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IGNORED

Neue Vier-Rollen Compound Schleuder


JoergS

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Hallo,

heute mal wieder eine Schleuder gebaut. Diesmal wollte ich eine kompaktere, auszugsverlängerte Variante konstruieren. Meine Lösung: Vier Rollen, natürlich alle kugelgelagert. Diese Rollen verlängern den Auszug um 17 cm (pro Seite)!

Die ganze Schleuder ist nicht riesig, 18 cm breit und 15,5 cm hoch. Dank Alurollen und einem hohlen Griff ist sie auch nicht zu schwer.

Und schiesst wie verrückt! Morgen gibt's das Video.

Jörg

kerzenleuchter2.jpg

kerzenleuchter.jpg

kerzenleuchter3.jpg

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Also jedes mal...

...wirklich JEDES MAL wenn Du eine neue Idee vorstellst Jörg, denke ich "ok, das war's nun, jetzt hat sich das Thema Zwille wohl ENDGÜLTIG erschöpft..."...

Nur damit Du spätestens eine Woche später wieder was neues bringst. :00000733:

Also in Förmlichkeit Hut ab :hi: vor Deiner Kreativität und den jeweils offensichtlich immer sehr gelungenen Umsetzungen. :eclipsee_gold_cup:

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Danke JoergS für die Videos. In der Schweiz gehören Schleudern mit Armstütze zu der Kategorie verbotene Waffen Steht hier und dürfen ohne Ausnahmebewilligung weder selber gebaut noch erworben werden. Deshalb solltet du keinesfalls irgendwelche Schleudern von dir in die Schweiz senden, denn das kann sonst im Falle eines Falles mächtig Aerger für den Empfänger geben.

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Danke JoergS für die Videos. In der Schweiz gehören Schleudern mit Armstütze zu der Kategorie verbotene Waffen Steht hier und dürfen ohne Ausnahmebewilligung weder selber gebaut noch erworben werden. Deshalb solltet du keinesfalls irgendwelche Schleudern von dir in die Schweiz senden, denn das kann sonst im Falle eines Falles mächtig Aerger für den Empfänger geben.

Also ich sehe keine Armstütze und Armstützen sind auch in Deutschland verboten.

Verbotene Waffen sind es auch nicht, sondern einfach nur Waffen. Da stellt sich sogar die Frage, ob man so eine "Waffe" melden muss, wenn sie a. zum Zeitpunkt des Kaufs noch gar keine Waffe war und b. bei einem Waffenhändler gekauft wurde.

Spannendes Thema, zumal der Besitz und der Erwerb noch zwei paar Stiefel sind. Sicher nicht mehr lange aber im Moment schon noch.

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@CNVD

Da magst du Recht haben, trotzdem würde ich mich nicht darauf festlegen (wollen). Dürfte dann wieder Auslegungssache sein, jenachdem wie es ausgelegt wird. Du weisst ja wie schwammig unser Waffenrecht inzwischen geworden ist. Was ich bei den örtlichen Bümas jedenfalls nie sah, waren auch nur einfache Zwillen. Ehrlich gesagt wüsste ich jetzt nicht wie unsere hiesige Polizei reagiert, wenn sie dich bei einer Kontrolle mit einer Zwille erwischen.

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@CNVD

Da magst du Recht haben, trotzdem würde ich mich nicht darauf festlegen (wollen). Dürfte dann wieder Auslegungssache sein, jenachdem wie es ausgelegt wird. Du weisst ja wie schwammig unser Waffenrecht inzwischen geworden ist. Was ich bei den örtlichen Bümas jedenfalls nie sah, waren auch nur einfache Zwillen. Ehrlich gesagt wüsste ich jetzt nicht wie unsere hiesige Polizei reagiert, wenn sie dich bei einer Kontrolle mit einer Zwille erwischen.

Wenn Sie mich mit einer Zwille erwischen, dann habe ich schon mal gar kein Problem, da da keine Armstütze dran ist. Führe ich aber eine Schleuder mit Armstütze, so gebe ich Dir Recht, dann habe ich ohne Waffentragschein für Schleudern ( und die werden ganz sicher nicht ausgestellt) ein Problem.

Besitze ich aber noch so ein Teil aus jener Zeit, als sie keine Waffen waren und legal beim Händler zu kaufen waren, so darf ich sie auch weiterhin legal besitzen.

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Besitze ich aber noch so ein Teil aus jener Zeit, als sie keine Waffen waren und legal beim Händler zu kaufen waren, so darf ich sie auch weiterhin legal besitzen.

Aufgepasst, für D gilt das definitiv nicht. Schleudern mit Armstütze sind verbotene Gegenstände. Auch der Altbesitz ist betroffen. Ein weiteres Beispiel für die schleichende Kriminalisierung ehrlicher Bürger, die so ein Teil irgendwann mal gekauft haben und es seit Jahren in der Ecke liegen lassen.

Eine anonyme Anzeige wegen Steuerhinterziehung etc. reicht, schon gibt es eine Hausdurchsuchung. Auch wenn keine Hinweise gefunden werden, die Schleuder gilt als Zufallsfund und darf als Beweismittel verwendet werden. Es gibt dann auf jeden Fall eine Strafe, im Zweifelsfall führt das zum Verlust aller waffenrechtlichen Erlaubnisse (tschüss, legal erworbene Schusswaffen).

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Aufgepasst, für D gilt das definitiv nicht. Schleudern mit Armstütze sind verbotene Gegenstände. Auch der Altbesitz ist betroffen. Ein weiteres Beispiel für die schleichende Kriminalisierung ehrlicher Bürger, die so ein Teil irgendwann mal gekauft haben und es seit Jahren in der Ecke liegen lassen.

Eine anonyme Anzeige wegen Steuerhinterziehung etc. reicht, schon gibt es eine Hausdurchsuchung. Auch wenn keine Hinweise gefunden werden, die Schleuder gilt als Zufallsfund und darf als Beweismittel verwendet werden. Es gibt dann auf jeden Fall eine Strafe, im Zweifelsfall führt das zum Verlust aller waffenrechtlichen Erlaubnisse (tschüss, legal erworbene Schusswaffen).

NOCH ist es bei uns nicht so weit.

Geht es aber mach einigen Politikern, die ja bekanntlich wissen was gut für uns ist, so ist bald auch damit schluss.

Ich hatte gerade diese Woche ein Diskussion mit einer Sachbearbeiterin unserer Gemeinde, als sie vom Schützenverein ein Gesuch für ein Fest auf den Tisch bekommen hat. Gemäss ihren Unterlagen sind in unserer Gemeinde nämlich keine Schusswaffen gemeldet - wie kann es aber sein, dass wir einen Schützenverein mit Schützenhaus haben. Ich habe ihr dann die rechtliche Situation mit der Meldepflicht erklärt. "Wie wollen wir den alle Schützen kontrollieren, wenn wir nicht wissen, wer eine Waffe hat?" - IHR müsst schon mal gar nicht uns kontrollieren. WIR kontrollieren Euch, ob ihr gut für UNS arbeitet, den WIR bezahlen EUREN Lohn.

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