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IGNORED

Kann ich mit meiner Waffe in die USA?


MichaelKi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich hätte echt mal Lust, mit meiner umgebauten Remington 700 zum Long Range schießen in die USA zu reisen. Noch habe ich kein konkretes Ziel, wo es genau hingehen soll.

Nun scheinen die Voraussetzungen und Regelungen von Bundesstaat zu Bundesstaat teils sehr unterschiedlich zu sein. Gibt es trotzdem irgend etwas was allgemein zu beachten ist? Wenn die Mitnahme einer Waffe grundsätzlich möglich ist, würde ich Kontakt zu einem Verein aufbauen um an eine Einladung zu kommen.

Kennt sich hier jemand mit der Vorgehensweise aus?

Gruß,

Michael

Geschrieben

Geht es Dir um das Longrange-Schießen, oder um das Schießen in den USA?

Weil wenn Du nur Longrange-Schießen willst, kannst Du das auch hier.

In Weißwasser gibt es eine entsprechende Bahn.

Gibste dann das gesparte Geld für Muni aus, haste mehr von... :rolleyes:

Geschrieben

Ich nutze in Deutschland und im angrenzenden Europa schon einige Möglichkeiten zum Long Range schießen. Mir geht es einfach auch mal darum unter anderen Bedingungen zu schießen (freie Fläche, Wüste, Gebirge, große Hitze........) und da gibt es in den USA halt einige Möglichkeiten.

Geschrieben

Hab vor gut einem Jahr schonmal was dazu geschrieben und eine gute Vorgehensweise beschrieben.

Am einfachsten ist folgendes....

- online US-Jagdschein Bundesstaat Alaska erwerben. Geht alles online, ca.20$

- temporäre Ausfuhrgenehmigung beim BAFA beantragen

- Einfuhrgenehmigung beim BATF beantragen

- ca.6 Wochen Zeit einreichen

Hier einige links:

http://www.admin.adfg.state.ak.us/license/

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...;hl=einfuhr+usa

Falls Du beim BATF nicht fündig wirst, schreib mir eine PM, ich hab ggf.noch Formulare hier.

Nimm gleich noch eine Kurzwaffe mit und mach einen Kurs, die Einfuhrbeschränkung auf 10er Magazine gilt nicht mehr!

Geschrieben

USA mit Waffen ist kein Thema, ich fliege Ende Februar zum vierten Mal damit rüber.

  • Du brauchst zuerst eine Einladung zum Schießen, das geht über einen Wettkampf oder eine andere Veranstaltung.
  • Damit beantragst Du bei der ATF (Bureo for Alcohol Tobacco and Firearms) eine Einfuhrgenehmigung in die USA.
  • Du meldest Deiner Fluggesellschaft den Transport von Waffen im Waffenkoffer.
  • Sinnvoll ist noch eine Bescheinigung vom deutsche Zoll, daß die Waffen bereits in Deutschland registriert sind.

Und das war's...

Viele Grüße

Olli

Geschrieben
Hab vor gut einem Jahr schonmal was dazu geschrieben und eine gute Vorgehensweise beschrieben.

Am einfachsten ist folgendes....

- online US-Jagdschein Bundesstaat Alaska erwerben. Geht alles online, ca.20$

- temporäre Ausfuhrgenehmigung beim BAFA beantragen

- Einfuhrgenehmigung beim BATF beantragen

- ca.6 Wochen Zeit einreichen

1+ war zwar der Meinung, der Jagtschein kostet mehr aber ansonsten funktioniert das wohl Reibungslos

Geschrieben
* Sinnvoll ist noch eine Bescheinigung vom deutsche Zoll, daß die Waffen bereits in Deutschland registriert sind.

sinnvoll und war mal kostenlos! kostet aber inzwischen geld... :icon13:

obwohl man das ja eigentlich schon anhand seiner wbk belegen kann!!! <_<

Geschrieben
obwohl man das ja eigentlich schon anhand seiner wbk belegen kann!!! <_<

Das hab ich auch mal gedacht!

Aber, es ist durchaus möglich eine Waffe (bzw. deren Seriennummer) in der WBK stehen zu haben die noch in den USA ist..!

Und da macht die Zollbescheinigung durchaus Sinn!

Viele Grüße

Olli

Geschrieben
sinnvoll und war mal kostenlos! kostet aber inzwischen geld... :icon13:

obwohl man das ja eigentlich schon anhand seiner wbk belegen kann!!! <_<

Ein Informationsblatt INf3 zum Nachweis der Rückwareneingeschaft ist üblich. Die Ausstellung durch das zuständige Binnenzollamt kostenlos.

