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IGNORED

2 Fragen zum WBK Antrag


Im Elfenbeinturm

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Hallo,

ich möche demnächst meinen Antrag abgeben und habe noch ein, zwei offene Fragen:

Unter Punkt 4 des Antragsformulares steht:

"zu welchem Zweck wollen Sie die Schusswaffe und Munition erwerben? Aus welchen Gründen reichen erwerbsscheinfreie Schusswaffen und Munition für den Zweck nicht aus? Ausführliche Begründung des Antrages (insbesondere zum Bedürftnis) ist unbedingt notwendig! Ggf. Beiblatt benützen!"

Nun bin ich nicht sicher was vom Sachbearbeiter als ausreichend angesehen wird.

Ist:

"zum sportlichen schießen im BDMP e.V in der Disziplin xY und zur Teilnahme an Wettkämpfen und zur Leistungssteigerung"

ausreichend?

Oder wird mehr erwartet. Mehr fällt mir leider beim besten Willen nicht ein. Ich möchte in einer bestimmten Disziplin schießen, dafür brauche ich diese Waffe...

Und eine zweite Frage:

Ich hab noch keinen Waffentresor, auch das Fachpsychologische Gutachten konnte ich nicht machen, da mir sowohl beim TÜV als auch beim Gesundheitsamt gesagt wurde ich müsse eine Aufforderung vom LRA vorlegen.

Nun habe ich im Anschreiben darauf hingewiesen das ich diese Aufforderung benötige und dann das Gutachten zusammen mit dem Nachweis über den Waffentresor nachreiche.

Ist ein solches "Nachreichen" ok? Oder wird das zu Problemen beim bearbeiten führen, bzw. zur vorzeitigen Ablehnung des Antrages?

Ich hoffe meine Fragen sind berechtigt, und ich finde hier hilfe.

Viele Grüße, Eska

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"zum sportlichen schießen im BDMP e.V in der Diszipli xY und zur Teilnahme an Wettkämpfen und zur Leistungssteigerung"

ausreichend?

Ja, was auch sonst?

Und eine zweite Frage:

Ich hab noch keinen Waffentresor, auch das Fachpsychologische Gutachten konnte ich nicht machen, da mir sowohl beim TÜV als auch beim Gesundheitsamt gesagt wurde ich müsse eine Aufforderung vom LRA vorlegen.

Nun habe ich im Anschreiben darauf hingewiesen das ich diese Aufforderung benötige und dann das Gutachten zusammen mit dem Nachweis über den Waffentresor nachreiche.

Ist ein solches "Nachreichen" ok? Oder wird das zu Problemen beim bearbeiten führen, bzw. zur vorzeitigen Ablehnung des Antrages?

Nein, nur wenn der SB mitspielt. Vermutlich wird er aber den Antrag ablehnen.

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Ist:

"zum sportlichen schießen im BDMP e.V in der Disziplin xY und zur Teilnahme an Wettkämpfen und zur Leistungssteigerung"

ausreichend?

In Deinem Fall ist das völlig ausreichend. Alles andere steht auf der Bedürfnisbescheinigung vom Verband. (Vielleicht kann noch erweitert werden, dass keine geeignete Vereinswaffe zur Verfügung steht, dies empfehle ich i.d.R. meinen Leuten.)

Zur Frage 2 kann ich nichts sagen.

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Der Nachweis einer Aufbewahrung ist Pflicht. d.h. Immer erst Tresor dann Antrag. Mit dem unter 25 sieht es Ähnlich aus. Hier ist der Erwerb möglich, allerdings nicht der Besitz. d.h. Du kannst den Antrag auch unter 25 Jahren stellen.

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Bei mir gab es (vor zwei Jahren) die WBK erst, als ich einen Nachweis der sicheren Verwahrung vorgelegt hatte. Den Antrag habe ich ohne abgegeben, weil ich den Tresor noch nicht hatte, und beim Abholen der WBK eine Rechnungskopie vorgelegt. Wenn man fragt kann dieser Weg auch heute noch funktionieren.

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Nein, nur wenn der SB mitspielt. Vermutlich wird er aber den Antrag ablehnen.

Das sehe ich vollkommen anders. Fehlt das Gutachten bei Antragsstellung, so muss der SB ihn darauf hinweisen, das der Antrag unvollständig ist und ihn dazu auffordern das Gutachten nachzureichen. Das Fehlen des Gutachtens ist kein Grund den Antrag sofort abzulehnen.

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1.)

ausreichend? !!!

2.)

Ich hab noch keinen Waffentresor, auch das Fachpsychologische Gutachten konnte ich nicht machen, ...

Ist ein solches "Nachreichen" ok?

Es ist für uns praktisch unmöglich, das Verhalten eines Sachbearbeiters aus der Ferne vorauszusagen. Grundsätzlich müsste beim Antrag auf die Erteilung einer Waffenrechtlichen Erlaubnis bereits alles Notwendige vorliegen, sonst kann ja die Erlaubnis nicht erteilt werden.

Red' da besser mit dem SB selber drüber. Du brauchst ja seine Anforderung der MPU sowieso. Meistens geht da was.

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alles klar,vielen Dank! Ihr habt mir sehr geholfen...

Ich werde da einfach mal anrufen.

Allerdings erinnere ich mich daran vor einem halben Jahr schon einmal den Sachbearbeiter angerufen zu haben. Ich habe ihm erzählt dass das Gesundheitsamt (zu dem er mich geschickt hat) ohne eine Aufforderung des Amtes nichts machen kann, da das GA nur für Amtliche Gutachten zuständig sind, und diese müssen dann auch vom Amt verlangt worden sein.

Davon wusste der SB allerings nicht...

Da frägt man sich dann schon.../-:

Wenn einem nichtmal der Sachbearbeiter sagen kann wie man an dieses Fachpsychologische Gutachten, was ja eigentlich auch ein Zeugnis sein könnte, denn so steht es im Gesetzestext.

Naja wie auch immer, danke nochmal!

mfg Eska

P.S:

ich habe angerufen, scheint so i.O. zu sein!

Ich kann den Antrag auch unvollständig einreichen, und wenn alles ok ist, brauch ich nur die beiden Sachen nachreichen.

Endlich mal ne gute Nachricht ( :

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