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IGNORED

Sachkunde für Kinder und Jugendliche


El Marinero

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Bevor ich wieder was falsch verstehe …

Warum hat der SB so reagiert und warum gibst du ihm recht?

§ 3 AWaffV:

5) Schießsportliche Vereine, die einem nach § 15 Abs. 3 des Waffengesetzes anerkannten Schießsportverband angehören, können Sachkundeprüfungen für ihre Mitglieder abnehmen.

Edith meint, Recht habe ich ihm damit nicht gegeben, mir obliegt nicht die juristische Wertung. Nachvollziehen kann ich seine Ausführung schon.

Bevor jemand auf §3 Abs. 1 Ziffern 2 Buchstabe C verweist, dort ist m.M. nach festgehalten, dass nur ein anerkanntr Verband für seien Mitglieder die WSK bescheinigen darf, nicht ein "freier" Verband.

Außerdem korospondiert dieser Passus mit Abs. 5, in dem logischerweise auch nur Vereine, die einem solchen anerkannten Verband angehören, für ihre Mitglieder bescheinigen dürfen.

Sollte dies Sichtweise nicht deine Zustimmung erlangen, bitte ich um Aufklärung. Fehler sollten vermieden werden.

Geschrieben
§ 3 AWaffV:

5) Schießsportliche Vereine, die einem nach § 15 Abs. 3 des Waffengesetzes anerkannten Schießsportverband angehören, können Sachkundeprüfungen für ihre Mitglieder abnehmen.

Richtig. Geb ich dir voll und ganz Recht! Doch nicht falsch Verstanden ...

Geschrieben

Kannst du jetzt auch meine Sorge um die WSK von sehr sehr vielen Schützen nachvollziehen?

Geschrieben
Kannst du jetzt auch meine Sorge um die WSK von sehr sehr vielen Schützen nachvollziehen?

Die Sorge habe ich schon lange!

Ich bin hier jetzt mit Absicht gerade „Kurz angebunden“

Geschrieben
Und wie ist das mit 12-Jährigen, die noch keinen Umgang mit KK haben dürfen ?

Diesen Fall hatten wir noch nicht.

Die "U-14-jährigen" bisher hatten alle eine Ausnahmegenehmigung.

Ich frage mich geraed, ob man beim SB nicht eine Ausnahmegenehmigung für den Tag der Sachkunde nach § 3 (3) WaffG beantragen kann. (Könnte man vielleicht mal "ins Auge fassen" und einen Lehrgang ausschließlich für den Schützennachwuchs anbieten.)

Was beachtet weredn sollte, ist die Anwesenheit einer entsprechend qualifizierten Aufsicht, wenn Jugendliche bei der Sk dabei sind.

Bei uns gibt es ansonsten keine Untergrenze für die Sachkunde. Sie wird vom Bezirk bzw. Kreis des DSB-Landesverbandes abgehalten und kostet 25 € pro Teilnehmer.

Geschrieben

Nur mal so am Rande:

So gerne ich ja die Waffensachkundekurse mache und mit Menschen arbeite, aber dieser Thread zeigt mir wieder zu deutlich die überzogene Zertifikatsgläubigkeit der Deutschen.

Es gibt Länder, wo weder für den Waffenerwerb noch für das Wiederladen irgendwelche Schulungen und/oder Erlaubnisse notwendig sind. Von dort hört man aber auch keine Horrormeldungen über Schützen und Wiederlader, die sich ständig tödlich verletzen.

Um sich bzgl. Gesetzeslage oder Handhabung seiner "Wunschwaffe" aktuell zu halten braucht man nicht wirklich irgendwelche Auffrischungskurse oder sonstige kostenpflichtige Veranstaltungen.

Nur meine Meinung.

Geschrieben
Die Sorge habe ich schon lange!

Ich bin hier jetzt mit Absicht gerade „Kurz angebunden“

Gut so.

Geschrieben
Genauso sind SB bekannt, die genau prüfen, ob der neue Sachkundige die WSK auch von SEINEM Verein bestätigt bekommen hat, nicht von einem anderen, bei dem er an der Prüfung teilgenommen hat, aber kein Mitglied ist.

Ich sehe das jedenfalls so, dass sich das Wort "Mitglied" auf den selben Verband und nicht auf den selben Verein bezieht. Ansonsten könnte der SB ja dann gleichzeitig seinen Kollegen der Nachbarbehörde anzweifeln, der bei der Prüfung zugegen war.