Für eine vorübergehende Ausfuhr gibt es in §19 AWV eine Ausnahme von der Ausfuhrgenehmigungspflicht nach dem Außenwirtschaftsrecht.

Geschrieben

ich hab auch so nen wisch vor zig jahren für meine jagdwaffen besorgt, hat damals nix gekostet.

ein bekannter hat das dann ein par jahre später auch gemacht, hat geld gekostet!

das ergebnis auf dem rückflug von ner jagdreise im flughafen frankfurt:

zöllner:" watt soll ich denn damit, seh doch anhand ihrer wbk das das ihre ist! ist doch mit datum von der behörde abgestempelt!!!"

so und jetzt kommst du...

Geschrieben

Die Nämlichkeitsbescheigung durch den deutschen Zoll ist eines der wichtigsten Papiere auf die man auf keinen Fall verzichten sollte. Sie ist übrigens nicht nur bei der Wiedereinreise wichtig sondern kann auch im Reiseland gute Dienste leisten (wie ich aus eigener Erfahrung weiß). Normalerweise ist die Bescheinigung kostenlos, gilt für alle Länder und ist zeitlich unbeschränkt.

Eine Ausfuhrgenehmigung wurde bisher noch nie verlangt und daher von mir auch noch nie beantragt.

Die Genehmigung durch das BATF erfolgt z.Z. sehr schnell, d.h. innerhalb 2 Wochen kann man mit dem Rückfax rechnen.

Geschrieben
so und jetzt kommst du...

Wie ich schon oben geschrieben habe, es ist möglich eine Waffe in der WBK stehen zu haben und eben diese Waffe befindet sich noch im Ausland..!

Ein Beispiel:

Die bestellt in Amiland einen Revolver über einen deutschsprachigen Exporteur.

Die Exportgenehmigung und Lieferung zieht sich unerwarteter Weise nach hinten. Weil aber Dein Voreintrag abzulaufen droht, bittest Du den Exporteur um die Seriennummer der Waffe und läßt diese in die WBK eintragen.

Damit ist Deine Waffe in der WBK eingetragen aber unverzollt..!

Und jetzt wieder Du...

Viele Grüße

Olli

Geschrieben

na das ist doch was ganz anderes als hier gefragt wurde!

hier ging es darum eine waffe die in d schon existiert hat mit in den urlaub zu nehmen.

ob als sportschütze oder jäger ist ja hierbei ersteinmal egal.

wenn deine waffe am zoll aufschlägt, kommt die da ja MIT export/import bescheinigung an (ausserdem reist du ja nicht mit der waffe wieder ein, sondern die kommt allein) aus der hervorgeht, dass die waffe noch nie in d war (selbst wenn sie nun schon in deiner wbk drin steht!) und somit zoll und einfuhr/umsatzsteuer fällig wird!

Geschrieben

Die Genehmigung des BAFA brauchte ich, weil ich berufsbedingt auf unbestimmte Zeit in den USA war.

Bei der Rückreise nach Deutschland konnten die Zollbeamten mit keiner meiner Unterlagen etwas anfangen, da sie z.B.nach eigener Aussage noch nie eine WBK gesehen haben. Man hat mich aber problemlos und freundlich einreisen lassen....das muss aber nicht überall so sein.

Geschrieben
Nein woher soll der Zoll wissen, daß Du die Waffe nicht direkt vom Händler in den USA abgeholt hast?

das mag vielleicht vorkommen wenn die waffe gerade erst vor der reise in die wbk eingetragen wurde!

ist die waffe aber schon jahre in meinem besitz, sollte diese vermutung doch eher nicht aufkommen!

Geschrieben

Naja, soweit ich weiß bist Du als Einreisender in der Beweispflicht..!

Aber Du hast natürlich trotzden recht, im Grunde ist das Formular Dünnpfiff, nur manchmal macht es Sinn so'n Ding zu haben..!

Geschrieben
nur manchmal macht es Sinn so'n Ding zu haben..!

da hast du natürlich recht!!!

deshalb verstehe ich nicht warum man nicht solch einen wisch bei der ausreise aus d einfach direkt beim zoll ausgestellt bekommt!!! das dauert ja nu nicht die welt!!!

Geschrieben

Ich habe meine Frage am Montag auch mal an die US Botschaft in Berlin gesendet un folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr ****,

vielen Dank fuer Ihre E-Mail.

