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IGNORED

Flobert wbk nötig in Österreich?


wuuzi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo!

Wollte mal nachfragen was genau ein flobert ist,kaliber??

Ist es in österreich frei ab 18?

Wie ist die schußenergie zb?

Fragen über fragen... :rolleyes:

Geschrieben
  wuuzi schrieb:
Wollte mal nachfragen was genau ein flobert ist,kaliber??

Ist es in österreich frei ab 18?

Wie ist die schußenergie zb?

Fragen über fragen... :rolleyes:

flobert ist randzünder in 6 oder 9mm mt glattem lauf. glatter lauf = kategorie D, ab 18 frei ohne weiteres. schußenergie ähnlich .22kurz

oft wird unter "flobert" aber auch umgangssprachlich fälschlich das "normale" kleinkaliber (.22lr) verstanden, das wäre mit gezogenem lauf, somit Kat. C = ab 18, meldepflichtig.

lg

martin

Geschrieben

Die Frage ob eine Waffe genehmigungspflichtig oder "frei" ist hängt nicht vom Kaliber ab (da oft auch Waffen als "Flobert" bezeichnet werden)!

Sollte mit der Ausgansfrage die beiden Flobert-Kaliber (unabhängig von irgendeiner Waffe) verstanden worden sein, so sind diese frei ab 18 Jahren erwerbbar.

Gruß Georg

Geschrieben

hallo

wie schon oben geschrieben:

wenn es ein "echtes" flobert gewehr ist (also glatter lauf ohne zuege) dann kann man das ding nach wie vor wie eine wurstsemmel (ver)kaufen, einzig ein altersnachweis muss her. ist frei ab 18 jahren.

wenn es ein .22iger KK gewehr ist zu dem alle dort wo es herkommt schon aus gewohnheit immer "flobert" gesagt haben dann hat es ja einen gezogenen lauf. es kann dann privat ebenfalls an jeden ab 18 jahren verkauft werden. derjenige ist aber verpflichtet innerhalb von vier wochen bei einem beliebigen buechsenmacher eine meldung nach §30 WaffG zu machen in der er das gewehr auf sich anmeldet. der VERkaeufer hat aber keinerlei pflichten bei einem solchen verkauf.

sollte das "flobert" jedoch ein selbstlader sein (auch das kommt vor, es stehen auf oesterreichs bauernhoefen sicher noch jede menge "flobertgewehre" rum die eigentlich KK halbautomaten sind - die waren bis vor einiger zeit noch nikcht meldepflichtig) dann wird es blutig.

denn alle selbstlader sind immer kat. B, damit WBK pflichtig, genehmigungspflichtig usw

hinweis:

die ganzen bestimmungen aendern sich am sommer 2010 durch die unselige EU richtline

lg

g

Geschrieben

Hallo!

Danke für die antworten!

Im grunde geht es um einen Revolver in Flobert kaliber,kein gewehr und auch kein halbautomat.

Aber als Faustfeuerwaffe denke ich ist das teil wieder wbk pflichtig obwohl nur flobert,richtig?

grüße Wuuzi

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