Geschrieben

Das Gesetz bezieht sich in der Formulierung nur auf den Verein! Vom Grundsatz her darf ein Verein nur seine Mitglieder, der Verband nur Mitglieder seines Verbandes ausbilden. Daher kommt ja der Streit ob „jede“ Sachkunde auch bei jedem Verband anerkannt ist!

Geschrieben
Das Gesetz bezieht sich in der Formulierung nur auf den Verein! Vom Grundsatz her darf ein Verein nur seine Mitglieder, der Verband nur Mitglieder seines Verbandes ausbilden. Daher kommt ja der Streit ob „jede“ Sachkunde auch bei jedem Verband anerkannt ist!

Sollte nicht mit dem gemeinsamen Fragenkatalog des BVA/BMI eine einigermaßen gleichartige SK gewährleistet werden? War es nicht gerade das Ziel, die SK-prüfungen, die nach den Vorgaben (Fragenkatalog) des BVA/BMI gemacht wurden, gegenseitig anzuerkennen?

Oder wozu sollte der gemeinsame Fragenkatalog gut sein?

Geschrieben
Die frühe Sachkunde könnte m. E. Vorteile mit sich bringen.

Auch, wenn es vielleicht nur ein Wunschdenken ist.

Die frühe Teilnahme führt zu eins:

Dass die ganz schnell so deprimiert sind, dass es gleich einige davon lassen. Ich habe schon Lehrgänge mit 17-19 Jährige gehalten und deren Interesse an dem trockenen Stoff ist in der Masse nicht so hoch.

Was glaubst du, was ein 14 Jähriger mit der Ausbildung macht, die ihn die nächsten 4 Jahre sowieso nichts bringt und er noch täglich für die Schule lernen muss?

Ne, vereinsinterne Vorträge zu dem Thema o.k, aber die wo es tiefer interessiert, das ist eine Minderheit. Eigentlich schmeißen genug Erwachsene das Handtuch, wenn sie mitbekommen, was da abgeht.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Meine Erfahrungen sind da gänzlich anders.

Die Ausbildung an sich erhalten die Jugendlichen bei uns/mir im Verein beim täglichen Training und Umgang mit den Waffen.

Die WSK ist dann nur noch die Sahnehaube und gehört für mich zu der ganzen Ausbildung eines Sportschützen dazu.

Ab dann gehören sie "irgendwie" als vollwertiges Mitglied dazu.

Auch wenn sie selbst nicht Aufsicht führen dürfen - die Aufsichten sind ganz froh, dass die Jugendlichen - per Prüfung bestätigt - rundum Bescheid wissen wie sie sich auf dem Stand zu verhalten haben und welche Gefahren von den Schusswaffen ausgehen.

Übrigens bin ich gerade an einer Ausnahmegenehmigung für eine WBK eines frisch 16-Jährigen. Auch hier ist die WBK eine Voraussetzung.

... ich verstehe allerdings was du meinst - so ist das pure Auswendiglernen z.B. der Beschusszeichen für einen 14-Jährigen durchaus sehr mühsam und der Nutzen nicht schlüssig...

Geschrieben
Sollte nicht mit dem gemeinsamen Fragenkatalog des BVA/BMI eine einigermaßen gleichartige SK gewährleistet werden? War es nicht gerade das Ziel, die SK-prüfungen, die nach den Vorgaben (Fragenkatalog) des BVA/BMI gemacht wurden, gegenseitig anzuerkennen?

Oder wozu sollte der gemeinsame Fragenkatalog gut sein?

Meinst du den Fragenkatalog mit Stand 01/2006?

Wenn das die Absicht gewesen ist, warum erkennen noch immer nicht Vereine und Verbände „fremde“ Sachkunde ohne Diskussion an? Hier gibt es jede Menge Beiträge die diese Frage behandeln!

Ich denke aber das war das Ziel! Doch wie so oft arbeiten die Verbände, die Schützen und die dienstlichen Waffenträger nicht Miteinander sondern gegeneinander!

Makalu@Wenn ich nur Frontalunterricht mache schlafe ich vor den Teilnehmer ein!

Zwei Stunden im Unterrichtsraum für das Gesetz und die Verordnung mehr brauchst du nicht, alles andere wird da gelehrt wo es passiert. Damit meine ich zuletzt den Schießstand.

