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IGNORED

Anzahl LW auf grüner WBK


alitta

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Bin Sportschütze und habe auf meiner WBK 3 LW eingetragen. 2 LW im Rahmen der Erbfolge ( 1 Schrotflinte 1 Wehrsportkarabiner 22 lfb) 1 Steyr SSG 69. Ich habe die Absicht mir einen Halbautomaten im Kal 308 zuzulegen. Meine Frage nun an die Spezialisten. welchen Behördenaufwand muß ich nun betreiben, um mir eine weitere Waffe zuzulegen ?

Hoffe auf Info

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Hallo alitta,

die Repetier- oder Einzelladerlangwaffen spielen eigentlich auf der grünen WBK eine untergeordnete Rolle,

zum Grundkoningent gehören auf die grüne 2 KW und 3 Halbautamaten LW. Für Deine anderen LW wäre es

von Vorteil eine gelbe WBK zu beantragen. Aber immer 2/6 Regel beachten.

Gruß D.S.

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Erst mal willkommen hier im WO-Forum.

Um eine 4. LW auf die Grüne zu bekommen, müsstest du ein Bedürfnis nachweisen.

Das geschähe zum Beispiel mit Wettkämpfen.

ABER: Wenn ich das richtig sehe, haben alle drei bisherigen Kurzwaffen "nichts auf der Grünen zu suchen" (Bitte um Korrektur falls falsch :) )

Auf die Grüne kommen eigentlich nur Halbautomaten bei den Langwaffen.

Die besagten Waffen: Repetierer, LW mit glatten Läufen wie deine Schotflinte, kommen auf die gelbe WBK - und zwar ohne Voreintrag und in

unbegrenzter Anzahl!

Am besten du sprichst mal mit deinem zuständigen Sachbearbeiter und klärst ein Umschreiben der Waffen (oder einem Teil der Waffen) auf

eine gelbe WBK. Ich gehe davon aus - da du ja eine grüne hast - dass alle Erforderlichkeiten dafür gegeben sind.

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Bin Sportschütze und habe auf meiner WBK 3 LW eingetragen. 2 LW im Rahmen der Erbfolge ( 1 Schrotflinte 1 Wehrsportkarabiner 22 lfb) 1 Steyr SSG 69. Ich habe die Absicht mir einen Halbautomaten im Kal 308 zuzulegen. Meine Frage nun an die Spezialisten. welchen Behördenaufwand muß ich nun betreiben, um mir eine weitere Waffe zuzulegen ?

Hoffe auf Info

Hallo alitta,

die eingetragenen LW sind für die Beantragung des Halbautomaten kein Problem.

Die könnten auch auf der gelben stehen. Das Einzige was Du beachten mußt ist,

das Du nur 2 Waffen innerhalb von 6 Monaten beantragen b.z.w. eintragen lassen

darfst.

Gruß D.S.

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Bin Sportschütze und habe ..die Absicht mir einen Halbautomaten im Kal 308 zuzulegen. Meine Frage nun an die Spezialisten. welchen Behördenaufwand muß ich nun betreiben, um mir eine weitere Waffe zuzulegen ? offe auf Info

Hallo alitta,

Falls du aktiver Sportschütze bist ist der Aufwand nicht so groß. Denn dann bist Du ja in einem Verein, also auch in einem Verband, gehst regelmässig zum Schiessen (jedes Monat mindestens 1x oder im Jahr insgesamt 18x) und bekommst von Deinem Verein ein Bedürfnis für den gewünschten Selbstlader.

Falls Du nicht schiessen gehst würd ich sagen, hake die Sache ab.

Die Erwerbs-Prozedur solltest du zumindest theoretisch kennen wenn Du zum erhalt Deiner WBK eine Sachkundeprüfung gemacht hast.

Falls Du Deine WBK hast weil Du geerbt hast, also ohne die tatsächliche Sachkenntnis, dann hier das Beantragungsprozedere:

1. Bedürfnis vom Verein ausstellen lassen.

2. am besten persönlich zum Landratsamt gehen und mit dem Bedürfnis und deiner vorhandenen grünen WBK den Voreintrag beantragen. Dafür ist ein Formular Deiner Ordnungsbehörde auszufüllen. Geht aber auch postalisch.

3. Wenn Deine WBK mit dem freien neuen Eintrag zurück ist kannst Du binnes 1 Jahr den Kauf tätigen. Sonst verfällt dieser Eintrag.

Für einen Selbstlader reicht in der Regel das "haben wollen" nicht. Da mußt Du vereinsbedingt die Vorgaben einhalten. Z.B das regelmässige Schiessen.