Sie muessten sich mit Ihrer Frage an das Bureau of Alcohol, Tobacco and Firearms (ATF) wenden, das für die Einfuhr von Waffen zustaendig ist:

Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives

Office of Public and Governmental Affairs

99 New York Avenue, NE, Room 5S 144

Washington, DC 20226 USA

http://www.atf.gov/

http://www.atf.gov/contact/

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgenden Internetseiten:

< http://german.germany.usembassy.gov/german.../faqs/zoll.html > (s. auch Kontaktinformation für die US-Zollbehörde in Deutschland) < http://www.customs.gov/xp/cgov/travel/ > US-Zollbehoerde < http://help.customs.gov/cgi-bin/customs.cf...ser/std_alp.php > -

Suchfunktion auf Website von U.S. Customs: geben Sie unter Select Either by Word Search ein: bring in firearm

Sie sollten die Frage selbst eingeben, da Sie themenbezogene Fragen und Antworten erhalten.

Bringing a firearm to the U.S. for hunting purposes

Question

What is required to bring a firearm to the U.S. for SPORTING purposes?

Answer

Prior to February 19, 2002, foreigners visiting the United States could bring a gun into the U.S. for hunting and sporting purposes without obtaining a permit from the Bureau of Alcohol Tobacco & Firearms (ATF), provided they satisfy the CBP Officers' examination. However, effective February 19, 2002, ATF will enforce a temporary rule that will require foreign visitors entering the U.S. with firearms to obtain a federal permit through ATF in advance of their arrival. This temporary rule is expected to be in effect until a final rule is adopted. The rule also forbids certain foreign visitors, workers and students from buying guns and ammunition in the U.S. The new rule does not apply to diplomats, foreign law enforcement officials and visiting dignitaries designated by the State Department.

You will need to obtain ATF Form 6 NIA from the ATF at www.atf.gov or call (304) 616-4550. You will also be required to obtain a license from any state in the U.S. where you intend to hunt. Also for faster service please fax the permit ATF Form 6 NIA-5330-3D application to 304-616-4554 and it takes about 3-4 weeks to get it back.

Visumsfragen

< http://german.germany.usembassy.gov/german...visa/index.html > - Einreisebestimmungen

Transportation Security Administration

< http://www.tsa.gov/travelers/airtravel/index.shtm> - Hinweise fuer Flugreisende (Sie muessten sich ausserdem an Ihre Fluggesellschaft wenden)

Mit freundlichen Gruessen

Public Correspondence Office

Abteilung f. oeffentliche Angelegenheiten Amerikanische Botschaft

Pariser Platz 2

10117 Berlin

http://germany.usembassy.gov/

Die Aussage der Botschaft deckt sich mit den meisten Beiträgen hier im Forum. Ich fange dann mal an zu planen......

Geschrieben
ich hab auch so nen wisch vor zig jahren für meine jagdwaffen besorgt, hat damals nix gekostet.

ein bekannter hat das dann ein par jahre später auch gemacht, hat geld gekostet!

das ergebnis auf dem rückflug von ner jagdreise im flughafen frankfurt:

zöllner:" watt soll ich denn damit, seh doch anhand ihrer wbk das das ihre ist! ist doch mit datum von der behörde abgestempelt!!!"

so und jetzt kommst du...

Glaube ich dir alles gerne. Nur persönlich erlebte oder gehörte Einzellfälle als allgemein gültig darzustellen ist unglücklich.

Für die Ausstellung kommt eine Kostenerhebung für Schreibauslagen in Betracht. Da nach der Zollkostenverordnung Kosten bis zu einer Höhe von fünf Euro nicht erhoben werden dürfte die Austellung überwiegend kostenlos sein.

Und die waffenrechtlichen Dokumente alleine reichen nach Erlasslage als Rückwarennachweis eben nicht aus. Somit ist ein Inf3 auf jeden Fall die sicherste Variante. Aber das ist ja sowieso der allgemeine Tenor der Beiträge hier

Geschrieben
ich hab auch so nen wisch vor zig jahren für meine jagdwaffen besorgt, ...

zöllner:" watt soll ich denn damit, seh doch anhand ihrer wbk das das ihre ist! ist doch mit datum von der behörde abgestempelt!!!"

so und jetzt kommst du...

Ja, die guten alten Zeiten. Wer träumt da nicht noch davon...

Sagte neulich einer, die KK hab ich doch beim Quelle-Versand gekauft und jetzt brauch ich einen "Waffenschein" dafür - das kann nicht sein... wie, das Waffengesetz hat sich geändert ... da hat Quelle aber nichts davon gesagt... ach, Quelle gibt auch nicht mehr ... na dann ...

Gruss

SWJ

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