Geschrieben

Zm@n hat Recht!! So war gedacht - aber auch hier wurde handwerklich unsauber gearbeitet. Der Verband darf. Für SEINE Mitglieder, also nicht für die anderer Verbände.

Der Verein darf. Für SEINE Mitglieder, also nicht für die anderer Vereine. Dass Verbände und Vereine überhaupt getrennt aufgeführt wurden, hat schon seine Bewandnis. Mal drüber nachdenken, vor einigen Tagen war hier die Rede von "Schießsportlichen Vereinen", nicht unbedingt von Verbandszugehörigkeit. Wer also hat da???

Dann hat man sich wohl auch die Sportordnungen, auf denen einige ja gerne reiten, genauer angesehen und wohl gedacht, jeder Gaul ist anders gesattelt. GANZ anders, so war es ja (von wem??) gewollt. Sonst hätte es, wären alle Gäule gleich gesattelt gewesen, nur einen Stall geben müssen.

Wenn einer also nur den Gaul mit Westernsattel geritten ist, kann er keinen Galopper mit Rennsattel reiten oder einen Dressursattel sinnvoll nutzen.

So simpel stelle ich mir das mit meinem beschränkten Horizont vor.

Lusumi hat Recht, wenn er stupides ausweniglernen ablehnt. Solcher Unterricht sollte längst der Vergangenheit angehören. Aber auch aus dem Grund, den Lusumi genannt hat. Wen in Gottes Namen interessieren die verschiedenen Beschusszeichen? Er muss wissen, wenn er eine Waffe kauft, was er reinstopfen darf. Ob das Ding in Mellrichstatt oder im Timbuktu beschossen wurde oder von welcher Behörde- wen das interessiert, der soll wissen, wo in seinen hoffentlich umfangreichen Unterlagen zur WSK er die entsprechende Liste mit Abbildungen und Erläuterungen findet. Interessiert es ihn einfach so, kann er daraus eine wissenschaftlich anmutende Hobbylage machen. Ebenso verhält es sich mit der Schräubchenkunde "Vorgang in der Waffe beim Schuss". Da erspare ich mir jeden Hinweis auf meine Einstellung und die gesetzlichen Vorgaben bzw. Einschränkungen, die dieses Wissen nutzbar machen können für einen beginnenden Schützen. Was darf er denn machen? Genau. Nur darüber muss er Bescheid wissen. Auch hier kann man sich bei Interesse die nachgefragten Infos haufenweise zuführen.

Aber ich denke, mittelfristig wird sich auch bei der WSK das eine oder andere wieder ändern. Nicht zuletzt deswegen, weil eben auch bei den Behörden nicht immer Sachkundige oder eben nur Kraft verliehenen Amtes als Sachkundig angenommene SB sitzen.

Geschrieben
Zm@n hat Recht!! So war gedacht - aber auch hier wurde handwerklich unsauber gearbeitet. Der Verband darf. Für SEINE Mitglieder, also nicht für die anderer Verbände.

Der Verein darf. Für SEINE Mitglieder, also nicht für die anderer Vereine.

Mal drüber nachdenken, vor einigen Tagen war hier die Rede von "Schießsportlichen Vereinen", nicht unbedingt von Verbandszugehörigkeit.

Ich versuch gerade mal, noch ein bißchen Verwirrung reinzubringen.

Wenn du - als "Privater" - dann eine SK-Prüfung abnimmst, muß sie aber jeder Verein/Verband anerkennen, da eine Genehmigung für die SK vom InMin vorliegt und sie "verbands-/vereinsneutral" und "InMin-konform" abläuft ?

Geschrieben

Yupp! Aber auch da finden der eine oder die andere Verbandsobere Möglicheiten.....man muss dazu aber auch sagen, dass gerade den "Privaten" von Seiten der Behörden (zumindest in den Bereichen die ich gut kenne) erhebliches abverlangt wird, bevor sie die staatl.Anerkennung bekommen.

Die anschließende "Überwachung" inbegriffen. Dies sieht das Gesetz allerdings zu Recht auch vor und bisher habe ich nur eine Dienststelle erlebt, die diese Möglichkeit "mißbraucht".

Dass man seine Pflichten in Bezug auf Fristen, Vollständigkeit der Daten, Protokollierung, Archivierung und entsprechend qualifizierten Unterricht ernst nimmt und entsprechend sorgfältig erfüllt, setze ich dabei voraus.

Jemandem der durchfällt, wird dies so natürlich nicht gefallen.

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