Gruß Jungster

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Waffen die geerbt wurden sollten nicht auf irgendwelche Kontingente angerechnet werden. Desweiteren könnten die vorhandenen Waffen (bei der Flinte kommt es darauf an ob Einzel- oder Mehrlader) auch auf eine neue gelbe WBK eingetragen werden. Lohnt aber nicht das nun zu ändern. Du hast anscheinend noch keine Selbstladelangwaffe, und das Grundkontingent für diese Waffenart beträgt 3 Stück.

Zuerst: in welchem (Landes-)Verband bist du? Gibt es da überhaupt eine Disziplin für HA in .308? Wenn ja, dann musst du zu deinem Sportverein, einen Bedürfnisantrag an den Vereinsoberen geben (mit passender Disziplin), unterschreiben lassen. Dann zum Landesverband schicken, etwas Gebühr bezahlen, und mit dem genehmigten Bedürfnisantrag zu deiner Waffenbehörde. Voreintrag machen lassen, kaufen, eintragen lassen. Fertig.

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Bin Sportschütze ... welchen Behördenaufwand muß ich nun betreiben, um mir eine weitere Waffe zuzulegen ?

Zum Erwerb einer weiteren Waffe auf grüne WBK als Sportschütze benötigst Du einen Voreintrag. Für einen LW HA in .308 ist das der einzig gangbare Weg. Die anderen Langwaffen sind dabei eher unerheblich.

Du musst der Behörde ja die vier Grundpfeiler nachweisen und einen Antrag auf die Erteilung einer Waffenrechtlichen Erlaubnis (Voreintrag) abgeben:

- Eignung (Alter)

- Sachkunde (Sachkundezeugnis)

- Zuverlässigkeit (prüft die Behörde selbst)

- Bedürfnis (hier wird's aufwendig)

Die meiste Arbeit hast Du mit dem Nachweis eines Bedürfnis als Sportschütze. Die Waffe muss geeignet sein, für die Disziplinen der Sportordnung Deines Verbands eingesetzt zu werden. Außerdem muss sie natürlich sportlich zugelassen sein (§6 AWaffV) Dafür bist Du allein verantwortlich beim Erwerb. Zunächst füllst Du einen Antrag auf Verbandsbescheinigung aus. In dem werden Deine Mitgleidschafts-Daten eingetragen (Du musst ja bereits 12 Monate sportlich schießen). Dann muss Dir jemand (Vereinsfürst) bescheinigen, daß Du auch tatsächlich schießen warst. Solch einen Nachweis (Kopie Schießbuch) will meist auch noch der Verband sehen. Dann bestätigt der Verein, daß Du die gewünschte Waffe auch auf den Anlagen des Vereins bewegen kannst. Wenn Du den Segen deines Vereins hast, schickst Du den Antrag zum Verband. Die prüfen dann, ob denn die Disziplin, die Du angibst, auch tatsächlich mit dem Sportgerät geschossen werden kann. Und im übrigen, ob Du regelmäßig und lange genug schießt. Wenn alles OK ist, dann erhältst Du die Verbandsbescheinigung. Die ist dann der Behörde vorzulegen.

Bei mehr Waffen als dem Grundkontingent (2 HA Kurzwaffen und 3 HA Langwaffen; Einzellader, Repetierer-LW und VL-Revolver zählen nicht) gehen die Anforderungen (Des Verbands!) hoch. dann musst Du nachweisen, daß die Neue für eine weitere Disziplin gebraucht wird, die Du mit den vorhandenen Waffen nicht bestreiten kannst. Und neuerdings auch, daß Du wirklich auch an Wettkämpfen teilnimmst.

Viel Erfolg

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2 HA Kurzwaffen

wenn du damit:

2 HalbAutomatische Kurzwaffen

meinst, dann stimmt das nicht!

richtig sind:

2 Kurzwaffen...

zum thema:

du musst erst mal schaun ob der verband in dem du als sportschütze bist HalbAuto LW als disziplien anbieten!

des weiteren musst du min. 21 jahre alt sein (mit MPU), oder 25 Jahre (ohne MPU).

regelmäßige trainingsnachweise, mit denen zu deinem vereinsvorstand und bedürfnis "absegnen" lassen.

dann damit zum verband und bedürfnis fürs amt bescheinigen lassen.

damit zum amt und voreintrag einholen.

einkaufen gehen und binnen 14 tagen waffe anmelden.

danach massenweise munition "vernichten"...

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