RoHi Posted February 7, 2010 Share Posted February 7, 2010 Hallo an Alle, ich hab da mal ein kleines Problem und hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Ein Arbeitskollege von mir würde gern unserem Verein beitreten. Normal ja kein Problem nur wie verhält es sich, da er ein Niederländer ist, mit den waffenrechtlichen Erlaubnissen? Das er keine deutsche WBK beantragen kann ist klar. Kennt jemand sich da aus, was er wo beantragen muß um sich irgendwann mal eine eigene Waffe zu kaufen? Oder kennt jemand ein paar Links, wo ich mich mal einlesen könnte? Er war schon einige Male probeschießen bei uns und auch in niederländischen Vereinen. In NL hat es ihm gar nicht gefallen und bei uns war er direkt Feuer und Flamme. Es wär schön, wenn mir jemand ein paar Infos geben könnte. Vielen dank im Vorraus... Ronny Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest solideogloria Posted February 7, 2010 Share Posted February 7, 2010 Wo ist denn sein Wohnsitz? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockpilot Posted February 7, 2010 Share Posted February 7, 2010 Es wär schön, wenn mir jemand ein paar Infos geben könnte.Vielen dank im Vorraus... Ronny Mitglied kann er bei Euch problemlos werden. Hat er sich schon mit den niederländischen Behörden in Verbindung gesetzt um zu erfahren ob die Mitgliedschaft in einem deutschen Verein Grundlage für den Waffenerwerb in den Niederlanden sein kann? M.W. haben die Holländer ein ähnliches Bedürfnisprinzip wie wir und ich kann mir gut vorstellen, daß die auch einen Verein in Holland voraussetzen. Mit den eigenen Waffen dann zu pendeln sollte prinzipiell nicht das Problem sein. Dafür gibt es im Zweifel den EFP. Aber das sollte im Detail auch geklärt werden. EDIT Ich gehe jetzt mal davon aus, daß er seinen Wohnsitz in Holland hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schießsportler Posted February 7, 2010 Share Posted February 7, 2010 Hier geht es um ein ähnlich (nicht gleich!) gelagertes Problem http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=385502 Vielleicht auch mal mit dem Nutzer "Holländer" Verbindung aufnehmen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted February 7, 2010 Share Posted February 7, 2010 Wenn er Inländer ist, ist er Inländer. Es könnte nur wegen §4 Abs. 2 WaffG noch Extra-Ärger geben. Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
RoHi Posted February 7, 2010 Author Share Posted February 7, 2010 Ja natürlich hat er seinen Wohnsitz in Holland (mein Fehler). Bei welchen Behörden in NL muß er sich denn schlau machen? Er ist mich immer am löchern (mündlich ) wo er sich denn schlau machen muß und bis jetzt hab ich selbst noch nichts rausgefunden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest solideogloria Posted February 7, 2010 Share Posted February 7, 2010 Dann sieht es etwas schlechter aus. Eine Vereinsmitgliedschaft ist natürlich möglich und er wird bestimmt schnell und problemlos eine Verbringungserlaubnis bekommen, aber so wie ich Behörden kenne wird er diese wohl jedesmal benötigen, wenn er eine Waffe von und nach Deutschland bringt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockpilot Posted February 7, 2010 Share Posted February 7, 2010 Ja natürlich hat er seinen Wohnsitz in Holland (mein Fehler). Bei welchen Behörden in NL muß er sich denn schlau machen? Evtl. gibt es da sowas wie ein Rathaus oder Ordnungsamt? Ggfs. soll er mal einen freundlichen Polizisten fragen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
HangMan69 Posted February 7, 2010 Share Posted February 7, 2010 Die Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen oder Schießen kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht seit mindestens fünf Jahren im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat. hab ich auch schon mal gesagt und bin damit belehrt worden, dass dies nicht für eu-mitglieder gilt... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lady Elisabeth Posted February 7, 2010 Share Posted February 7, 2010 kann euch nur den tipp geben fragt mal die ghostriders aus stein (holland direkt über die grenze von aachen aus) super nette leute, die müssen das alles genau wissen, da sie auch viel in DE sind.... der president ist Jan.... finde auf die schnelle seine nummer nicht, finde sie aber bestimmt gleich bei bedarf ne PN schicken... Gruß Elli Link to comment Share on other sites More sharing options...
Krümelmonster Posted February 7, 2010 Share Posted February 7, 2010 der Kollege soll mal auf der Internetseite www.joops.nl unter den Links auf die Seite der Polizei gehen. Da müsste alles erklährt werden bzw eine Kontaktperson angegeben sein. In Verbindung mit der Internationalen WBK sollte das alles kein Problem sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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