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Versicherungsreklame und § 42a WaffG


Mausebaer

Empfohlene Beiträge

Was wird, wenn einer tatsächlich einen Hirschfänger, statt eines Nickers führt? :huh:

"Normales" Führen verboten!

Bei Traditionsveranstaltungen gibt es Ausnahmegenehmigungen.

Harlekin

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Ui, a Preiß!

Wer so daher kimmt, der wiard's nötig hom.

König Ludwig, na ja, dem wir verdanken, dass wir zwar ein paar Schlösser haben, deren Baukosten sich zwar schon amortisiert haben, doch dazu geführt haben, dass Bayern mit Preußen unterging (1918 und 1945). Vielleicht wären wir ja sonst mit Tirol und Südtirol zusammen ...... :00000733:

Die prägende Gestalt in diesem Zeitalter war seine königliche Hoheit, der Prinzregent!

Wer einen Nicker mit einem Hirschfänger verwechselt, nun der trägt die Kurze oder Lange auch nur auf'd Wies'n.

Was mir lieb ist, meine Kinder und unsere bairische Art (leben und leben lassen), was mir teuer ist, meine Kinder, der Schießsport und meine Waffensammlung.

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