstanden worden sein, so sind diese frei ab 18 Jahren erwerbbar. Gruß Georg Link to comment Share on other sites More sharing options...
abo Posted March 8, 2010 Share Posted March 8, 2010 hallo wie schon oben geschrieben: wenn es ein "echtes" flobert gewehr ist (also glatter lauf ohne zuege) dann kann man das ding nach wie vor wie eine wurstsemmel (ver)kaufen, einzig ein altersnachweis muss her. ist frei ab 18 jahren. wenn es ein .22iger KK gewehr ist zu dem alle dort wo es herkommt schon aus gewohnheit immer "flobert" gesagt haben dann hat es ja einen gezogenen lauf. es kann dann privat ebenfalls an jeden ab 18 jahren verkauft werden. derjenige ist aber verpflichtet innerhalb von vier wochen bei einem beliebigen buechsenmacher eine meldung nach §30 WaffG zu machen in der er das gewehr auf sich anmeldet. der VERkaeufer hat aber keinerlei pflichten bei einem solchen verkauf. sollte das "flobert" jedoch ein selbstlader sein (auch das kommt vor, es stehen auf oesterreichs bauernhoefen sicher noch jede menge "flobertgewehre" rum die eigentlich KK halbautomaten sind - die waren bis vor einiger zeit noch nikcht meldepflichtig) dann wird es blutig. denn alle selbstlader sind immer kat. B, damit WBK pflichtig, genehmigungspflichtig usw hinweis: die ganzen bestimmungen aendern sich am sommer 2010 durch die unselige EU richtline lg g Link to comment Share on other sites More sharing options...
wuuzi Posted March 16, 2010 Author Share Posted March 16, 2010 Hallo! Danke für die antworten! Im grunde geht es um einen Revolver in Flobert kaliber,kein gewehr und auch kein halbautomat. Aber als Faustfeuerwaffe denke ich ist das teil wieder wbk pflichtig obwohl nur flobert,richtig? grüße Wuuzi Link to comment Share on other sites More sharing options...
Golden_Colt Posted March 18, 2010 Share Posted March 18, 2010 richtig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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